Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld "Dachau-Nord" der Stadtwerke Dachau für fünf Jahre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert die Gemeinde Haimhausen über folgenden Sachverhalt:

Die Stadtwerke Dachau stellen einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Dachau-Nord“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung der Stadt Dachau ggf. mit Einsatz von Wärmepumpen.
Im Erlaubniszeitraum sind auf Grundlage vorbereitender Untersuchungen, u.a. die Beschaffung von Untergrunddaten, Auswertung der Seismik, Erstellung eines geologischen Modells, Standortsuche, Planung des Wärmenetzes,  Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Planung und Durchführung der Tiefbohrungen zur  Erschließung der Erdwärme sowie Test und Bewertung der Fündigkeit vorgesehen (siehe Arbeitsprogramm des  Erlaubnisantrags).
Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern und die Landratsämter Dachau und Freising) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.12.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.

Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und  Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer- und  Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Dachau und Freising) gebeten.
Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden (Dachau, Bergkirchen, Schwabhausen, Röhrmoos, Hebertshausen, Haimhausen, Fahrenzhausen und Eching) wird - unabhängig von der Beteiligung nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 20.12.2023 ebenfalls abgegeben werden; hierbei ist insbesondere von Interesse, ob Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld besteht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aus den bisherigen Bemühungen der Gemeinde Haimhausen zur Geothermie hat sich bisher keine konkrete Maßnahme ergeben. Im Bereich der Gemeinde Haimhausen befinden sich weder entsprechende Abnehmer noch hat die Gemeinde Haimhausen die finanziellen Mittel um eine Bohrung selbst durchzuführen.
Inwieweit Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld für die Gemeinde Haimhausen besteht kann derzeit nicht beurteilt werden. 

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Haimhausen werden keine Einwände erhoben. Inwieweit Bedarf für einen Wärmeanschluss an eine oder mehrere potentielle geothermische Wärmezentralen im Erlaubnisfeld für die Gemeinde Haimhausen besteht kann derzeit nicht beurteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr