Baugebiet "Nördlich des Amperbergs" - Erschließungsplanung Teil: Treppenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 4

Sachverhalt

In einem frühen Stadium der Planungen zum Baugebiet wurde vom Fahrradbeauftragten der Gemeinde Haimhausen, Herrn Herrenbrück angeregt, eine wegemäßige Verbindung, insbes. für Fahrradfahrer zwischen Baugebiet und Unterer Bründlweg vorzusehen.

Für die Erschließung des Baugebietes „Nördlich des Amperbergs“ ist u.a. die Oberflächenwasserableitung in den Mühlbach über das gemeindliche Grundstück FlNr. 378 erforderlich. 
In diesem Zusammenhang wurde auf dieser Trasse der Oberflächenwasserableitung durch den Hangwald eine Treppenanlage geplant, um eine Anbindung vom geplanten Baugebiet zum Unteren Bründlweg für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen. (Anmerkung: Höhenunterschied zwischen Baugebiet und Unterer Bründlweg beträgt ca. 10 m). In der Anlage zu diesem TOP ist der Auszug der entsprechenden Planung (Stand: 12.09.2023) beigefügt. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Treppenanlage in der geplanten Form mit entsprechender Rekultivierung möglich.

In einer weiteren Betrachtung, insbes. mit dem Fahrradbeauftragten stehen nun Argumente im Raum, die Herstellung der geplanten Treppenanlage in Frage zu stellen. 
Aufgrund der Höhenlage und der Gestaltung der Treppenanlage ist es nur möglich Fahrräder zu schieben. Eine Nutzung mit Lastenräder oder Fahrräder mit Anhänger wäre nicht möglich. Für Kinder mit Fahrrädern ist der Bereich zu steil und somit auch nicht nutzbar.

Für die Herstellung der Treppenanlage sind Kosten in Höhe von ca. 100.000 € netto veranschlagt. Es handelt sich hierbei um Kosten, die nicht in die Erschließungskosten für das Baugebiet eingerechnet werden können. Weiter muss berücksichtigt werden, dass Folgekosten für Unterhalt, Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht der Treppenanlage entstehen. Diese Kosten sind dann insgesamt von der Allgemeinheit zu tragen. 
Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Herstellung der Treppenanlage zu verzichten.

Anstatt dessen könnte die bereits vorhandene wegemäßige Verbindung zwischen Oberen Bründlweg zum Unteren Bründlweg auf Höhe Sportplatzgelände bei entsprechendem Bedarf und nach Prüfung, ob eine Verbesserung mit geringen Mitteleinsatz möglich ist, für Fahrradfahrer zur Verfügung stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf die Herstellung der geplanten Treppenanlage auf der Trasse der Oberflächenwasserableitung vom Baugebiet „Nördlich des Amperbergs“ Richtung Mühlbach zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
GR 23.12.07 ö Anlage BG Amperberg Treppenanlage (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr