Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 5

Sachverhalt

Durch das Ausscheiden des ehem. Gewässerschutzbeauftragten Herrn Markus Gruber ist ein Aufgabenübergang nötig, um die kontinuierliche Erfüllung zu gewährleisten. Der neue Leiter der Kläranlage Haimhausen, Herr Andreas Gruber, hat zum 01.10.2023 seinen Dienst angetreten. Er besucht im nächsten Jahr den Kurs für neue Gewässerschutzbeauftragte und absolviert die damit verbundenen Prüfungen. Die konkreten Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz  https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__65.html beschrieben. Die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz bzw. Gewässerschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen, setzt das Einverständnis des zu Bestellenden voraus und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Eine mündliche Bestellung reicht nicht aus. Die Aufgaben lassen sich in die Teilbereiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben, Initiativaufgaben und Beratungs- und Aufklärungsaufgaben unterteilen. Des Weiteren hat der Gewässerschutzbeauftragte eine Mitteilungs- und Berichtspflicht.

Herr Andreas Gruber ist als Leiter der Kläranlage Haimhausen gemäß Art. 38 BayWG verpflichtet, diese Aufgaben wahrzunehmen, auch wenn die Qualifizierungsmaßnahme erst im Jahr 2024 stattfindet. Die mit der Aufgabenerfüllung verbundene Aufwandsentschädigung wird rückwirkend zum Dienstantritt ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeindebeschäftigte Herr Andreas Gruber wird rückwirkend zum 01.10.2023 zum Gewässerschutzbeauftragten der Gemeinde Haimhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:53 Uhr