Stellungnahme IHK für München und Oberbayern vom 19.07.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die IHK für München und Oberbayern hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO für Wohnzwecke sowie soziale Zwecke besteht nach wie vor grundsätzlich Einverständnis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es durch das Heranrücken der Wohnbebauung an das Mischgebiet auch zukünftig zu keinen immissionsschutzrechtlichen Konflikten kommen darf, die in der Folge zu Einschränkungen für die dort ansässigen Gewerbebetriebe führen könnten. Die dargelegten Änderungen erfordern keine veränderte Bewertung.
Weitere Anregungen oder Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „nördlich der Valleystraße“ sind nicht vorzubringen.
Bedanken möchten wir uns für das Hervorheben angepasster Testpassagen, wodurch die Bearbeitung erleichtert wird und die Änderungen leichter nachvollziehbar sind.
Es ergeht keine Beschlussfassung, da in das Regelverfahren gewechselt werden muss.
Datenstand vom 03.11.2023 09:43 Uhr