Mehrkosten der Druckprüfungen der Druckleitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Druckprüfungsarbeiten wird angeregt, bei den schon ohnehin anfallenden Umbauarbeiten an den Pumpschächten eine Möglichkeit zur wiederholbaren Reinigung mittels Molchstation zu schaffen. Hierzu möchte das technische Bauamt die Aussage des Ing.-Büro Dippold & Gerold sachgemäß wiedergeben. Das Begründungsschreiben ist dem Anhang beigefügt:

„Für die Durchführung der Druckprüfungen der Druckleitungen ist es erforderlich (wegen der nicht hochpunktfreien Leitungsführung) die Leitungen zu molchen. Zum Einbringen des Molchs müssen die Pumpstationen teilweise demontiert werden. Die Demontage und Neumontage sind nicht in der Ausschreibung enthalten. Diese Arbeiten sind somit über Stundenlohn oder Nachtrag zu vergüten.

Seitens des LfU ist vorgesehen, in die derzeit in Überarbeitung befindliche Eigenüberwachungsverordnung eine Pflicht zur Wiederholungsprüfung für Abwasserdruckleitungen mit zwingender Molchung im 5 – 10-jährlichem und Turnus vorzusehen. Neu geplante Pumpstationen sollen deshalb und im aktuellen DWA-Regelwerk vorgesehen mit fest installierten Molchschleusen versehen werden. Für bestehende Anlagen fällt entweder der Demontage- und Montageaufwand bei jeder Wiederholungsprüfung an oder es werden Molchschleusen nachgerüstet. Da zur Vorbereitung der Druckprüfungen eine Demontage ohnehin erforderlich ist, würden für den Einbau von Molchschleusen lediglich Materialkosten und höhere Montagekosten anfallen. Der Einbau von Molchschleusen im Zuge der Druckprüfungen bietet sich somit aus wirtschaftlichen Gründen.

Die Firma XXX (Subunternehmer der Firma Bettina Hänsch) hat für den Einbau der Molchschleusen ein Angebot vorgelegt, wobei die Arbeiten in Stundenlohn erfolgen sollen. Zur Abschätzung der Angemessenheit wurde von der Firma XXX aus Türkenfeld ein Richtpreisangebot vorgelegt. Dieses liegt etwas höher als das der Firma XXX. Die Auftragserteilung für den Umbau sollte direkt an die Firma XXX erfolgen, da dann der Subunternehmerzuschlag an die Fa. Hänsch entfällt und der Umbau nicht in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit den an die Firma Hänsch beauftragten Leistungen steht.
Aus wirtschaftlichen Gründen und um künftig Druckprüfungen mit deutlich reduziertem Aufwand durchführen zu können, sollte der Umbau der Pumpschächte in zeitlichem Zusammenhang mit den Druckprüfungen durch die Firma XXX ausgeführt werden.“

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Es werden Mehrkosten in Höhe von 12.155,65 € (Netto) erwartet. 

Beschluss

Der BPU beauftragt das technische Bauamt mit der Bestellung der Firma XXX aus Nürnberg zum Umbau der Pump- und Übergabeschächte zu Molchstationen, mit einer vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 12.155,65 € netto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 17:48 Uhr