Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim (Vorberatung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 17.10.2023 TOP 2 (vorberatend) und in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2023 TOP 8 wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen, dass keine Bedenken vorgebracht werden.
Die Gemeinde Haimhausen wurde nun mit E-Mail vom 04.01.2024 erneut im Verfahren Beteiligung Behörden und TöB gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB beteiligt. Einwendungen können nur bis 09.02.2024 erhoben werden. Um eventuelle Einwendungen in der Gemeinderatssitzung am 18.01.2024 beschließen zu können, wird die Vorberatung in der heutigen Ausschuss-Sitzung erforderlich.
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ gefasst und in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat das dazugehörige Mobilitätskonzept in seiner Sitzung am 12.07.2022 gebilligt. Bei der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 und am 17.04.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Die eine geänderte Planung wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11.09.2023 gebilligt.
Bei der öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss und am 14.12.2023 der Stadtrat die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und hat die geänderte Planung gebilligt. Der Stadtrat hat bei der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes vom Regelverfahren nach BauGB zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB überzuleiten.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzepts sind die eingeschossigen Sockelgeschosse, die den Straßenraum durch Gassen und Plätzen mit angelagerter Nutzungsmischung (Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Gastronomie etc.) bilden. Darauf liegen Einzelbaukörper, ausgebildet als 3 – 7-geschossige Punkthäuser und zweigeschossige langgestreckte Wohnriegel. Beide Baukörpertypen stehen spannungsreich und gegeneinander versetzt in unterschiedlichen Entfernungen zueinander. Den städtebaulichen Kulminationspunkt bildet ein Landmark max. 16 Geschosse, Gebäudehöhe ca. 50m (Landmark bezeichnet ein auffälliges, meist weithin sichtbares topographisches Objekt -Hochhaus-), das stadträumlich mit dem als Portal ausgebildeten Kopfbau des südlich gegenüberliegenden Business Campus korrespondiert.
Die vollständigen Unterlagen sind unter Unterschleißheim
einsehbar.
In der Anlage zu diesem Top ist der aktuelle Planungsstand (Planzeichnung mit textlicher Festsetzung sowie der Begründung) beigefügt.
Beschluss
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erhebt keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
BPU 2024.01.16 ö Anlage 1 (Plan) BPL "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" (.pdf)
BPU 2024.01.16 ö Anlage 2 (Festsetzungen) BPL "Wohnen am Camus - Urbanes Gartenquartier" (.pdf)
BPU 2024.01.16 ö Anlage 3 (Begründung) BPL "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" (.pdf)
Datenstand vom 29.01.2025 10:16 Uhr