Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aufgrund der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit ortsüblicher Bekanntmachung vom 12.12.2023, angeschlagen am 12.12.2023 wurde insbesondere darüber informiert, dass die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Valleystraße“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht) sowie erforderliche Fachgutachten und nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen im Zeitraum vom 13.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 im Internet veröffentlicht sind und in der Gemeindeverwaltung durch eine Öffentliche Auslegung zur Verfügung stehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Frist zur Veröffentlichung wurde angemessen verkürzt und es wurde bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Die geänderten bzw. ergänzten Teile wurden in den Planunterlagen kenntlich gemacht.
Während der Veröffentlichungsfrist wurden keine Einwendungen oder Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass während der Veröffentlichungsfrist keine Einwendungen oder Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 10:18 Uhr