Stellungnahme Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz vom 15.12.2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Dachau, Abt. Technischer Umweltschutz gibt folgenden Hinweis:
„Immissionsschutz
Als Beurteilungsgrundlage für den auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Sportanlagenlärm wurde eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair, GmbH; Bericht Nr. 8521.1/2023-JB vom 17.11.2023 vorgelegt. Demzufolge werden an den Baugrenzen im Planbereich die Immissionswerte bzw. Spitzenpegel der TA Lärm und der 18. BImSchV für die verschiedenen baulichen Nutzungen eingehalten und Lärmschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Wir empfehlen jedoch den unter 10.1 zum Immissionsschutz getroffenen Hinweis um die Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz zu ergänzen.
In 2.3 der Begründung wird aufgeführt, dass die o. g. schalltechnische Untersuchung im Zuge der Entwurfsplanung erstellt wurde. Wir empfehlen hier entweder das Ergebnis des Gutachtens kurz aufzuführen oder auf die näheren Ausführungen in Nr. 4.7 des Umweltberichtes zu verweisen.“
Abwägung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Obschon in der Begründung und im Umweltbericht eindeutig auf die nicht als schädliche Umwelteinwirkungen und damit gebietsverträglichen Emissionen des Abenteuerspielplatzes eingegangen wird, werden i.S.e. Klarstellung folgende Formulierungen redaktionell ergänzt:
- Hinweis Ziff. 10.2: „Auf die Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz wir hingewiesen. Diese gelten nicht als schädliche Umwelteinwirkung und sind mit den benachbarten Nutzungen verträglich.“
- Ziff. 2.3 ‚Emissionen‘ der Begründung: „In Punkt ‚5.10 Immissionsschutz‘ (Begründung) bzw. ‚4.7 Schutzgut Mensch‘ (Umweltbericht) ist näher darauf eingegangen.“
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Es folgt daraus die redaktionelle Ergänzung zu Ziff. 10.2. der Satzung um den Hinweis zu den Einwirkungen aus dem benachbarten Spielplatz und der Verweis in Ziff. der 2.3 der Begründung auf die näheren Ausführungen in Nr. 5.10 der Begründung und 4.7 des Umweltberichts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 10:18 Uhr