Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle; - Errichtung eines Bürogebäudes mit Saisonarbeiterunterkunft, - Errichtung einer landw. Lager-, Maschinen-, Getreide- und Gemüseverarbeitungshalle mit Werkstatt, - Errichtung eines Hofladens auf dem Grundstück FlNr. 257 der Gemarkung Amperpettenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 27.02.2024 ö 1.3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein baurechtlicher Antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle auf dem Grundstück FlNr. 257 der Gemarkung Amperpettenbach vor. Umfang des Antrags ist die Errichtung eines Bürogebäudes mit Saisonarbeiterunterkunft, die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager-, Maschinen-, Getreide- und Gemüseverarbeitungshalle mit Werkstatt sowie die Errichtung eines Hofladens.
Des Weiteren liegt ein Antrag auf Errichtung von zwei Betriebsleiterwohnhäuser mit Doppelgarage vor (siehe TOP 1.4).

Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB und ist somit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich daher nach § 35 BauGB.

Im Rahmen eines Vorbescheidsverfahren hat der Haupt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 17.02.2020 (TOP1.4) dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt. Umfang des Vorbescheides war u.a. die Errichtung einer Halle 46 m x 24 m mit zwei Vordächern jeweils 4,00 m, eine Unterkunft für Saisonarbeiter und Büro 8,00m x 8,00 m, ein Gewächshaus, eine landwirtschaftliche Werkstatt und ein Verkaufsstand. Mit Vorbescheid des Landratsamtes Dachau vom 08.02.2023 wurde eine Baugenehmigung grundsätzlich in Aussicht gestellt. 


Das Bürogebäude mit Saisonarbeiterunterkunft soll eine Breite von 8,00 m und eine Länge von 8,00 m erhalten. Die Wandhöhe (WH) soll 6,20 m und die Firsthöhe (FH) 9,80 m, bei einer Dachneigung (DN) von 42°, betragen. Im Erdgeschoss sind zwei Büroräume mit Besprechungsraum und WC geplant. Im Obergeschoss, dass über eine Außentreppe erreichbar ist, sind drei Unterkünfte mit Küche und Aufenthaltsraum sowie zwei WC´s mit Dusche vorgesehen.

Die landw. Halle soll nun eine Länge von 47,00 m und eine Breite von 25,00 m erhalten. An den Längsseiten ist je ein Vordach mit einer Breite von 4,00 m vorgesehen. Die WH soll 5,255 m und die FH 9,68 m, bei einer DN von 15°, betragen. In der Halle wird ein Lager- und Maschinenhalle, ein Getreidelager und -trocknung, eine Getreidereinigung, ein Abpackraum sowie eine Werkstatt, dadurch entfällt das im Antrag auf Vorbescheid aufgeführte Werkstattgebäude, untergebracht. An der nördliche Hallenseite ist überdachter Waschplatz mit Ölabscheider vorgesehen.

Der Hofladen soll eine Breite von 7,50 m und eine Länge von 7,50 m. Die WH soll 3,35 m und die FH 5,10 m, bei einer DN von 25°, betragen. Über dem Eingang im Süden ist ein Glasvordach mit einer Breite von 3,00 m und einer Tiefe von 1,00 m geplant.

Das im Vorbescheidsverfahren vorgesehene  Gewächshaus ist zwar im Lageplan aufgeführt, aber nicht Gegenstand des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens.  Auch hat sich die Lage der einzelnen Gebäude auf dem Vorhabengrundstück gegenüber  der Planung zum Vorbescheidsverfahren geändert.


Gesicherte Erschließung :
Straße 
Das Vorhabengrundstück befindet sich an der Amperpettenbacher Straße und ist im Norden an diese angeschlossen. Mit dem Bauantrag beantragt der Antragsteller  eine neue Zufahrt (siehe Lageplan). Hierzu wurde zwischen dem Bauantragssteller und der Gemeinde Haimhausen (Straßenlastträger) ein e Vereinbarung über die Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt , in der der Bauantragssteller die gesamten Kosten für die weitere Zufahrt übernimmt. Die straßenmäßige Erschließung ist gesichert.

Wasser
Mit Schreiben vom 27.09.2023 hat der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd bestätigt, dass die Wasserversorgung gesichert ist.

Löschwasser
Mit E-Mail vom 25.01.2024 teilte der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd mit, dass bei der Erstellung des Hausanschlusses auch die Errichtung eines Unterflurhydranten geplant ist. Angaben über die Löschwasserleistung werden nicht getroffen. Mit Schreiben vom 01.02.2024 bestätigt der Bauantragssteller zur Nutzungsaufnahme die erforderliche Löschwassermenge bereitzustellen. 
Die Löschwasserversorgung ist gesichert.

Schmutzwasserbeseitigung
Die Entwässerungsplanung zur Schmutzwasserbeseitigung wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Schmutzwasserbeseitigung ist gesichert.

Niederschlagswasserbeseitigung  
Die  Planung zur Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Vorhabengrundstück wurde mit Bescheid vom 25.01.2024 genehmigt.
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert.


Stellplatznachweis:
Für  den Hofladen und für das Bürogebäude mit Saisonarbeiterunterkünfte ist ein rechnerischer und zeichnerischer Stellplatznachweis zu führen. Trotz Nachforderung durch die Gemeinde Haimhausen wurde dieser bisher nicht vorgelegt. Dieser ist gegenüber dem Landratsamt Dachau noch zu erbringen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle (hier Errichtung eines Bürogebäudes mit Saisonarbeiterunterkunft; Errichtung einer landw. Lager-, Maschinen-, Getreide- und Gemüseverarbeitungshalle mit Werkstatt und Errichtung eines Hofladens) zu.
Gegenüber dem Landratsamt Dachau ist die Privilegierung nachzuweisen und Stellplatznachweis zu erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 10:26 Uhr