Vorstellung über die Anpassung der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 2.1

Sachverhalt

In der Elternbeiratssitzung am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand der Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingt die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren für das Betreuungsjahr 01.09.2024 – 01.09.2025 etwas mehr als moderat zu erhöhen. Auch bei anderen Landkreisgemeinden ist eine entsprechende Anpassung der Gebühren nicht unumgänglich. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, soll etwas reduziert werden. Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2024 wurde über die Anpassung der Gebühren vorberaten. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorberatung bei einer Erhöhung um 20 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag: 

Die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 15 % je Betreuungseinheit sowie das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen.

Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen.

Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 1.748.716,63 €. 

Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich dem-nach wie folgt:

a) Kinderkrippe                                                                     bis 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich                         242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        297,50 € neu 342 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                         357,50 € neu 411 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                         417,50 € neu 480 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                         477,50 € neu 549 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                         537,50 € neu 618 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                         597,50 € neu 687 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden                15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden        20,00 €


ab 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich                        197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                        287,50 € neu 331 € 
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                        337,50 € neu 388 € 
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                        387,50 € neu 446 € 
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                        437,50 € neu 503 € 
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                        487,50 € neu 561 € 
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden                15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden        20,00 €

b) Kindergarten, Kinder von 3 bis 6 Jahren:
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich                        162,50 € neu 187 € 
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich                        197,50 € neu 227 € 
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich                        227,50 € neu 262 € 
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich                        257,50 € neu 296 € 
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich                        287,50 € neu 331 € 
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich                        322,50 € neu 371 € 
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6 Stunden                        15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6 Stunden                20,00 €

Teilnahme am Mittagessen:
Verpflegungspauschale für 5 Tage/Woche         62,50 € neu 66,25 € 
Verpflegungspauschale für 4 Tage/Woche         50,00 € neu 53 € 

Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 05.04.2023, werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Beschluss 1

Antrag zur GeschO von GRM Ahlrep: Einführung einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für Haushalte, deren Einkommen unterhalb des Bundesdurchschnitts (ca. 45.000 Euro) liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 2

Antrag zur GeschO von GRM Jänicke-Spicker: Vertagung der heutigen Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung des Defizits in der Einrichtung Kinderhausen, insbesondere im Abgleich zum katholischen Kinderhaus Sankt Nikolaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Datenstand vom 29.01.2025 10:50 Uhr