In der Elternbeiratssitzung am 01.02.2024 wurde ausführlich, anhand der Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingt die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren für das Betreuungsjahr 01.09.2024 – 01.09.2025 etwas mehr als moderat zu erhöhen. Auch bei anderen Landkreisgemeinden ist eine entsprechende Anpassung der Gebühren nicht unumgänglich. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Defizit, dass die Gemeinde trägt, soll etwas reduziert werden. Im Haupt- und Finanzausschuss am 28.02.2024 wurde über die Anpassung der Gebühren vorberaten. Der Fokus der Gebührenerhöhung lag bei der Vorberatung bei einer Erhöhung um 20 % je Betreuungseinheit. Zudem war beabsichtigt, dass Essensgeld um 1 € pro Essen zu erhöhen. Im Gespräch mit dem Elternbeirat machte die Gemeinde jedoch nach längerer Diskussion einen Vorschlag:
Die Gebühren in der Kinderkrippe und Kindergarten um 15 % je Betreuungseinheit sowie das Essensgeld um 0,75 € pro Essen zu erhöhen.
Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen.
Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 1.748.716,63 €.
Für die Kindertageseinrichtungen wurde in der angefügten Kalkulation lediglich nur die Personalkosten herangezogen. Mit Erhöhung um 15 % sollen die steigenden Personalkosten etwas reduziert werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich dem-nach wie folgt:
a) Kinderkrippe bis 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich 242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 297,50 € neu 342 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 357,50 € neu 411 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 417,50 € neu 480 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 477,50 € neu 549 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 537,50 € neu 618 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 597,50 € neu 687 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden 20,00 €
ab 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich 197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 287,50 € neu 331 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 337,50 € neu 388 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 387,50 € neu 446 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 437,50 € neu 503 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 487,50 € neu 561 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden 20,00 €
b) Kindergarten, Kinder von 3 bis 6 Jahren:
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 162,50 € neu 187 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 227,50 € neu 262 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 257,50 € neu 296 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 287,50 € neu 331 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 322,50 € neu 371 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6 Stunden 20,00 €
Teilnahme am Mittagessen:
Verpflegungspauschale für 5 Tage/Woche 62,50 € neu 66,25 €
Verpflegungspauschale für 4 Tage/Woche 50,00 € neu 53 €
Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 05.04.2023, werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.