Bestellung des neuen Friedhofsbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 29.02.2024 ö 4

Sachverhalt

In § 3 Abs. 3 GeschO ist geregelt (entspr. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO, Art. 30 Abs. 3 GO), dass der Gemeinderat einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung und damit Überwachung der Verwaltungstätigkeit zuteilen kann. Darüber hinaus ist es möglich, Beauftragte für die Dauer der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu ernennen, die nicht Gremiumsmitglied sein müssen. Durch das Ableben von Herrn Helmuth Greiner ist der Posten des Friedhofsbeauftragten seit geraumer Zeit vakant. Mit Herrn Herbert Westermaier konnte ein geeigneter Kandidat gefunden werden.

Generell sind die Aufgaben zur Instandhaltung etc. auf mehrere Personen verteilt, die sich wie folgt gliedern lassen:

  • Friedhofspflege für Leichenhaus und Urnenwand
  • Unterhalt Wege/Zuwegungen, Grünpflege generell
  • Kontaktperson für Bestatter & Verwaltung

Letzterer Punkt reißt das Aufgabengebiet des Friedhofsbeauftragten grob an, für die vorgenannten Themengebiete sind Personen in Nebentätigkeit beschäftigt. Für die Erfüllung der Aufgaben als Friedhofsbeauftragter ist es in erster Linie wichtig, vor Ort, stets und insbesondere an Wochenenden ansprechbar und gerade in Zeiten außerhalb der Verwaltungsöffnungszeiten für Bestattungsunternehmen greifbar zu sein. Es geht weiter mit einer eingeschränkten Form von Baumkontrolle und damit Zusammenarbeit mit Frau Haniel, die als Expertin im konkreten Fall zugezogen wird, über die Montage der Bronzeplatten für Baumgräber, Kennzeichnung der Gräber für Bestattungsunternehmen, Schlüsselgewalt für den Aufbewahrungsraum und das Eingangstor, bis zum Freilegen von Fundamenten.

Das Aufgabengebiet ist mit stetigen und konkreten Aufgaben verbunden, die nicht ohne konkrete Übertragung und damit verknüpfte Honorierung bewältigt werden können. Dankenswerterweise hat sich mit Herrn Westermaier jemand gefunden, der die Kompetenz und den Willen mitbringt, sich in den nächsten Jahren um den Haimhauser Friedhof zu kümmern. Die Beauftragung heute entfaltet ihre Wirkung längstens mit dem Ablauf der Legislaturperiode, folglich mit 30.04.2026.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Herrn Herbert Westermaier zum Friedhofsbeauftragten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 10:50 Uhr