Anpassung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 08.04.2024 über die Möglichkeit einer Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschließend tätig. Die Verwaltung machte den Vorschlag, eine Anhebung der Grundsteuer um 30 Prozentpunkte (360 % auf 390 %) zu erwirken, da sich aufgrund der breiten Streuwirkung aller Einwohner, die Mehrbelastung für den einzelnen Haushalt relativ moderat auswirken wird. Mit dieser Erhöhung sowie zum jetzigen Stand, ausgehend von gleichbleibenden Grundsteuermessbeträgen (Berechnung der Grundsteuer) aller veranlagten Objekte, würden sich folgende Mehreinnahmen ergeben: Grundsteuer A 4.455,60 € und bei Grundsteuer B 48.770,40 €. Jedoch erging im Haupt- und Finanzausschuss folgender mehrheitlicher (4:2) Beschluss: 

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Hebesätze der Grundsteuer A und B rückwirkend zum 01.01.2024 um jeweils 60 Prozentpunkte von 360 % auf 420 % zu erhöhen. Die Erhöhung der Gewerbesteuer bleibt bislang unberührt.“ 

Absehbare finanzielle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Daten für die geplante Hebesatzerhöhung der Grundsteuer A und B von 360 % auf 420 %:

       Jährliche Mehreinnahmen bei Grundsteuer A: 8.911,20 €.
       Jährliche Mehreinnahmen bei Grundsteuer B: 97.540,80 €.

Beispiele für die jährliche Mehrbelastung für den Bürger bei Grundsteuer B:

Einfamilienhaus: 42,67 €
Doppelhaushälfte: 35,83 €
3-Zimmer Wohnung: 26,20 €
2-Zimmer Wohnung: 19,33 €

Das Gremium des Haupt- und Finanzausschusses wurde am 24.04.2024 beschließend tätig und stellte fest, dass im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten die Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer des Gewerbetreibenden eine minimale Anpassung einer Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer angebracht wäre. Man war sich einig, dass im Zuge der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer A und B, eine Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer um 10 % Prozentpunkte gerechtfertigt ist. Es erging daher im Haupt- und Finanzausschuss folgender mehrheitlicher (6:1) Beschluss: 

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die steuerliche Möglichkeiten der Verrechnung der Gewerbesteuer über die Einkommensteuer für die Gewerbetreibenden dem Gemeinderat vorzustellen und einer Erhöhung um 10 % der Hebesatzpunkte von 330 % auf 340 % zu empfehlen.“

Daten für die geplante Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer von 330 % auf 340 %: 

       Jährliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer bei einem Haushaltsansatz von 2.885.000 €: 87.424,24 €

Der aktuelle Entwurf der gemeindlichen Haushaltssatzung sowie deren Anlagen (Haushaltsplan) basiert auf den vom Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung an den Gemeinderat beschlossenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Dachau (Kommunalaufsicht) wurde durch Vorlage der Haushaltssatzung mit sämtlichen Anlagen die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.

Als Anlage die Gemeinden mit dem Vergleich der Steuern (Stand: 17.04.2024) zur Kenntnis. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze der Grundsteuer A und B rückwirkend zum 01.01.2024 um jeweils 60 Prozentpunkte von 360 % auf 420 % zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2024 um 10 Prozentpunkte von 330 % auf 340 % zu erhöhen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.01.2025 11:01 Uhr