Zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 wurde ausführlich, anhand der Gebührenkalkulation, über eine jährliche Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten. Die jährlich steigenden Personalkosten zwingen die Gemeinde Haimhausen dazu, die Gebühren für das Betreuungsjahr 01.09.2024 – 01.09.2025 zu erhöhen. Auch bei anderen Landkreisgemeinden ist eine entsprechende Anpassung der Gebühren nicht unumgänglich. Eine Kostendeckung kann nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein, sondern das hohe Personaldefizit, dass die Gemeinde trägt, sollte reduziert werden.
Aufgrund der Vorberatungen am 08.02.2024 in einer Elternbeiratssitzung sowie am 28.02.2024 im Haupt- und Finanzausschuss stehen weiterhin die Anpassungen der Gebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen sowie für die Mittagsbetreuung der Grund- und Mittelschule Haimhausen im Fokus.
Die Gebühren sollen in der Kinderkrippe und Kindergarten um 15 % je Betreuungseinheit sowie das Essensgeld um 0,75 € pro Essen erhöht werden.
Die Gebührenanpassung ab September 2024 wird sich daher im Wesentlichen auf die Betreuungsgebühren beziehen.
Das Defizit 2023 liegt im Bereich der Kindertageseinrichtungen bei 1.748.716,63 €.
In der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 wurde im Wesentlichen folgendes angesprochen:
Das vorhandene Defizit sollte durch Kostensenkung verringert werden. Hier fallen insbesondere in Kinderhausen die Reinigungskosten aus dem Jahr 2023 in Höhe von ca. 76.000 Euro und die Personalkosten in Höhe von ca. 1.163.947,92 Euro ins Auge.
Die Verwaltung wird sich bezüglich der Ausführung der Reinigungsarbeiten entsprechend Angebote einholen und ggf. über die Beauftragung der Arbeiten eine Ausschreibung veranlassen.
Um zukünftig das hohe Personaldefizit zu senken, müssen mehrere und verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Vorkehrungen sind zwingend vorzunehmen, um das Defizit zu reduzieren:
• Zusätzliche Eröffnung von Kindergartengruppen
• Reduzierung des Betreuungsschlüssels (von bislang 3 auf 2 Betreuern pro Gruppe)
• Tätigkeitsverschiebung beim Hilfspersonal
Jedoch sollte mit einer Erhöhung um 15 % das durch die steigenden Personalkosten entstandene Defizit etwas reduziert werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben, wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude, Reinigungskosten usw. verbleiben zu 100 % bei der Gemeinde. Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich demnach wie folgt:
a) Kinderkrippe bis 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich 242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 297,50 € neu 342 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 357,50 € neu 411 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 417,50 € neu 480 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 477,50 € neu 549 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 537,50 € neu 618 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 597,50 € neu 687 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden 20,00 €
ab 3 Jahre
für eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich 197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 242,50 € neu 279 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 287,50 € neu 331 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 337,50 € neu 388 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 387,50 € neu 446 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 437,50 € neu 503 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 487,50 € neu 561 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6,0 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6,0 Stunden 20,00 €
b) Kindergarten, Kinder von 3 bis 6 Jahren:
für eine Buchungszeit bis 5 Stunden täglich 162,50 € neu 187 €
für eine Buchungszeit bis 6 Stunden täglich 197,50 € neu 227 €
für eine Buchungszeit bis 7 Stunden täglich 227,50 € neu 262 €
für eine Buchungszeit bis 8 Stunden täglich 257,50 € neu 296 €
für eine Buchungszeit bis 9 Stunden täglich 287,50 € neu 331 €
für eine Buchungszeit bis 10 Stunden täglich 322,50 € neu 371 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit bis 6 Stunden 15,00 €
Verbrauchsmaterialien / Brotzeit mehr als 6 Stunden 20,00 €
Teilnahme am Mittagessen:
Verpflegungspauschale für 5 Tage/Woche 62,50 € neu 66,25 €
Verpflegungspauschale für 4 Tage/Woche 50,00 € neu 53 €
Es erging in der Gemeinderatssitzung am 29.02.2024 ein mehrheitlicher Beschluss (11:9):
„Antrag zur GeschO von GRM Jänicke-Spicker: Vertagung der heutigen Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung zur Prüfung des Defizits in der Einrichtung Kinderhausen, insbesondere im Abgleich zum katholischen Kinderhaus Sankt Nikolaus.“
Der aktuelle Entwurf der gemeindlichen Haushaltssatzung sowie deren Anlagen (Haushaltsplan) basiert auf den geplanten Erhöhungen der Betreuungsgebühren für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen sowie den personellen Veränderungen in beiden Kinderhäusern. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Dachau (Kommunalaufsicht) wurde durch Vorlage der Haushaltssatzung mit sämtlichen Anlagen die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt.