Anpassung der Unternehmenssatzung des KU Energie Haimhausen AöR
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Kommunalunternehmen Energie wurde als Tochtergesellschaft der Gemeinde bei der überörtlichen Prüfung des BKPV zu den Geschäftsjahren 2014-2018 in die Prüfung einbezogen, folgende Beanstandungen wurden dabei erfasst:
4.5.2 KU Energie Haimhausen
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Textziffer
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Bezeichnung
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26
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Jahresabschlüsse 2014, 2015, 2017 und 2018 wurden verspätet aufgestellt und geprüft
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27
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Wirtschaftspläne wären künftig rechtzeitig und vollständig aufzustellen und vom Verwaltungsrat festzustellen
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28
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Die Auftragserteilung an den Abschlussprüfer ist jährlich vorzunehmen
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29
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Einhaltung gesetzlicher und satzungsmäßiger Bestimmungen wäre zu beachten
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30
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Entschädigungssatzung wurde nicht erlassen und bekanntgemacht
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31
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Das KU Energie Haimhausen hätte künftig einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen
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Für die Textziffern 29 und 30 sind Änderungen in der Unternehmenssatzung erforderlich um folgende Problemstellen zu beheben:
- Verbot des §181 BGB für Vorstände, Insichgeschäfte und Selbstkontrahierung sollen aber für das KU selbst erlaubt sein und bedürfen einem Verwaltungsratsbeschlusses.
- Kassenkredite bis 50.000€ und max. Laufzeit von 12 Monaten durch Vorstandschaft
- Regelung zur Entschädigungssatzung, bzw. Festlegung der Vergütung in der Satzung
- Hierfür wurde eine Rechtsberatung bei Ernst&Young Law GmbH (EY) in Auftrag gegeben um die Satzung anzupassen.
Diese umfangreichen Änderungen bedürfen einer Überarbeitung der Unternehmenssatzung die eine Neufassung der Satzung rechtfertigen, die gültige Satzung vom 21.08.2018 tritt mit Genehmigung außer Kraft.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 über die Änderungen beraten und einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die Neufassung der Unternehmenssatzung anzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Energie Haimhausen vom 18.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 11:01 Uhr