Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 880/3 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück FlNr. 880/3 der Gemarkung Haimhausen (Dachauer Straße 53, 85778 Haimhausen) vor. 

Vor Einreichung eines Bauantrags ist dem Bauherrn auf Antrag zu einzelnen Fragen zu seinem Bauvorhaben ein Vorbescheid zu erteilen (Art. 71 Satz 1 Bayerische Bauordnung -BayBO).  
Der Antragsteller fragt an, ob es möglich ist auf dem Grundstück FlNr. 880/3 ein Doppelhaus mit einer Grundfläche von 12 x 16 m zu bauen. Als Bezugsobjekt wir das Doppelhaus auf dem Grundstücken FlNrn. 878 und 878/1 benannt.

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Baugesetzbuch – BauGB) sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich u.a. danach, ob es sich bzgl. des Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 BauGB). Hierunter fällt auch die Grundfläche eines Bauvorhabens.
Das vom Antragsteller genannte Referenzobjekt hat eine Grundfläche von 190,21 m² wohingegen das geplante Gebäude eine Grundfläche von 192,00 m² haben soll. Durch die geringfügige Überschreitung der Grundfläche werden keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst.
Einer Gebäudegrundfläche von 192,00 m (Gebäudegröße 12 x16 m) kann zugestimmt werden.
 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 880/3 der Gemarkung Haimhausen mit einer Grundfläche von 192,00 m (Gebäudegröße Maßen 12,00 m X 16,00 m) sein Einvernehmen.
Das Landratsamt Dachau wird gebeten zu beauflagen, dass mit dem Bauantrag der Nachweis der gesicherten Erschließung in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit über das Geh-, Fahrt und Leitungsrecht vorzulegen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 11:45 Uhr