Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung und Hackgutbunker auf dem Grundstück FlNr. 1325/2 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 23.07.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung und Hackgutbunker auf dem Grundstück FlNr. 1325/2 der Gemarkung Haimhausen (Dachauer Straße 107/109, 85778 Haimhausen) vor.

Die Halle wird an die bestehende landwirtschaftliche Werkstatt angebaut und ist mit einer Länge von 22,00 m und einer Breite von 13,00 m geplant. Als Dach ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 19° vorgesehen. Die Wandhöhe soll zwischen 5,83 m und 7,27 m betragen, die Firsthöhe wird mit 8,06 m angegeben. Die Halle wird als Maschinenhalle genutzt. Des Weiteren wird in der Halle eine Hackschnitzelheizung und ein Hackgutbunker mit Rührwerk untergebracht.

Der Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Baugesetzbuch – BauGB) sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB). 
Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (Art. 34 Abs. 1 BauGB). Als Referenzobjekt kann die bestehende Halle auf dem Vorhabengrundstück herangezogen werden.

  1. Art der baulichen Nutzung:
Bei der näheren Umgebung handelt es sich um ein Dorfgebiet (MD) nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im MD sind Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe zulässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). Die geplante Halle dient einer Wirtschaftsstelle eines landwirtschaftlichen Betriebes.

  1. Maß der baulichen Nutzung:
    1. Wandhöhe (WH):
Die Halle erfährt im Süd-Westen einen Dacheinschnitt wodurch sich die WH von 5,83 m auf 7,27 m erhöht. Das Referenzobjekt hat eine WH von 7,806 m.

    1. Firsthöhe (FH):
Die FH der Halle soll 8,06 m betragen. Das Referenzobjekt hat eine FH von 12,389 m.

    1. Grundfläche (GR):
Die Grundfläche der Halle soll 237,36 m² betragen. Das Referenzobjekt hat eine Grundfläche von 600 m².

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.



  1. Gesicherte Erschließung:
Die Erschließung ist vorliegend gesichert.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung und Hackgutbunker auf dem Grundstück FlNr. 1325/2 der Gemarkung Haimhausen sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 11:45 Uhr