Musterkaufvertrag zur Grundveräußerung im Bereich "Nördlich des Amperbergs"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Für den Verkauf der Baugrundstücke am Amperberg wurde ein Musterkaufvertrag entworfen, deren Inhalte möglichst zeitnah (ab 31.08.24) den potenziellen Käufer/innen dargelegt werden sollte.

Zwar wurden alle Festlegungen (Bauverpflichtung, Grunddienstbarkeiten, usw.) bereits in den Beschreibungen der Veröffentlich bekanntgegeben, nur entfalten sie dort nicht die bindende Wirkung wie in einem Kaufvertrag.

Da die Musterkaufverträge allgemeingültig formuliert werden, ist es möglich diesen vorab zu beschließen und den Bürgermeister oder einen Vertreter zu ermächtigen diese ohne wesentliche Änderungen zu beurkunden, anderenfalls müsste jeder Kaufvertrag einzeln durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Zudem sollte der Bürgermeister bevollmächtigt werden über den Rangrücktritt der Vormerkung hinter Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers zu entscheiden um Verzögerungen bei der Finanzierung zu vermeiden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, Grundstücksverkäufe nach dem in der Anlage beigefügten Musterkaufvertrag der Notare Dr. Mayr und Dr. Odersky in Dachau für die Grundstücke im Baugebiet Nördlich des Amperbergs abzuschließen, sofern für den jeweiligen Bauplatz ein Mindest-Kaufpreis von 1.400 € pro Quadratmeter (und bei Wegeanteilen ein anteiliger Kaufpreis von 1.400 € pro Quadratmeter) vereinbart und im Übrigen keine wesentlichen Änderungen enthalten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sofern zugunsten der Gemeinde an Grundstücken im Baugebiet Nördlich des Amperbergs im Grundbuch eine Vormerkung zur Sicherung von Rückkaufsrechten oder Ankaufsrechten (insb. im Rahmen von Bauverpflichtungen des Käufers oder Eigentümers) eingetragen sind bzw. werden, ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einem Rangrücktritt der Vormerkung im Grundbuch hinter Grundschulden des jeweiligen Käufers bzw. Eigentümers zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 12:46 Uhr