Erlass der Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö 5

Sachverhalt

Die bestehende Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen trat am 28.06.2021 in Kraft. Im Rahmen einer Diskussion mit den Leitungen der gemeindlichen Kindergärten hat sich gezeigt, dass bezüglich einzelner Regelungen Unklarheiten bzw. gar keine Regelungen aus der Satzung hervorgingen. Die einzelnen Regelungen wurden ergänzt sowie auf den neuesten Rechtsstand aktualisiert. Der Entwurf der Satzung wurde dem Landratsamt Dachau als Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um rechtliche Würdigung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat gegen den Entwurf der Benutzungssatzung keine Einwände erhoben.

Der Entwurf der Benutzungssatzung wurde als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen mit den fixierten redaktionellen Änderungen zum 01.09.2024 zu erlassen. Die Benutzungssatzung vom 28.06.2021 wird aufgehoben und tritt somit außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
KiTa Benutzungssatzung 01.09.2024 Entwurf geändert (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 12:46 Uhr