Durchführung Nachbarschaftshilfe und Repair-Cafe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Abgesehen von überschaubaren Versicherungskosten nicht absehbar, da – vgl. unten – durch die Aufgabenübertragung auch Folgekosten entstehen können.
Sollte der Gemeinderat den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e. V. offiziell damit beauftragen, Aufgaben wie die Nachbarschaftshilfe und das Repair-Café durchzuführen, könnten die Aktivitäten und damit die durchführenden Personen durch die kommunale Unfallversicherung abgesichert werden. Dies wäre im Sinne des Vereins – ein entsprechend formulierter Wunsch durch die 1. Vorsitzende des Vereines liegt der Gemeinde vor.
Begründet wird der Wunsch wie folgt:
- „Die Gemeinde Haimhausen hat die Einbettung der sich neu formierten Nachbarschaftshilfe in den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e.V. angeregt.
- In der Zwischenzeit hat die Mitgliederversammlung des Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e.V. eine Satzungsänderung verabschiedet.
- Die Hinweise des Landratsamtes Dachau legen ebendiese Vorgehensweise nahe, um die kommunale Unfallversicherung beanspruchen zu können.“
Als Versicherungsgrundlage besteht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII für ehrenamtliche Tätigkeiten über eine Gemeinde Versicherungsschutz, wenn die Gemeinde
- für die Organisation, Überwachung und Einteilung der an die Freiwilligen zu vergebenden Aufgaben zuständig ist,
- weisungsbefugt gegenüber den Helferinnen und Helfern ist,
- Organisationsmittel zur Verfügung stellt (Fahrzeuge, Arbeitsmittel etc.),
- finanzielle Leistungen erbringt, sowie unmittelbar vertragliche und andere Rechtspflichten (zum Beispiel Einbeziehung der Ehrenamtlichen in den Haftpflichtversicherungsschutz) oder Kosten (z. B. für Schulungen) übernimmt,
- ein sonstiges wirtschaftliches Risiko trägt und nach außen hin als Verantwortliche auftritt.
Alle genannten Punkte wären von der Gemeinde zu erfüllen und es wäre dafür eine entsprechende Dokumentation nötig, schriftlich, z. B. durch einen Gemeinderatsbeschluss.
Hierin sollten die Aufgaben, wie in einer Vereinssatzung, klar beschrieben sein.
Zudem wäre es hilfreich, wenn der Gemeinde eine Liste vom Verein vorliegt, welche Personen hauptsächlich mit der Aufgabe betraut sind. Diese Liste muss nicht abschließend sein, sollte aber in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen (Fr. Sternberg, KUVB), bei einer Übertragung von (freiwilligen) kommunalen Aufgaben an einen Verein den Vereinsvorstand schriftlich zu beauftragen. Ein entsprechender GR-Beschluss soll zudem das Repair-Café und/oder die Nachbarschaftshilfe als kommunale Aufgabe ausweisen. Etwaige Unfallgeschehen wären dann der KUVB wie üblich mittels Unfallanzeigen zur konkreten Einzelfallprüfung anzuzeigen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt den Miteinander-Füreinander Förderkreis Haimhausen e. V. mit der Durchführung der Nachbarschaftshilfe und des Repair-Cafés.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 12:46 Uhr