Vergabe der Eigenheimparzellen im Baugebiet Nördlich des Amperberg (freier Verkauf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.07.2023 hat der Gemeinderat entschieden, die Grundstücke am Amperberg in zwei verschiedenen Modellen zu je 1.400€/m² Vollerschlossen zu veräußern. Das darauf angestrebte Vergabeverfahren wurde am 22.03.2024 auf der Vergabeplattform baupilot.com veröffentlicht und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Verzögerungen sind durch den Wechsel des Umlegungsverfahrens und der finalen Zuteilung der Grundstücke entstanden. Parallel wurden mehrfache Inserate im Gemeindeblatt, den örtlichen Regionalheften (Landkreis Anzeiger) geschalten und im Juli als Verstärkung eine Bannerwerbung an den Ortseingängen angebracht.

Dennoch sind zum Fristende am 31.08.2024 nur 8 Anträge für Einzelhausparzellen und 8 Anträge auf Doppelhausparzellen eingegangen. Systembedingt gab es Doppelanträge da man für beide Verfahren Anträge stellen konnte. Bei den Doppelhaushälften können nur 4 reine Bewerbungen gewertet werden, die anderen 4 könnten sich stattdessen auch für eine Einzelhausparzelle entscheiden. Von den 24 Parzellen werden, nach Rückzug von zwei Geboten, also vorerst nur 10 Parzellen gesamt vergeben.

Proaktiv wurden die Grundstücke auch in Immowelt und Immoscout bereitgestellt, wobei hier nochmal auf die Plattform verwiesen wurde, da diese Priorität in der Vergabe hat (Transparenzgebot). Über die externen Plattformen stehen derzeit 4 weitere Interessenten für Einzelhäuser und 1 Interessent für eine Doppelhaushälfte, sowie 2 Interessenten für das Gewerbe sowie 2 Vermittlerangebote an, diese werden aber erst nach Abschluss des offiziellen Bieterverfahrens kontaktiert.

Für die Einzelhausparzellen erfolgen folgende Vergaben:

FlurNr
Parzelle
qm
Bieter
Basispreis
Gebot
Kaufpreis
370/27
4
395
7a
      566.000,00 € 
         1.502,00 € 
606.290,00 € 
370/32
10
639

      907.600,00 € 


370/37
12 und 13
473
5a
      675.200,00 € 
         1.411,00 € 
680.403,00 € 
370/34
15
699

      991.600,00 € 


370/5
21
430
3a
      615.000,00 € 
         1.400,00 € 
615.000,00 € 
370/4
22
601

      854.400,00 € 


370/3
23
511

      728.400,00 € 


370/2
24
592

      841.800,00 € 


370/16
26
527
6a
      750.800,00 € 
         1.405,00 € 
753.435,00 € 
370/17
27
640
4a
      909.000,00 € 
         1.407,00 € 
913.480,00 € 
370/18
28
666

      945.400,00 € 


370/19
29
712
2a
   1.009.800,00 € 
         1.400,00 € 
1.009.800,00 € 

Bieter 1a hat seine Bewerbung zurückgezogen, Bieter 8a hat sich für eine Doppelhaushälfte entschieden. Für die Vergabe der Doppelhaushälften auf Basis der Punktebewertung ergab sich folgende Verteilung:

FlurNr
Parzelle 
qm
Punkte 
Bieter
Anmerkung



110
1b
Einzelhausparzelle
370/30
08
380
60
2b

370/31
09
318
60
3b




60
4b
Bewerbung zurückgezogen



60
5b
Einzelhausparzelle



30
6b
Bewerbung zurückgezogen
370/25
02
326
0
7b

370/24
01
319
0
8b


Bieter 4b und 6b haben Ihre Bewerbung zurückgezogen, wobei einer davon Deckungsgleich mit Bieter 1a ist.

Das Vergabeverfahren wurde im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 17.09. vorberaten, die Namen und Preise der Käufer/innen werden zum Schutz fiskalischer Belange der Gemeinde als Teilnehmerin am Grundstücksverkehr (Geschäftsanbahnung) gem. Art. 52 Abs. 3 GO erst nach Vertragsschluss veröffentlicht. Der namentliche Beschluss findet daher vorerst im nichtöffentlichen Teil statt. 

Weiteres Vorgehen im Verkauf
Neben den hohen Zinsen und Baukosten kommt als Vermarkungshindernis hinzu, dass der Bodenrichtwert mit Bekanntmachung vom 17.06.2024 des Gutachterausschusses für Grundstückwerte im Landkreis Dachau mit Wirkung zum 01.01.2024 auf 1.000€ Kernort für Allgemeines Wohngebiet (WA) und 700€ für Mischgebiet (MI) gesenkt wurde (Vorher 1.200€ WA und 800€ MI).
Folgende Grundstück sind aktuell noch nicht veräußert:

Einzelhausparzellen
Doppelhausparzellen
Parzelle 10
Parzelle 36
Parzelle 15
Parzelle 37
Parzelle 21
Parzelle 38
Parzelle 22
Parzelle 39
Parzelle 23
Parzelle 40 (reserviert für Tausch)
Parzelle 24
Parzelle 41
Parzelle 28
Parzelle 42 (reserviert für Tausch)

Parzelle 43 (reserviert für Tausch)

Alternative 1:
Beibehalten des festgelegten Verkaufspreises, die freien Parzellen werden zu gleichen Konditionen angeboten. Da von einem Marktversagen nach ausreichend öffentlicher Bekanntmachung ausgegangen werden kann, wäre für den weiteren Verkauf das Windhundprinzip anwendbar.

Alternative 2:
Beibehalten des festgelegten Verkaufspreises und Einführung einer Verhandlungsbasis. Über eingehende Preisangebote muss dann unter Berücksichtigung Art 75 Abs 1 GO Einzelfallabhängig entschieden werden. 
Alternative 3:
Reduzieren des Verkaufspreises um einen zu definierenden Betrag, z.B. die durch das Bodenrichtwertverfahren angezeigten Abschläge (200€ WA bzw. 100€ MI) und erneute öffentliche Vergabe. Eine Partizipation der bereits vorhandenen Bieter wäre hierbei anzuraten, da ein Rücktritt bis zum Notartermin möglich ist würden diese ihr Angebot zurückziehen um neu abzugeben. Eine zeitlich befristete Anwendung mehrere Alternativen nacheinander wäre ebenfalls denkbar.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss spricht sich nach ausführlicher Vorberatung für Alternative 1 aus.

Beschluss 1

Der Gemeinderat macht sich die Empfehlung des Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss zu eigen und vergibt die Einzelhausparzellen mit folgenden Eigenschaften:
FlurNr
Parzelle
qm
Bieter
Basispreis
Gebot
Kaufpreis
370/27
4
395
7a
      566.000,00 € 
         1.502,00 € 
606.290,00 € 
370/32
10
639

      907.600,00 € 


370/37
12 und 13
473
5a
      675.200,00 € 
         1.411,00 € 
680.403,00 € 
370/34
15
699

      991.600,00 € 


370/5
21
430
3a
      615.000,00 € 
         1.400,00 € 
615.000,00 € 
370/4
22
601

      854.400,00 € 


370/3
23
511

      728.400,00 € 


370/2
24
592

      841.800,00 € 


370/16
26
527
6a
      750.800,00 € 
         1.405,00 € 
753.435,00 € 
370/17
27
640
4a
      909.000,00 € 
         1.407,00 € 
913.480,00 € 
370/18
28
666

      945.400,00 € 


370/19
29
712
2a
   1.009.800,00 € 
         1.400,00 € 
1.009.800,00 € 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat macht sich die Empfehlung des Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss zu eigen und vergibt die Doppelhausparzellen mit folgenden Eigenschaften:
FlurNr
Parzelle 
qm
Punkte 
Bieter
Anmerkung



110
1b
Einzelhausparzelle
370/30
08
380
60
2b

370/31
09
318
60
3b




60
4b
Bewerbung zurückgezogen



60
5b
Einzelhausparzelle



30
6b
Bewerbung zurückgezogen
370/25
02
326
0
7b

370/24
01
319
0
8b


Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat macht sich die Empfehlung des Bau-, Planungs-, und Umweltausschuss zu eigen und beschließt für den weiteren Verkauf Alternative 1, Beibehaltung der festgelegten 1.400€/m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 12:50 Uhr