Gemeindliche/r Delegierte/r für die Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirats
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlässlich der Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirats (LKSB) im Januar 2025 besteht die Möglichkeit für die Gemeinde Haimhausen, eine/n gemeindlichen Delegierte/n für die turnusgemäße Neuwahl nach § 2 Abs. 2 c) der Satzung über die Seniorenvertretung für den Landkreis Dachau, zuletzt geändert am 11. Dezember 2020, zu benennen.
Der Landkreisseniorenbeirat kümmert sich um Themen der älteren Generation im Landkreis, z. B.
- Vertretung der Interessen älterer Menschen
- Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen
- Verbesserung der Lebensqualität im Alter
- Fachliche Unterstützung und Beratung von Politik und Verwaltung in der Seniorenpolitik
- Ansprechpartner für Seniorenbeauftragte in den Gemeinden
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für seniorenspezifische Themen
Die/der Delegierte muss das sechzigste Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz in Haimhausen haben – sie/er muss nicht zwingend Seniorenbeauftragte/r der Gemeinde oder gar GR-Mitglied sein.
Auf wen sollte die Gemeinde aus Sicht des Gremiums zugehen, wen könnte man dafür gewinnen?
Datenstand vom 29.01.2025 12:50 Uhr