Gemeindliche/r Delegierte/r für die Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirats


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.09.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Anlässlich der Neuwahl des Landkreis-Seniorenbeirats (LKSB) im Januar 2025 besteht die Möglichkeit für die Gemeinde Haimhausen, eine/n gemeindlichen Delegierte/n für die turnusgemäße Neuwahl nach § 2 Abs. 2 c) der Satzung über die Seniorenvertretung für den Landkreis Dachau, zuletzt geändert am 11. Dezember 2020, zu benennen.

Der Landkreisseniorenbeirat kümmert sich um Themen der älteren Generation im Landkreis, z. B. 

  • Vertretung der Interessen älterer Menschen
  • Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen
  • Verbesserung der Lebensqualität im Alter
  • Fachliche Unterstützung und Beratung von Politik und Verwaltung in der Seniorenpolitik
  • Ansprechpartner für Seniorenbeauftragte in den Gemeinden
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für seniorenspezifische Themen

Die/der Delegierte muss das sechzigste Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz in Haimhausen haben – sie/er muss nicht zwingend Seniorenbeauftragte/r der Gemeinde oder gar GR-Mitglied sein.

Auf wen sollte die Gemeinde aus Sicht des Gremiums zugehen, wen könnte man dafür gewinnen?

Datenstand vom 29.01.2025 12:50 Uhr