Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei/Café und Gestaltung der Außenanlage auf dem Grundstück FlNrn. 196, 197, 200, 1022 der Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei /Café und Gestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück FlNrn. 196, 197, 200 und 1022 der Gemarkung Haimhausen vor.
Das Bauvorhaben ist erdgeschossig mit Flachdach geplant. Es soll eine Länge von
58,835 m und eine Breite von 35,29 m erhalten. Die Wandhöhe ist mit 6,54 m angegeben.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Einzelhandel am Kramer Kreuz“.
Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem B-Plan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB).
Das Vorhaben entspricht dem B-Plan und die Erschließung ist gesichert. Grundsätzlich ist die Errichtung daher genehmigungsfrei gestellt (Art. 58 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Bauordnung – BayBO). Allerdings handelt es sich bei dem Vorhaben um einen Sonderbau i.S. des Art. 2 Abs. 4 Nr. 4 BayBO und ist daher Baugenehmigungspflichtig nach Art. 60 BayBO (Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO).
Die erforderlichen Stell- und Abstellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei/Café und Gestaltung der Außenanlage auf dem Grundstück FlNrn. 196,197,200 und1022 sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2025 12:53 Uhr