Stellungnahme Bürger 3 vom 31.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 2.2.3

Sachverhalt

Die Stellungnahme wird ausführlich im Bebauungsplanverfahren behandelt. Um Rechtssicherheit zu haben, wird auf die dortige Abwägung verwiesen.
Diese endet mit dem Beschlussvorschlag:
„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von Bürger 3 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Planung wird in Planzeichnung und Festsetzung (Änderung der Stellplatzfläche und Fahrradabstellflächen, Löschen Ballfangzaun), Hinweisen (zu den Wegen in der Ausgleichsfläche bezgl. Artenschutzmaßnahmen, zu Ballfangvorhang) sowie in der Begründung (Verweis auf die saP, Stellplatzberechnung, zu Betriebszeiten des Dorfgemeinschaftshauses) geändert. Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.“

Demnach ergeben sich Änderungen am Bebauungsplan, nicht aber an der 18. Flächennutzungsplan-Änderung.

Die Stellungnahme lautet wie folgt:

„Ich habe die zur Verfügung stehenden Unterlagen eingesehen und möchte nachstehend als Anwohner meine Fragen und Bedenken äußern, bzw. in Teilen Einspruch einlegen. 

1. Öffnungszeiten, max. Personenzahl und Mietbarkeit:

Im aktuellen Gemeindeblatt wir davon berichtet, dass von Öffnungszeiten von Donnerstag – Samstag von 19. – 23.00 Uhr auszugehen ist. Inwieweit ist diese Angabe verlässlich und dauerhaft zutreffend? D. h. es wird dort keine lauten Partys bis in die Morgenstunden geben?

Die Anzahl der Öffnungstage und Begrenzung auf max. 4 h beeinflusst meine Meinung zu dem Bauvorhaben wesentlich. 

Welche max. Personenzahl, Veranstaltungsgröße ist bei einer Größe von 250 qm angedacht?

Stehen die Räumlichkeiten nur Ottershausener Vereinen zur Verfügung oder können alle Vereine aus Haimhausen das Dorfhaus beanspruchen? Können Privatpersonen das Dorfhaus mieten und wenn ja, gilt dies nur für Haimhausener Bürger oder können auch Personen aus beispielsweise dem angrenzenden Unterschleißheim das Dorfhaus anmieten?


2. Parkplätze:

Da Parkplätze je nach Bauweise eine Versiegelung darstellen können, würde mich interessieren, wie viele und in welcher Form Parkplätze erstellt werden soll. 

Je nach Anzahl der Parkplätze könnte ich mir jedoch vorstellen, dass diese hinsichtlich der möglichen Gesamtauslastung jedoch zu wenig sein könnten. Wo ist als vorgesehen, dass weitere Fahrzeuge parken sollten, sollten die Parkplätze vor Ort nicht ausreichen?

Es ist zwar davon auszugehen, dass einige Nutzer mit dem Fahrrad kommen, jedoch kann man nicht zwingend davon ausgehen, dass die Parkplätze vor Ort ausreichen. Soll es dann gestattet sein, den Schwarzer Weg entlang zu parken, was die angrenzenden Anwohner stören könnte oder den Weg am Waldrand, was Wildtiere dann weiter beeinträchtigen könnte. 


3. Zufahrt über Schwarzer Weg:

Der Weg führt entlang einem Spielplatz, so dass hier immer mit spielenden Kindern gerechnet werden muss. 

Wenn ein Betrieb tatsächlich erst ab 19.00 Uhr möglich ist, lässt sich das daraus entstehende Risiko sicher etwas minimieren, doch sind abends/nachts auch noch Radfahrer und viele Wildtiere auf diesem Weg unterwegs, die durch ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen zusätzlich gefährdet werden können. 

Besteht die Möglichkeit, die Zufahrt über den Schwarzer Weg wenigstens zu einer Spielstraße zu deklarieren, wenn nun schon ein landwirtschaftlicher Weg der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll? Dann wären Kinder, Spaziergänger, Radfahrer und Tiere mehr geschützt vor Pkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese fahren zu Erntezeiten nämlich häufig mit erhöhter Geschwindigkeit und meist ohne Bremsbereitschaft für Tiere diesen Weg und die „alte“ Mühlenstraße entlang. 


4. Zufahrt über Mühlenstraße

Selbst wenn es offiziell bei der Zufahrt über den Schwarzer Weg bleiben sollte und dieser ggf. durch die Deklaration als Spielstraße etwas entschärft wird, lässt sich schwer verhindern, dass die Nutzer des Dorfhauses auch über die Mühlenstraße anfahren. Hierdurch hätten die Anwohner mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal hier bis dato keine Spielstraße vorhanden ist. In unserer Straße gibt es viele Katzen, die durch zusätzliche Fahrzeuge weiter gefährdet werden. Ebenfalls wohnen und wohnen bald auch 2 junge Familien mit kleinen Kindern am Anfang der „neuen“ Mühlenstraße. 

Da es wahrscheinlich nicht möglich sein wird, aus der „neuen Mühlenstraße“ ebenfalls eine Spielstraße zu machen, möchte ich anregen, ob nicht zumindest eine Geschwindigkeitsanzeige ungefähr auf Höhe unserer Hausnr. (= Mühlenstraße 23) angebracht werden könnte, da mir die Geschwindigkeit durch Beschleunigung bis zur Kurve und von der Kurve bis zu den ersten parkenden Autos hier am höchsten erscheint. 


5. Bolzplatz

Ich habe gelesen, es gibt keine Werbung am Bolzplatz, heißt das aber auch, es gibt gar keine Bande? Das würde ich allein schon aus optischen Gründen begrüßen und weil keinesfalls durch eine bodentiefe Bande die Passierbarkeit für kleine Wildtiere eingeschränkt werden darf. 

Was heißt Beleuchtung gem. Bauplan? D. h. kein Flutlicht, aber Straßenlaternen? Wie viele zusätzliche Straßenlaternen werden ca. aufgestellt werden? Wo werden diese aufgestellt? Schwarzer Weg und Weg zwischen Dorfhaus und Wald?

Einerseits soll die Sicherheit der Besucher unbedingt gewährleistet sein, andererseits sollte eine weitere Lichtverschmutzung Wildtiere und Insekten nicht noch weiter in ihrem immer mehr eingeschränkten Lebensraum beeinträchtigen. 

Dass ein zertrampelter Bolzplatz sich positiv auf die Schutzgüter Boden, Arten und Biotope auswirken soll, wage ich zu bezweifeln. Dass künftig aber dadurch kein Dünger mehr in das Erdreich eingebracht wird, wäre selbstverständlich ein Vorteil und hilft zumindest schon mal dem Boden. Es ist korrekt, dass ein Bolzplatz keine Flächenversiegelung darstellt und geschaffene Parkplätze nur dann nicht, wenn eine entsprechende Bauweise vorgesehen ist. Das Dorfgemeinschaftshaus selbst stellt jedoch eine Flächenversiegelung dar. 

Ich habe weiterhin gelesen, es soll daher zusätzliches Gehölz aufgestellt werden. Gibt es bereits einen Begrünungsplan, in dem Art und Menge des zusätzlichen Gehölzes eingezeichnet ist? Sind darüber hinaus wenigstens jährlich neu auszubringende Streublumenwiesen geplant, die den angrenzend lebenden Wildbienen gerecht werden?

Was ist neben den Wildbienen mit den Fundpunkten von Libellen und Heuschrecken bzw. anderer Insekten? Diese haben sich doch nun seit Jahren in der Ausgleichsfläche ein neues Habitat schaffen können, das jetzt vermutlich durch die zu legenden Versorgungsleitungen teilweise erheblich zerstört wird?

Wie soll dem bei einem Bau Rechnung getragen werden?

Abschließend würde ich gerne wissen, ob gewährleistet ist, dass die Fangnetze von Gemeindemitarbeitern regelmäßig jeden Morgen kontrolliert werden, um dort ggf. sich im Netz verfangene Igel zu bergen. Andernfalls wären diese einem qualvollen Tod ausgesetzt. 

Weiterhin müsste unbedingt sichergestellt sein, dass dort keine Mähroboter eingesetzt werden und schon gar nicht nach 17.00 Uhr! Das ist für mich unabdingbar, dass diese dort ab dem späten Nachmittag nicht mehr fahren. Was sehen die bisherigen Planungen hinsichtlich Mäharbeiten hier vor?

Glauben Sie mir, Sie möchten das Leid der Igel, die Verletzungen der Tiere durch Mähroboter, unbedachten Gartenarbeiten oder den Verlust des Schutzes und Nestes aufgrund ganzer Rodungen von Grundstücken nicht sehen. 

Da  ich mich aktiv in der Igelwildtierhilfe engagiere und sehr viel Zeit, Geld und Herzblut investiere, um die kleinen Geschöpfe aufgrund ihres immer weiter eingeschränkten Lebensraumes und dem nicht zuletzt vom Menschen verursachten Insektensterben, nicht verhungern zu lassen, heil über den Winter zu bringen, nachdem ich sie halbverhungert gesichert habe  oder verletzte und kranke Tiere gesund zu pflegen, ist es mir ein absolutes Herzensanliegen, dass wir den Lebensraum nicht noch weiter einschränken oder weitere Gefahren schaffen. 

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde es toll, wenn die Gemeinde den Ottershausener Vereinen ein Zuhause zur Verfügung stellen möchte und ich verstehe teilweise, warum die anderen Standorte nicht optimal sind. Dem nun vorgesehenen Standort stehe ich als Bürger und Anwohner aus den beschriebenen Gründen jedoch ebenso kritisch gegenüber und würde mich daher auf weitere Informationen/Vorschläge freuen, wie man den aufgeführten Bedenken Rechnung tragen kann.“ 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von Bürger 3 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung aus dem parallelen Bebauungsplanverfahren zu Eigen. Auf die 18. FNP-Änderung ergeben sich keine Auswirkungen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr