Billigungsbeschluss, Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Unterlagen zum Entwurf der 18. Änderung des FNP (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht sowie die dazugehörigen Anlagen) werden dem Gremium von einer Vertretung des Planungsverbandes in der Sitzung vorgestellt.
Dieser Entwurf berücksichtigt die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Das Gremium wird gebeten, dem Gemeinderat eine Beschlussempfehlung zur Billigung des Entwurfes auszusprechen.
Nach Billigung des Entwurfes schließt sich das Verfahren zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an. Die Verwaltung und das Planungsbüro sind entsprechend zu beauftragen.
Beschluss 1
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:
„Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Plan, Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 21.11.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassungen:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro mit dem Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (i. d. F. 21.11.2024) die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr