Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München vom 17.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 3.1.13

Sachverhalt

Das Wasserwirtschaftsamt München gibt folgende Stellungnahme ab:

zu genanntem Bebauungsplan nimmt das Wasserwirtschaftsamt München als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

Lage im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten

Hinweis zur Änderung des Plans:
Das Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebietes ist im Plan nachrichtlich zu übernehmen:

Vorschlag für Festsetzungen:
Die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses der Gebäude wird mindestens 25 cm über Fahrbahnoberkante/über Gelände festgesetzt. Gebäude/Wohngebäude sind bis zu dieser Höhe wasserdicht zu errichten (Keller wasserdicht und auftriebssicher, dies gilt auch für Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Tiefgaragenzufahrten, Installationsdurchführungen etc.)“

Die Gebäudetechnik, insbesondere die Heizungs-, Abwasser- und Elektroinstallation muss an das Extremhochwasser (HQextrem) angepasst sein.

Gegen den Bebauungsplan bestehen keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn obige Ausführungen berücksichtigt werden.

Abwägung:

In der Begründung und im Umweltbericht ist bereits auf die Hochwassergefahrenfläche hingewiesen. Eine nachrichtliche Übernahme findet nur bei festgesetzten Ü-Gebieten statt, dieses liegt hier nicht vor.

Aufschüttungen zum Schutz vor Hochwasser sind erlaubt, aber nicht zwingend festgesetzt. Die Formulierungen des WWA zur Rohfußbodenoberkante und Gebäudetechnik werden als empfehlende Hinweise aufgenommen. Kellerräume sind nicht vorgesehen.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Hinweise bezgl. Rohfußbodenoberkante und Gebäudetechnik werden entsprechend der Empfehlung des WWA ergänzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr