Das Wasserwirtschaftsamt München gibt folgende Stellungnahme ab:
zu genanntem Bebauungsplan nimmt das Wasserwirtschaftsamt München als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:
Lage im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten
Hinweis zur Änderung des Plans:
Das Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebietes ist im Plan nachrichtlich zu übernehmen:
Vorschlag für Festsetzungen:
Die Rohfußbodenoberkante des Erdgeschosses der Gebäude wird mindestens 25 cm über Fahrbahnoberkante/über Gelände festgesetzt. Gebäude/Wohngebäude sind bis zu dieser Höhe wasserdicht zu errichten (Keller wasserdicht und auftriebssicher, dies gilt auch für Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, Tiefgaragenzufahrten, Installationsdurchführungen etc.)“
Die Gebäudetechnik, insbesondere die Heizungs-, Abwasser- und Elektroinstallation muss an das Extremhochwasser (HQextrem) angepasst sein.
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn obige Ausführungen berücksichtigt werden.
Abwägung:
In der Begründung und im Umweltbericht ist bereits auf die Hochwassergefahrenfläche hingewiesen. Eine nachrichtliche Übernahme findet nur bei festgesetzten Ü-Gebieten statt, dieses liegt hier nicht vor.
Aufschüttungen zum Schutz vor Hochwasser sind erlaubt, aber nicht zwingend festgesetzt. Die Formulierungen des WWA zur Rohfußbodenoberkante und Gebäudetechnik werden als empfehlende Hinweise aufgenommen. Kellerräume sind nicht vorgesehen.