Stellungnahme Bürger 2 vom 16.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.11.2024 ö 3.2.2

Sachverhalt

Bürger 2 (Wielert) gibt folgende Stellungnahme ab:

im Januar-Gemeindeblatt habe ich gelesen, dass die verkehrliche Erschließung für das Dorfgemeinschaftshaus und den Bolzplatz über den „Schwarzer Weg“ (=Traktorstraße) erfolgen soll. Bei der Bürgerbefragung war die Zufahrt leider nicht Thema, sonst hätten viele evtl. anders entschieden. Ich bin gegen die verkehrliche Erschließung über den „Schwarzen Weg“ und bitte Sie, die Entscheidung nochmals zu überdenken. 

Folgende Gründe sprechen GEGEN die Zufahrt über die bisher nur für den landwirtschaftlichen Verkehr zugelassene Straße: 

1. Die Straße führt ca. 500 m am Abenteuerspielplatz entlang.

Ich lade Sie herzlich ein, an einem schönen Sommertag einen Kaffee an den Picknicktischen auf dem Spielplatz zu trinken, dann können Sie beobachten, wie die Kinder sehr häufig über den „Schwarzer Weg“ laufen …
  • um am Bach Wasser zu holen,
  • um eine Hundetüte zu holen und daraus eine kleine Spritztüte zu basteln, 
  • um Fangen zu spielen 
  • um beim Spiel Räuber & Gendarm abzuhauen, 
  • um mit dem Laufrad und Bobbycar um die Wette zu sausen, 
  • um beim Rennen oder Fahren ihre Zeit auf der autom. Tempoanzeige zu messen
  • um Rollschuh oder Rollerskates zu fahren, 
  • um von dem kleinen Weg zwischen den Häusern in den nahen Wald zu flitzen, um eine Bude zu bauen,
  • um mit Kreide Pfeile auf die Straße zu malen und eine Schatzsuche zu machen. 

Meine Kinder sind inzwischen groß und können dem Verkehr gut ausweichen. Doch es gibt viele Kleinkinder in der Siedlung und auch „Spielplatzgäste“ die mit dem „Mehrverkehr“, gerade am Wochenende Schwierigkeiten haben werden. Unsere Besucher beneiden uns um unser „Bullerbü“ und dass die Kinder hier noch „frei spielen“ können. Dies wird durch die Öffnung des Schwarzen Weges dann nicht mehr so sein.

Abwägung zu 1:

Der Spielplatz ist über die gesamte Länge eingezäunt. Zu- bzw. Ausgänge befinden sich im Norden und im Süden je einer. Im Vergleich hierzu befindet sich eine Vielzahl an Grundstücksausfahrten entlang der Mühlenstraße. Auch hier besteht die Gefahr, dass Kinder vor ein vorbeifahrendes Auto laufen. Die Gemeinde hält die Verkehrsführung über den Schwarzer Weg für die sicherere Variante, zumal die Öffnungszeiten des Dorfgemeinschaftshauses am Abend geplant sind, wenn sich zumindest kleinere Kinder nicht mehr am Spielplatz aufhalten. 

Aus Sicht der Gemeinde führt die verkehrliche Erschließung des Dorfgemeinschaftshauses über den Schwarzer Weg zu keiner erhöhten Gefährdung. Auf dem Schwarzer Weg findet bereits jetzt landwirtschaftlicher Verkehr statt, so dass bereits bisher den Eltern die Aufsichtspflicht obliegt. Der Bolzplatz ist ausdrücklich ein Angebot an die Ottershausener Jugend, das Dorfgemeinschaftshaus an die Ottershausener Erwachsenen. I.S.d. Rücksichtnahme dürfte durch die geplante neue Nutzung am Ortsrand Ottershausen keine problematische Situation entstehen.

Es wird auf die aktuelle schalltechnische Untersuchung verwiesen, wonach keine schädlichen Umwelteinwirkungen und dadurch erst recht keine Gesundheitsgefährdung durch das Vorhaben erzeugt werden. Gleiches gilt für das Verkehrsaufkommen. Die Zahl der Stellplätze wird von sieben auf vier reduziert, daraus lässt sich kein erhebliches Gefährdungspotenzial ableiten.

2. Der Schwarzer Weg wird als Umgehungsstraße genutzt

Schon jetzt fährt eine Vielzahl unbefugter Privatpersonen, Handwerker, Zulieferer, … über den Schwarzen Weg nach Unterschleißheim. Dieser illegale Verkehr wird mit „Öffnung“ der Straße bis zum Dorfgemeinschaftshaus zunehmen, da nicht kontrolliert werden kann, ob eine Berechtigung vorliegt oder nach Unterschleißheim weitergefahren wird. 

Abwägung zu 2:

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es entscheidend, dass die Erschließung gesichert ist. Bei der gegenständlichen Planung ist dies der Fall. Dass für die verkehrliche Erschließung die Sperrung des Schwarzer Wegs zumindest teilweise aufgehoben werden muss, ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens, sondern ein verkehrsrechtliches Thema.


3.Der Schwarzer Weg wird vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt und es gibt keine Ausweichmöglichkeit

Schon jetzt fahren die „Mais-Ernte-Fahrzeuge“ auf dem Schwarzer Weg hin und über die Mühlenstraße zurück. Es gibt auf der nicht einsehbaren Strecke entlang des Abenteuerspielplatzes keine Ausweichmöglichkeit. Nach dem Spielplatz (auf Höhe Hahnwiesenweg 21 und 17) kann nur über den Grünstreifen einem entgegenkommenden Fahrzeug ausgewichen werden. Die an den Schwarzer Weg angrenzende Ausgleichsfläche wird darum mit der Zeit eine ungeplante Straßenverbreiterung/Trampelpfad bekommen.

Abwägung zu 3: 

Der Verkehr wird durch das Dorfgemeinschaftshaus nicht signifikant zunehmen, da es in erster Linie den Ottershausener Bürgern und Vereinen dient, die das Dorfgemeinschaftshaus zu Fuß oder mit dem Rad erreichen können. Die Anzahl der Stellplätze ist begrenzt und die Öffnungszeiten (Ehrenamt!) v. a. in den Abendstunden geplant, so dass sich der Verkehr verteilt und gegenüber der heutigen Situation keine Verschärfung eintritt.
Landwirtschaftlicher Verkehr mit breiten Maschinen ist an diesem Standort bisher und auch weiterhin üblich. 

4.Der Schwarzer Weg ist ein ausgewiesener Fahrradweg

Gerade an den Tagen, an dem das Dorfgemeinschaftshaus geöffnet ist, ist auf dem Fahrradweg viel los: Radler, Spaziergänger, Kinder Hunde, ….

Der Radweg zum Unterschleißheimer See wird nicht mehr sicher sein und durch die Öffnung des Verkehrs entscheiden Sie genau gegenteilig zum aktuellen Trend: „mehr reine Radwege“

Was spricht dagegen, dass die verkehrliche Erschließung über die Mühlenstraße führt, dort evtl. die Parkplätze sind und die Besucher ein paar Meter zu Fuß gehen? Wenn die Erschließung der 500 Meter (von ehemaliger Marienmühle zum Dorfgemeinschaftshaus) zu teuer sein sollte.  Ein „Mehr“ versiegelter Fläche kann kein Argument sein, denn die vorhandene Schotterstraße müsste ja nicht betoniert werden. 

Bei Fragen oder weiteren Erfahrungen aus der Siedlung stehe ich gerne zur Verfügung.


Abwägung zu 4:

Grundsätzlich ist die verkehrliche Erschließung des Dorfgemeinschaftshauses über die Mühlenstraße eine denkbare Alternative, würde aber den (allein durch die Stellungnahmen – nicht von der planenden Gemeinde prognostizierten) Mehrverkehr an deutlich mehr Privatgrundstücken mit Zufahrten auf die Mühlenstraße vorbeiführen, die ebenfalls potenzielle Gefahrenquellen darstellen. Dazu gehören auch Kinder, die auf die Straße laufen. Zudem wären deutlich mehr Grundstückseigentümer betroffen als bei einer Wegeführung über den Schwarzer Weg.
Nicht zuletzt besteht keine Möglichkeit, die erforderlichen Stellplätze im Bereich der Mühlenstraße unterzubringen. Stellplätze in der Ausgleichsfläche kommen nicht in Frage, da diese dann 1:1 ausgeglichen werden müssten und die südlich angrenzende Fläche steht nicht zur Verfügung. Zudem wird auf die Stellungnahme des LBV verwiesen, der als Miteigentümer des Mühlweges jegliche Erschließungsfunktion des Weges für das geplante Vorhaben ausschließt.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme von Bürger 2 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht erforderlich.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.01.2025 09:21 Uhr