Billigungsbeschluss, Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 2.3

Sachverhalt

In der Sitzung des BPU vom 12.11.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat ausgesprochen. Bereits mit Versendung der Sitzungsunterlagen zur BPU-Sitzung wurde der Sachverhalt mit Beschlussempfehlung übermittelt. Das Beschlussverzeichnis aus der Sitzung des BPU vom 21.11.2024 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben (s. Anlage zu TOP 3 dieser GR-Sitzung). Das Gremium wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die Verwaltung mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 21.11.2024 mit Begründung und Umweltbericht liegt als Anlage bei.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt die Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.11.2024 zu TOP 3.3 und billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 21.11.2024. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden mit der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Dokumente
GR 24.11.21 ö Anlage BP Begründung (.pdf)
GR 24.11.21 ö Anlage BP Planzeichnung (.pdf)
GR 24.11.21 ö Anlage BP Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 30.01.2025 09:32 Uhr