Freiwillige Beteiligung an den Schülerbeförderungskosten (Grundschüler)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen. Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten unterliegt verschiedenen Voraussetzungen (siehe beiliegendes Merkblatt des Landratsamtes Dachau).
Der Beförderungsanspruch gilt für folgende Wegstrecken (Wohnort zur Schule):
- Jahrgangsstufen 1 bis einschließlich 4 (Grundschüler): Die Wegestrecke ist länger als 2 km.
- Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 (Mittelschüler): Die Wegestrecke ist länger als 3 km.
Es wird immer der kürzeste zumutbare Schulweg gerechnet. Wenn der Schulweg kürzer als diese Entfernung ist, besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Ausnahme: Besondere Gefährlichkeit des Schulweges wird durch die Polizeiinspektion festgestellt. Die Ausnahmesituation wurde in der Gemeinde Haimhausen bislang nicht festgestellt. Die Antragsstellung für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten sowie der Kostenerstattung erfolgt beim Landratsamt Dachau. Es gibt die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis den Schülern die keine Schulwegfreiheit genießen, eine prozentuale Kostenbeteiligung am 365 -Euro-Ticket zur Verfügung zu stellen. Der Schulverband erklärt sich bereit eine prozentuale Förderung in Höhe von 40 % auf das durch die Eltern erworbene 365-Euro-Ticket des MVV zu gewähren. Dies geschieht durch formlosen Antrag gegen Nachweis des Kaufes. Die variierenden Schülerzahlen der Mittelschüler werden auf ca. 10 Schüler pro Jahr geschätzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Haimhausen ab 01.01.2025 an den Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 40 % des derzeitigen 365 €-Tickets freiwillig auf Antrag beteiligen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 09:32 Uhr