Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2023 sowie Beauftragung des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.11.2024 ö 7

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung 2023 wird dem Gemeinderat vorgelegt. Die vorläufigen Zahlen liegen dem Sachverhalt bei und gelten somit gemäß Art. 102 Abs. 2 GO als bekanntgegeben.

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2023:

VwHH
VmHH
Rechnungsergebnis
- 1.563.855,74 €
+ 1.605.284,59 €
+ 41.428,85 €

Es wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 6.232.662,54 € und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 5.737.000,00 € gebildet. Die Auflistung über die gebildeten Haushaltsreste ist als Anlage beigefügt.

Demnach ergeben sich voraussichtlich folgende Zuführungen und Entnahmen:

  • Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von voraussichtlich 1.563.855,74 € (Planansatz 0 €)

  • Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt 0 € 
(Planansatz 253.500,00 €)

  • Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von voraussichtlich 41.428,85 € (Planansatz 0 €)

Der Stand der Rücklage wird sich demnach voraussichtlich auf 472.652,55 € erhöhen. Die Mindestrücklage 2023 beträgt 139.659,33 € und ist somit eingehalten. 

Weitere Informationen: 
Derzeit werden bei der Gemeinde rd. 1.300 Haushaltsstellen bewirtschaftet.

 
Planansatz
Ergebnis
Abweichung
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
16.198.000 €
15.223.668 €
-974.332 €
Ausgaben
16.198.000 €
16.787.524 €
+589.524 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen
14.417.500 €
13.219.591 €
-1.197.909 €
Ausgaben
14.417.500 €
11.614.306 €
-2.803.194 €



Verwaltungshaushalt:

Zu den wesentlichsten Ausgaben im Jahr 2023 gehören:
  • Personalausgaben 5.386.049,27 € 
  • Kreisumlage 3.958.306,11 €
  • Zuschüsse nach BayKiBiG 1.342.752,42 € + Defizitübernahme 8.588,39 €
  • Umlage an den Schulverband 861.466,19 € (Grundschule 519.970,33 €, Mittelschule 231.414,92 €, OGTS 135.240,78 €)
  • Gewerbesteuerumlage 246.603,00 €

Zu den wesentlichsten Einnahmen im Jahr 2023 gehören:
  • Einkommensteuer und Einkommensteuerersatz 6.117.305,00 €
  • Gewerbesteuer 1.932.401,44 €
  • Staatl. Anteil nach BayKiBiG 1.655.258,53 €
  • Benutzungsgebühren Kanal 854.172,88 €
  • Grundsteuer A und B 638.713,62 €
  • Schlüsselzuweisungen 218.080,00 €
  • Gebühren MiBe, KiHa, KiKr 826.252,27 €
  • Grunderwerbsteuer 90.592,52 €
  • Umsatzsteuerbeteiligung 165.616,00 €
  • Allg. Finanzzuweisungen 105.620,28 €

Vermögenshaushalt:

Zu den wesentlichsten Ausgaben im Jahr 2023 gehören:
  • Beschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20: 705.611,91 €
  • Ringschluss Hauptwasserleitung Birkenweg/Moosachstraße: 89.377,18 €
  • Investitionszuweisung Schulverband 564.488,28 € (Grundschule 504.151,24 €, Mittelschule 60.337,04 €)
  • Möbel für Kinderhausen Pfarrstr.: 19.822,10 €
  • Möbel für Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str.: 30.116,41 €
  • Umbau Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str. + Errichtung Holzhäuser: 128.511,05 €
  • Erneuerung Rechenanlage Klärwerk + Messeinrichtungen: 118.287,23 €
  • Belüfter für Belebungsbecken Klärwerk: 33.656,47 €
  • Beschaffung von Digitalen Fahrgastinformationsanzeigen: 19.358,44 €
  • Geschosswohnungsbau 686.655,02 €
  • Nebenkosten Grunderwerb: 56.407,54 €
  • Tilgungsleistungen 2.953.491,00 €
  • Bildung der Haushaltsreste in Höhe von 6.232.662,54 € (siehe Anlage)

Zu den wesentlichsten Einnahmen im Jahr 2023 gehören:
  • Förderung Digitalpakt Schule: 71.915,02 €
  • Herstellungsbeiträge Kanal: 65.605,61 €
  • Förderung Digitale Fahrgastinformationsanzeiger: 12.758,08 €
  • Verkauf Grundstücke BG Birkenweg Süd: 470.653,14 €
  • Investitionspauschale 110.000 €
  • Kreditaufnahme 6.700.000 €
  • Bildung der Haushaltsreste in Höhe von 5.737.000,00 € (siehe Anlage)



Voraussichtliche überplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung:

Deckungskreis 1 (Personalkosten), Überschreitung: 558.034,39 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze bei den Personalkosten betreffen hauptsächlich die Bereiche Hauptamt (ca. 78.000 €), Finanzverwaltung (ca. 23.000 €), Kinderhausen Pfarrstr. (ca. 47.000 €), Prof.-Schinnerer-Str. (ca. 407.000 €) und Bauhof (ca. 144.000 €). Hingegen wurden in anderen Bereichen die Ansätze nicht ausgeschöpft, wodurch es im Ergebnis zu einer Überschreitung der Personalkosten von rund 558.000 € kam.

Die Gründe hierfür sind zum einen die Übernahme des BRK Kindergartens, hier wurde die Übernahme der Mitarbeiter nicht in voller Höhe berücksichtigt. Zum anderen ist der AKDB bei der Abrechnung des Dezember-Gehalts für die Mitarbeiter des Bauhofs ein Fehler unterlaufen, wodurch eine zu hohe Sollstellung verbucht wurde. Dies hat sich im Januar 2024 wieder ausgeglichen.

Deckungskreis 2 (Planungskosten, Bebauungspläne), Überschreitung 23.691,68 €
Begründung: Die Überschreitung der Ansätze im Bereich der Planungskosten für Bebauungspläne lag am Verfahren „Nördlich der Valleystraße“. Hier musste aufgrund eines obergerichtlichen Urteils ein weiteres Verfahren und zusätzlich noch die FNP-Änderung durchgeführt werden. Dies war so nicht geplant und führte zur Kostensteigerung.

Deckungskreis 6 (betriebliche Aufwendungen), Überschreitung 74.470,32 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze lag hauptsächlich an der höheren Miete für das Mehrzweckgebäude Hauptstraße 17 (27.493,76 €), den zu niedrig eingeplanten Reinigungskosten für Kinderhausen Pfarrstraße (73.500 €), den zu niedrig eingeplanten Reinigungskosten für Kinderhausen Prof.-Schinnerer-Str. (27.000 €) sowie den erhöhten Ausgaben bei der Gebäude- und Grundstücksunterhaltung an diversen Liegenschaften der Gemeinde Haimhausen. Gleichzeitig konnten aber in anderen Bereichen Einsparungen gemacht werden, wodurch es in Summe zu einer Überschreitung des Deckungskreises in Höhe von rund 74.500 € kam.

Deckungskreis 8 (Zinsausgaben), Überschreitung 83.456,28 €
Begründung: Die Überschreitung der Zinsausgaben lag an den benötigten Darlehen für die Zwischenfinanzierung von Investitionen.

Deckungskreis 56 (Aufwendungen für Bedienstete), Überschreitung 16.437,64 €
Begründung: Die Überschreitungen der Ansätze für die Aufwendungen für Bedienstete lag zum einen an erhöhten Fortbildungskosten für die Mitarbeiter der Verwaltung, für die freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden und den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs. Ebenso musste mehr Geld in die Ersatzbeschaffung von neuer Schutzkleidung der Feuerwehr investiert werden.

Deckungskreis 74 (Personalkostenzuschüsse), Überschreitung 173.273,54 €
Begründung: Die Überschreitung des Ansatzes bei den Personalkostenzuschüssen nach dem BayKiBiG an die Kindertageseinrichtungen in fremder Trägerschaft liegen hauptsächlich daran, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die Entwicklung des Basiswertes sowie das Buchungsverhalten der Eltern nicht vorhergesehen werden können. Aufgrund dieser Faktoren können die Ansätze lediglich geschätzt werden.

Deckungskreis 8801 (Bebauter Grundbesitz – Hochbaumaßnahmen), Überschreitung 56.655,02 €
Begründung: Abschlagszahlungen an das KUL für die Errichtung des Geschosswohnungsbaus.

Die Überplanmäßigen Ausgaben ab 5.000 € müssen dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO kann begonnen werden. Soweit aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch nach Prüfung eines speziellen Einnahme- bzw. Ausgabenbereichs besteht, kann der Rechnungsprüfungsausschuss damit beauftragt werden. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (und ggf. Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten) hat der Gemeinderat noch die Aufgabe die endgültige Jahresrechnung 2023 festzustellen sowie über die Entlastung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe der vorläufigen Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und beauftragt den RPA mit der Prüfung der Jahresrechnung 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 09:32 Uhr