Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1840/1 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 10.12.2024 ö 1.3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1840/1 der Gemarkung Haimhausen (Moosweg 9, 85778 Haimhausen) vor.

Das Vorhabengrundstück befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Baugesetzbuch - BauGB) noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) und ist somit dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.

Das Zweifamilienhauses mit einer Garage und Carport wurde mit Bescheid vom 25.05.2023 als Ersatzbau (§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB) baurechtlich genehmigt.

Es war geplant die Haustechnik in einem bereits bestandenen Nebengebäude unterzubringen. Das Nebengebäude wurde durch einen Sturm beschädigt und soll abgerissen werden. Nun ist geplant die Haustechnik in der Garage unterzubringen. Hierzu ist es erforderlich die Garage um 0,50 m (von 6,00 m auf 6,50 m) zu verbreitern. Der dadurch in der Garage entfallene Kfz-Stellplatz wird im Süden des Wohnhauses (siehe Lageplan) nachgewiesen. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt der Verbreiterung der Garage um 0,50m sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2025 07:53 Uhr