Beauftragung der Ausschreibung zur Kommunalen Wärmeplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Alle Gemeinden unter 100.000 Einwohnern sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet, bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.
Mit Zuwendungsbescheid vom 23.09.2023 wurde der Gemeinde Haimhausen durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (ZUG), im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Anteilsförderung von 90% an einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) erteilt.
Gemäß der vorab erfolgten Kostenschätzung entspricht das einem Wert von ca. 27.700€, bei einer Gesamtsumme von ca. 30.800€. Die Differenz von ca. 3.100€ (10%) ist durch die Gemeinde zu finanzieren.
Vorgabe für die Ausführung der KWP war der Abschluss des laufenden Verfahrens Energienutzungsplan, welcher mit der Bürgerbeteiligung am 14.11.24 abgeschlossen wurde.
Der nachfolgende Studienbericht wird bis 5.12.24 finalisiert und dann Online veröffentlicht. Als avisierter Ausführungszeitraum für den Förderantrag bei der ZUG wurde das Jahr 2025 angegeben. Somit wäre es zielführend, die Ausschreibung eines geeigneten Büros schnell zu beginnen, um das Kalenderjahr vollständig auszunutzen.
Die Kommunale Wärmeplanung ist in folgende Teilabschnitte gegliedert:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielszenario
- Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse
- Fortschreibung
Die ersten beiden Teilabschnitte wurden bereits durch den Energienutzungsplan ermittelt, das spart nun Zeit und Kosten..
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2025 07:58 Uhr