Erhöhung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 08.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft. Die an die Aufnahme eines Hundes in einen Haushalt im Gemeindegebiet anknüpfende Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Hund auch außerhalb des Gemeindegebietes aufhält. Die Hundesteuer gehört zu den herkömmlichen Aufwandsteuern, weil das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist das KAG, welches die Gemeinde zum Erlass entsprechender Hundesteuersatzungen berechtigt.

Um das enorme Defizit im Verwaltungshaushalt in Höhe von 933.500 EUR zu verringern, ist die Erhöhung der Hundesteuer eine weitere Möglichkeit.

Durch die geplante Erhöhung werden Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 EUR generiert.

Eine Berechnung ist als Anlage beigefügt.

Dokumente
Hundesteuersatzung 2016.pdf (.pdf)

Datenstand vom 08.04.2024 09:59 Uhr