Erlass der Haushaltssatzung 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß Art. 63 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlichen Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt einzustellen. Die Haushaltssatzung 2024 enthält die gemäß Art. 63 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 2 KommHV-Kameralistik erforderlichen Bestandteile. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2024 vorgestellt. Er schließt mit einem Gesamtvolumen von 43.237.000 €, dabei entfällt auf den Verwaltungshaushalt eine Summe von 18.759.500 € und auf den Vermögenshaushalt eine Summe von 24.477.500 €.
Im Jahr 2024 werden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Ebenso werden keine neuen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt eingeplant. Die Hebesätze werden durch die Hebesatz-Satzung vom 17.05.2024 geregelt und wurden in 2024 hinsichtlich der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer dementsprechend verändert. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.126.500 € festgesetzt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Dachau (Kommunalaufsicht) wurde durch Vorlage der Haushaltssatzung mit sämtlichen Anlagen die Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am 07.05.2024 zur Überprüfung vorgelegt. Es erfolgten bislang keine Anmerkungen. Die Haushaltssatzung nebst Anlagen (Stellenplan u.a.) ist in der Anlage beigefügt. Alle Veränderungen und die wichtigsten Punkte sind im Vorbericht erläutert, worauf hiermit verwiesen wird. Zudem ist ergänzend noch eine Kurzübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts (Planjahr 2024) beigefügt.
Beschluss 1
Die vorgelegte Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen wird als Satzung erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 70 GO i. V. mit § 24 KommHV-K den vorgelegten Finanzplan 2023 bis 2027 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Stellenplan 2024 als Bestandteil der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4
Dokumente
Teil 1 Haushaltssatzung mit Vorbericht u. Stellenplan (.pdf)
Teil 2 Haushaltsplan mit Anlagen (.pdf)
Datenstand vom 29.01.2025 11:03 Uhr