Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung KWP


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö 2

Sachverhalt

Für die Umsetzung der gesetzlich bis 2028 verpflichtenden Kommunalen Wärmeplanung hat die Gemeinde Haimhausen eine Bundesförderung bei der ZUG beantragt und bewilligt bekommen. Die Kostenschätzung belief sich auf 30.000€ was nach bayerischem Haushaltsrecht eine Direktvergabe ermöglicht hätte. Da Bundesrecht hier abweichende Regelungen hat und da auch die Zeit dafür noch ausreicht, hat eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb stattgefunden.
Bis zum Submissionstermin am 24.02.2025 10 Uhr sind 14 Angebote eingegangen.
Die Liste der Bieter ist der Anlage im nichtöffentlichen Teil zu entnehmen.

Der Bieter X hat mit einer Angebotssumme von 12.248,76€ (10.293,00€ netto) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Da sich das Angebot weit unter der Kostenschätzung und dem nächsthöheren Bieter (24.180€ brutto) lag, wurde um Aufklärung der Auskömmlichkeit der Preise aufgefordert. Eine Stellungnahme des Bieters wurde als Anhang im nichtöffentlichen Teil beigefügt.
Da die ZUG Förderung 95% beträgt, verbleibt der Gemeinde ein Eigenanteil von 5% 
(612,44€).

Beschluss

Die kommunale Wärmeplanung wird an die Firma XXX für einen Preis von 12.248,76€ (10.293,00€ netto) vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 12:08 Uhr