Bericht über die Grundsteuerreform


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2025 ö 3

Sachverhalt

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. 

Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend. Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.


Aktuelle Sollstellungen zum 10.03.2025:

Grundsteuer A: 38.064,75 € (2024: 62.377,55 €)
Grundsteuer B: 755.919,76 € (2024: 700.014,58 €)

Anzahl der Widersprüche:

Insgesamt wurden 32 Widersprüche gegen die von der Gemeinde Haimhausen erlassenen Grundsteuerbescheide eingelegt. Davon wurden mittlerweile 27 Widersprüche nach dem Anhörungsverfahren wieder zurückgenommen. 

Bearbeitungsstand:

Durch das Finanzamt wurden noch nicht alle Grundstücke neu bewertet und somit fehlt ein Teil der neuen Grundsteuermessbescheide. 

Datenstand vom 14.04.2025 12:08 Uhr