Bericht über die Grundsteuerreform
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend. Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.
Aktuelle Sollstellungen zum 10.03.2025:
Grundsteuer A: 38.064,75 € (2024: 62.377,55 €)
Grundsteuer B: 755.919,76 € (2024: 700.014,58 €)
Anzahl der Widersprüche:
Insgesamt wurden 32 Widersprüche gegen die von der Gemeinde Haimhausen erlassenen Grundsteuerbescheide eingelegt. Davon wurden mittlerweile 27 Widersprüche nach dem Anhörungsverfahren wieder zurückgenommen.
Bearbeitungsstand:
Durch das Finanzamt wurden noch nicht alle Grundstücke neu bewertet und somit fehlt ein Teil der neuen Grundsteuermessbescheide.
Datenstand vom 14.04.2025 12:08 Uhr