Änderung des Bebauungsplanes "Krautgärten - 5. Änderung" in einem Teilbereich am Neufeldweg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) | Sitzung des Gemeinderates | 19.04.2018 | ö | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgärten -5.Änderung“. Die 7. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1456/6, 1456/7, 1456/10, 1456/8 und 1456/9 der Gemarkung Haimhausen.
Ziel und Zweck der Überplanung ist die Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung.
Mit den Antragstellern ist einen städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.04.2025 17:36 Uhr