Entscheidung über die Errichtung von Wohnungen im Baugebiet Schrammerweg nach dem komm. Wohnraumförderprogramm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.04.2018 ö 2

Beschluss 1

Das Grundstück Fl.Nr. 232/6 Gemarkung Haimhausen wird von der Gemeinde zu einem Anteil von 2/3 zu sozialen Zwecken im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms des Freistaats bebaut und finanziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Soweit möglich, soll das Kommunalunternehmen Liegenschaften die Durchführung des Projekts übernehmen. Die entsprechenden Möglichkeiten sind zu eruieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 17:36 Uhr