Vergabe der Konzession für das Erdgasversorgungsnetz im Gemeindegebiet Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) | Sitzung des Gemeinderates | 30.03.2017 | ö | 4 |
Beschluss
Der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG wird entsprechend dem vorgelegten Gaskonzessionsvertragsentwurf (Anlage 1) das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrswege im Gemeindegebiet Haimhausen für die Verlegung und den Betrieb eines Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu nutzen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen dem Gaskonzessionsvertragsangebot entsprechenden Vertrag mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2025 08:51 Uhr