Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrags über die Schulturnhalle mit dem Schulverband Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des Schulverbands hat mit Beschluss vom 15.09.2015 die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung des Schulverbands an der Generalsanierung der Schulturnhalle und die künftige Mitbenutzung der Schulturnhalle vertraglich zu regeln.
Die Schulturnhalle wurde bekanntlich in den vergangenen 3 Jahren generalsaniert und um ein Spielfeld erweitert. Zusätzlich wurde eine Schulmensa und mehrere Vereinsräume an die Schulturnhalle angebaut. Grundstückseigentümer und Hauptnutzer des Gebäudekomplexes ist die Gemeinde Haimhausen. Der Sportverein Haimhausen hat den neugebauten dritten Hallenteil der Sporthalle und den Konditionsraum finanziert und hat dafür ein 25-jähriges Nutzungsrecht an der gesamten Sporthalle und dem Konditionsraum eingeräumt bekommen. Für einen Hallenteil der Schulsporthalle hat der Schulverband Haimhausen die Investitionskosten übernommen. Im Gegenzug soll dem Schulverband auch eine Nutzung der gesamten Schulturnhalle zugestanden werden.
In Zusammenarbeit mit der Ernst & Young (EY) Law GmbH wurde ein „Mietvertrag“ entwickelt, der den verlorenen Baukostenzuschuss des Schulverbands, die künftige Nutzung des Schulverbands und Beteiligung des Schulverbands an den künftigen Betriebskosten der Schulturnhalle regelt.
Hierbei war seitens der Verwaltung von erheblicher Bedeutung, dass vergaberechtlich, beihilferechtlich und steuerrechtlich alle vertraglichen Regelungen einwandfrei und gesetzeskonform sind.
Auf den beigefügten Mietvertrag wird Bezug genommen.
Beschluss
Dem Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Gemeinde Haimhausen und dem Schulverband Haimhausen für die Schulsporthalle auf Fl.Nr. 62 Gemarkung Haimhausen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2022 11:29 Uhr