Ersatzneubau 380/220 kV-Leitung Oberbachern-Ottenhofen durch die TenneT TSO GmbH, Bayreuth - Abschluss des Raumordnungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 20.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Bekanntlich plant die Firma TenneT TSO GmbH (TenneT) den Ersatzneubau der 380 kV-Freileitung vom Umspannwerk Oberbachern zum Umspannwerk Ottenhofen. 

Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite der TenneT einsehbar unter: https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/oberbachern-ottenhofen/ 

Da dieses Vorhaben erheblich überörtlich raumbedeutsam ist, wurde im Juni 2021 bei der Regierung von Oberbayern ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Für das Haimhauser Gemeindegebiet wurden zwei Trassenvarianten ins Verfahren eingebracht („Haimhausen Nord“ und „Haimhausen Süd“). In diesem Raumordnungsverfahren wurden sowohl den betroffenen Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und weiteren Stellen als auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Da die Gemeinde Haimhausen bekanntermaßen besonders von dem Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung betroffen ist, wurde fristgemäß auch eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.  

Am 20.12.2021 wurde die Gemeinde sodann über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens informiert. Im Ergebnis wurde die Variante „Haimhausen Nord“ als nicht raumverträglich bewertet, da „auf einer nicht unerheblichen Länge erstmals in einen bisher weitgehend unzerschnittenen Landschaftsteil mit teils erheblichen Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft, insbesondere des Landschaftsbildes, eingegriffen wird.“ (Auszug aus der Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern vom 20.12.2021, komplette Mitteilung siehe Anlage zum TOP).

Die landesplanerische Beurteilung sowie sämtliche Verfahrensunterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern einsehbar unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/abgeschlossene_pv_beschluesse/wirtschaft_landesentwicklung_verkehr/index.html#raumordnungsverfahren2 

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Vorhabenträgerin TenneT oder Einzelnen (weder genehmigend noch ablehnend). Es kann auch nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.

Als sogenannte landesplanerische Beurteilung stellt das Gutachten lediglich fest, ob ein Vorhaben oder eine Variante davon raumverträglich, nicht raumverträglich oder unter bestimmten Maßgaben raumverträglich ist. Eine rechtsverbindliche Entscheidung ist dem sich anschließenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten, in dem das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens dann in allen Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen ist.

Datenstand vom 14.12.2022 11:29 Uhr