Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 2 Vierfamilienhäusern mit 4 Carports und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 222/58 und 222/79 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 21.06.2023 ö 1.2

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt dem Antrag zum Neubau von 2 Vierfamilienhäusern mit 4 Carports und 4 Stellplätzen und nachfolgenden Befreiungen vom Bebauungsplan „Hopfenbreite kleines Feld“ 10. Änderung das Einvernehmen.

  • Festsetzung A) 4.3:
GFZ von 0,5

  • Festsetzung A) 4.4:
Bauweise II

  • Festsetzung A) 6.2:
Max. Wandhöhe Carports 3,00 m

  • Festsetzung A) 6.4:
Höhengestaffelte Dachkonstruktion bei den mittleren Carports

  • Festsetzung A) 7:
4 Stellplätze außerhalb der Baugrenze 

  • Festsetzung A) 10.1:
Dachneigung 20° bzw. 30°

  • Festsetzung A) 10.7:
Fensterflächen größer 1 m² ohne Unterteilung

  • Festsetzung A) 10.10:
Gebäudetiefe 11,50 m

  • Festsetzung A) 10.10:
Gebäudegrundrissform Länge der Gebäudelängsseite 13,24 m 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur nachfolgenden Befreiung vom Bebauungsplan „Hopfenbreite kleines Feld“ 10. Änderung wird das Einvernehmen nicht erteilt.

  • Festsetzung A) 10.1:
Dachform gleichseitig geneigtes Walmdach

Das Landratsamt Dachau wird gebeten, in der baurechtlichen Genehmigung für die Zufahrt über die FlNr. 222/78 die Vorlage einer entsprechenden Dienstbarkeit zu beauflagen.  

Des Weiteren wird gebeten, zu beauflagen, dass vom Vorhabengrundstück eine Einfahrt in die Münchner Straße nur vorwärts erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Beschluss 3

Zur nachfolgenden Befreiung vom Bebauungsplan „Hopfenbreite kleines Feld“ 10. Änderung wird das Einvernehmen erteilt.

  • Festsetzung A) 10.1:
Dachform gleichseitig geneigtes Walmdach

Das Landratsamt Dachau wird gebeten, in der baurechtlichen Genehmigung für die Zufahrt über die FlNr. 222/78 die Vorlage einer entsprechenden Dienstbarkeit zu beauflagen.  

Des Weiteren wird gebeten, zu beauflagen, dass vom Vorhabengrundstück eine Einfahrt in die Münchner Straße nur vorwärts erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.01.2025 11:11 Uhr