Antrag auf Baugenehmigung zur temporären Nutzungsänderung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräumen einer Schule in einem Lagergebäude auf dem Grundstück FlNr. 136/1 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur temporären Umnutzung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräume einer Schule in einem Lagergebäude auf dem Grundstück FlNr.136/14 der Gemarkung Haimhausen (Dorfstraße 30b, 85778 Haimhausen) vor.

Auf dem Nachbargrundstück (FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen) des Vorhabengrundstück, auf dem sich die Bavarian International School (BIS) befindet, soll im Baufeld der alten Turnhalle (Sporthalle (siehe beigefügten Eingabeplan (Lageplan / Grundriss EG / Schnitt)) ein neues Schulgebäude errichtet werden (siehe BPU-Sitzung 16.01.2024 TOP 2.1). Im Rahmen der Neuerrichtung des Schulgebäudes wird die alte Turnhalle, in der sich zur Zeit der Proben- und Unterrichtsraum für des Schultheater der BIS befindet, zurückgebaut. Im neuen Schulgebäude auf der FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen sind Funktionsflächen für das Schultheater vorgesehen. 
Während des Abbruchs der alten Turnhalle und dem Neubau des Schulgebäudes muss für den Proben- und Unterrichtsraum eine Ersatzfläche bereitgestellt werden. Da in der BIS keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen, sollen für die Dauer des Abbruchs der alten Turnhalle bis zum Umzug in das neue Schulgebäude (voraussichtlich 1. Quartal 2027) Räume in einer an die BIS angrenzenden Lagerhalle, die sich auf dem Vorhabengrundstück befindet, entsprechend Räume für das Schultheater hergerichtet werden. Die Lagerhalle wird baulich in der Kubatur nicht geändert. Es werden zur besseren Belichtung an zwei Seiten neue Fensteröffnungen angebracht und zur akustischen Trennung einige Trockenbauwände eingezogen.
 

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB), sondern   innerhalb eines im  Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).  Das Bauvorhaben ist daher zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34  Abs. 1 Satz 1 BauGB). 

Art der baulichen Nutzung:
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Dorfgebiet sind u.a. Anlagen für soziale Zwecke, zu denen Schulen zählen, zulässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO).




Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaute Grundstücksfläche:
An der bestehenden Lagerhalle werden in der Kubatur keine Änderungen vorgenommen, daher entfällt die Beurteilung des Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll.

Erschließung:
Die Erschließung ist vorliegend gesichert.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur temporären Umnutzung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräume einer Schule in einem Lagergebäude  auf dem Grundstück FlNr.136/1 der Gemarkung Haimhausen (Dorfstraße 30b, 85778 Haimhausen), bis zur Nutzungsaufnahme des neu zu errichtenden Schulgebäudes auf der FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
BPU 2024.01.16 ö Anlage TOP 2.2 (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 10:16 Uhr