Erlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der Gebührenanpassung (vgl. § 6 Steuermaßstab und Steuersatz) ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Haimhausen vom 26.02.2016 entsprechend überarbeitet worden. Die überarbeitete Satzung bezüglich der Gebührenanpassung ist in der Sitzung des Gemeinderates zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Inkrafttreten der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 18.04.2024 rückwirkend zum 01.01.2024. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 26.02.2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
GR 24.04.18 Hundesteuer-Satzung 2024 TOP 5 Erlass der Hundesteuersatzung (.pdf)
Hundesteuersatzung 2016.pdf (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 10:38 Uhr