Die Stellungnahme wird ausführlich im Bebauungsplanverfahren behandelt. Um Rechtssicherheit zu haben, wird auf die dortige Abwägung verwiesen.
Aus der dortigen Abwägung ergeben sich folgende Änderungen an dem Bebauungsplan:
- In Planzeichnung und Festsetzung (2 Bauräume für Dorfgemeinschaftshaus und Lage mit verbindender Lärmschutzwand, Änderung der Stellplatzfläche und Fahrradabstellflächen, Löschen Ballfangzaun)
- Hinweisen (zu den Wegen in der Ausgleichsfläche bezgl. Artenschutzmaßnahmen, zu Ballfangvorhang)
- Begründung (Verweis auf die saP, Stellplatzberechnung, Immissionsschutz und Betriebszeiten)
- Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.
Demnach ergeben sich Änderungen am Bebauungsplan, nicht aber an der 18. Flächennutzungsplan-Änderung.
Die Stellungnahme vom Landesbund für Vogelschutz (ergänzt durch ein Telefonat) lautet wie folgt:
„Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. KG Dachau lehnt die Änderung des Flächennutzungsplanes und damit das geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Fassung ab.
Die Stellungnahme wurde wie folgt ergänzt in einem Telefonat am 16.02.2023 zwischen Vorsitzenden LBV und Planungsverband
- Der Bedarf für Bolzplatz wird kritisch gesehen. Es stellt sich die Frage, wie viele Jugendliche in Ottershausen kicken? Der Bolzplatz wird nur errichtet, um das Dorfgemeinschaftshaus zu rechtfertigen, das ohne Bolzplatz gut auf den Dorfanger passen würde
- Der Bolzplatz an dem Standort ist wegen schlechter Erreichbarkeit für Kinder wenig sinnvoll. Besser wäre der Standort Heigl-Weiher oder Bavarian International School
- Wenn der Bolzplatz an dem Standort verbleibt, dann ist alles im Detail festzusetzen und zu regeln, um Nachteile für die Natur zu vermeiden
- Grundsätzlich ist der LBV gegen jede weitere Nutzung der Fläche, insbesondere gegen die gastronomische Nutzung und deren Betriebszeiten.
(Weiter im Text der Stellungnahme)
Begründung:
1.
Flächen- und Landschaftsschutz
1.1
Die zu bebauende Ackerfläche grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos LSG-00342.01.Bereits im Nachbargrundstück beginnt das Biotop Nr. 7735-0003, Schwebelbach und begleitende Au- und Feuchtwaldbereiche.
Das Grundstück befindet sich im Regionalen Grünzug und im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet laut gültigem Regionalplan. 2009 wurde das Baugebiet „Mooswiesen“ trotz erheblicher Einwände und Bedenken erweitert. Diese Erweiterung wurde mit der Vorgabe genehmigt, Ausgleichsflächen bzw. Biotopflächen als Puffer zur Mooslandschaft mit einem endgültigen, nicht bebaubaren Dorfrand zu entwickeln. Deshalb ist eben nicht davon auszugehen, dass eine erneute Erweiterung durch ein Dorfgemeinschaftshaus mit den Zielen des Grünzugs und des landschaftlichen Vorbehalts vereinbar ist. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass in der Folge Inhaber angrenzender Eigentumsflächen ebenfalls Ansprüche auf Baurecht oder mindestens ein Anrecht auf Nutzungsänderung daraus ableiten und ggf. auch durchsetzen können.
1.2
Im Februar 1998 haben die Naturschutzverbände LBV und BN zusammen mit der Gemeinde Haimhausen, dem Landkreis Dachau und dem Wasserwirtschaftsamt die direkt angrenzenden, sensiblen Flächen der Schwebelbachaue erworben, um sie langfristig zu schützen und naturschutzfachlich zu entwickeln. Dies wurde bis heute mit Spenden, öffentlichen Geldern und ehrenamtlichem Engagement im Konsens aller Eigentümer umgesetzt. Aktuell sind außerdem weitere Maßnahmen im Rahmen eines Biotop-Vernetzungsprojektes geplant. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Standortwahl der Gemeinde Haimhausen als Miteigentümer dieser Flächen nicht nachvollziehbar und der Verweis auf die Standortverfügbarkeit einigermaßen beliebig und unzureichend begründet. Besonders der traditionell für Dorffeste genutzte Standort an der Dachauer Straße wäre prädestiniert und würde bei entsprechender Planung eine weitere Nutzung als Festplatz nicht ausschließen. Allein die Planung beider Projekte (Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus) an einem Standort generiert erst einen Flächenbedarf, der aus Sicht der Planer nur an diesem Standort erbracht werden kann.
Die Stellungnahme wurde wie folgt ergänzt in einem Telefonat zwischen Vorsitzenden LBV und Planungsverband am 16.02.2023: „Die Fläche sollte besser als LSG genutzt werden.“
1.3
Die Errichtung und der Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses führt zwangsläufig zu Störungen und damit zur Degradierung der angrenzenden, sensiblen Natur- und Auwaldbereiche. Bereits im Normalbetrieb wären die Auswirkungen durch Lärm, Licht und Verkehr erheblich, insbesondere zu den angekündigten Hauptnutzungszeiten abends und nachts. Die Einhaltung der Nutzung bis 22.00 Uhr ist illusorisch und in der Praxis nicht durchsetzbar. Die zusätzlichen, negativen Auswirkungen (Verkehr; Lärm Müll, urinieren am Waldrand etc.) durch größere Feste und sonst. Veranstaltungen sind im Ergebnis wie ein Gastronomiebetrieb zu bewerten und naturschutzfachlich in diesem Bereich weder vertretbar noch hinnehmbar.
1.4
Ausgleichsfläche „Mooswiesen“
Im besonderen Maß von der geplanten Bebauung betroffen ist das nördlich angrenzende und 2009 errichtete Ausgleichs-Biotop. Abgesehen davon, dass die seit über 10 Jahren etablierte Fläche erneut tangiert und aufgebaggert werden müsste (lt. Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023), hätte die vertikale Struktur der vorgestellten Bebauung eine räumliche Trennung und Verinselung des Biotops zur Folge. Das nach 10 Jahren etablierte und artenschutzrechtlich bis dato nicht erfasste Artenspektrum (z. B. Zauneidechse, Wildbienen etc.) wäre gefährdet. Der 2009 festgeschriebene Übergang zum LSG wäre nicht mehr gegeben. Das Ausgleichs- und Entwicklungsziel wäre somit nicht erreicht und ein erneuter Flächenausgleich notwendig.
2. Artenschutz
2.1
Der Standort für die Bebauung befindet sich im Geltungsbereich der Weichholzaue Schwebelbach mit angrenzenden Niedermoorresten. Die Feldgehölze/Hecken im Ausgleichsbiotop und auf unmittelbar angrenzender Flur gehören zur Feldvogelkulisse. Der gesamte Geltungsbereich ist Lebensraum bedrohter, störungssensibler und auch saP-relevanter Arten:
- Avifauna: z. B. Nachtreiher, Grauspecht, Kleinspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grünspecht, Buntspecht, Wasseramsel, Eisvogel, Neuntöter, Waldohreule, Schleiereule, Waldkauz, Baumfalke, Gelbspötter, Trauerschnäpper, Feldschwirl, Wachtel, Rebhuhn, Kiebitz (Brutgebiet ca. 300 m südwestlich) etc.
- Fledermäuse: z. B. Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, Weißrandfledermaus etc.
- Säugetiere: z. B. Mauswiesel, Hermelin, ggf. Haselmaus (wurde nicht untersucht) etc.
- Reptilien: z. B. Zauneidechse (Samgraben und Ausgleichsfläche), Ringelnatter, Blindschleiche
- Insekten: vor allem Kleinschmetterlinge und Nachtfalter, deren Bestandserfassung 2024 im Rahmen des Vernetzungsprojektes „Moorachse“ beginnen soll und xylobionte Insektenarten
Die Stellungnahme wurde vom Vorsitzenden LBV in einem Telefonat mit dem Planungsverband am 16.02.2023 wie folgt ergänzt:
- Vermutung, dass es sich im Umfeld des Plangebietes um einen FFH-Lebensraum-Typ handelt,
- Hinweis auf das Moorachsen-Konzept
- Hinweis, dass noch in diesem Jahr Kartierungen im angrenzenden Waldstück stattfinden
- Frage, was die UNB zum Artenschutz äußert und ob es diesbezügliche Abstandsregeln gibt
2.2
Der Druck auf Lebensraum und Fauna wird in den nächsten Jahren durch den „Ersatzbau“ der Höchstspannungsleitung durchs Inhauser Moos enorm zunehmen. Baustellenverkehr, Lärm und der zu erwartende Brutflächenverlust von über 50 ha machen gerade diesen Bereich (nicht das Grundstück selbst) zum Rückzugsgebiet für das Überleben vieler Tierarten.
2.3
Die beschriebenen Ballfanggitter am Gehölzrand stellen ein Kollisionsrisiko für Fledermäuse, Vögel und Nachtfalter dar.
Die Stellungnahme wurde wie folgt ergänzt in einem Telefonat zwischen Vorsitzenden LBV und Planungsverband am 16.02.2023:
Die Ausgleichsfläche ist insektenreich und Futtergebiet für Fledermäuse, diese fliegen genau am Waldrand entlang über die Plangebietsfläche.
2.4
Lichtemissionen durch die Platzbeleuchtung sind schädlich für Insekten und Fledermäuse
2.5
Die schalltechnische Untersuchung der Fa. Kottermair GmbH bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigung des Wohngebietes. Die Auswirkungen auf den Naturraum werden nicht beleuchtet. Das Schallszenario ist gefällig konstruiert.
3. Verkehr
Die Anbindung der Fläche soll über den „Schwarzer Weg“ erfolgen. Ein vorwiegend landwirtschaftlich genutzter Wirtschaftsweg mit einem Durchfahrtsverbot und dem Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Zur Erschließung des geplanten Freizeitgeländes müsste der Weg für den allgemeinen Verkehr freigegeben oder in eine Anliegerstraße umgewidmet werden. Dies ist aus folgenden Gründen abzulehnen:
3.1
Der Feldweg DoB befindet sich bereits im Landschaftsschutzgebiet und somit ist eine allgemeine Verkehrsfreigabe mit den Zielen des Landschaftsschutzes und des Grünzugs nicht vereinbar.
3.2
Die bisherige Praxis zeigt, dass der Weg täglich von einer erheblichen Anzahl von Fahrzeugen ohne Berechtigung genutzt wird und die Gemeinde dies duldet. Zumindest gibt es laut Auskünften der Anlieger keine von der Gemeinde veranlassten Kontrollen. Es ist offensichtlich, dass sich durch die Duldung bereits eine Abkürzung jenseits der B 13, mitten durch das Landschaftsschutzgebiet Inhauser Moos etabliert hat. Um die Auswirkungen auf Anwohner und Kinderspielplatz korrekt beurteilen zu können, wäre eine Verkehrszählung vorzulegen.
3.3
Die Anzahl der geplanten Stell-/Parkplätze ist weltfremd. Selbst bei kleineren Veranstaltungen/Treffen gibt es keine Parkmöglichkeiten, die dem Bedarf annähernd gerecht werden.
3.4
Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen beeinträchtigt Anwohner, Vegetation und v. a. spielende Kinder durch massive Staubentwicklung, gerade in den trockenen Sommermonaten.
3.5
Zwangsläufig erhöht sich die Verkehrsgefährdung am Kinderspielplatz „Schwarzer Weg“
3.6
Eine zusätzliche Nutzung der Mühlenstraße zur An- und Abfahrt und/oder als Parkmöglichkeit ist vorprogrammiert und kann nur durch Abschrankung verhindert werden. Als Miteigentümer des Feldweges am südlichen Ende der Mühlenstraße lehnt der LBV diese Nutzung ab.
Schlussbemerkung
Abschließend möchten wir ausdrücklich betonen, dass der LBV den Bedarf der Gemeinde anerkennt und die Bereitstellungsabsicht eines Bolzplatzes für Jugendliche sehr begrüßt. Deshalb empfehlen wir die Planung beider Projekte an einem Standort aufzugeben, um zumindest für die Jugend eine zeitnahe Lösung realisieren zu können. Des Weiteren empfehlen wir erneut bei künftigen Vorhaben die Naturschutzverbände bereits im Vorfeld in die Planungen einzubinden. Der Umwelttisch der Gemeinde Haimhausen wäre der geeignete Rahmen gewesen, um eine bessere Lösung zu finden und Kosten zu sparen.“