Bildung Wahlausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö 5.4

Sachverhalt

In den Wahlausschuss als weiteres Wahlorgan der Gemeinde, sind neben der Wahlleitung als Vorsitz des Wahlausschusses vier Wahlberechtigte als Beisitzer zu berufen.  Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderatswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen.

Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein. In den Wahlausschuss darf nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die Verwaltung bittet alle Parteien und Wählergruppen unter Beachtung der o.g. Einschränkungen zu gegebener Zeit (bis Ende November 2025) um Vorschläge, wer als Beisitzer bzw. dessen Stellvertreter vom Wahlleiter berufen werden kann.

Datenstand vom 10.04.2025 10:47 Uhr