Datum: 16.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ersatzneubau der 380-kV-Leitung der TenneT zwischen Oberbachern und Ottenhofen; Vorstellung der Planungen für die künftige Trassenführung
2 Zustimmung zur neuen Verbandssatzung des Zweckverbands Kooperation Jugendarbeit
3 Genehmigung der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Jugendarbeit bezüglich Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze
4 Gründung des Vereins Fokus Jugend e.V.
5 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2019
6 Bericht des Bürgermeisters
6.1 Bebauungsplan Schrammerweg - 3. Änderung
6.2 ÖPNV: Selbstzahlerfahrten der Linie 693
7 Wünsche und Anregungen
7.1 Name für das "Mehrzweckgebäude"
7.2 Gewässerrandstreifen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.10.16 ö Niederschrift.pdf

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1. Ersatzneubau der 380-kV-Leitung der TenneT zwischen Oberbachern und Ottenhofen; Vorstellung der Planungen für die künftige Trassenführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Das Unternehmen TenneT wird in der Gemeinderatssitzung den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung zwischen Oberbachern und Ottenhofen grundlegend darstellen und hierbei über den Zeitablauf und insbesondere auch auf die Varianten zur künftigen Trassenführung eingehen.

In der Zeit vom 14.10.2019 bis 16.10.2016 finden bzw. fanden Informationsmärkte der Firma TenneT (in Schwabhausen, Eching und Oberneuching) statt, bei denen sich die Bürgerinnen und Bürger über das Projekt informieren können und konnten. Diese Infomärkte wurden von TenneT unter anderem in den Dachauer Nachrichten und durch die Gemeinde Haimhausen an den Anschlagtafeln und auf der gemeindlichen Homepage bekanntgemacht.

Da das Projekt nicht nur langwierig, rechtlich herausfordernd sondern vor allem für die Gemeinde Haimhausen auch besonders bedeutsam ist, wird die Notwendigkeit der Prozessbegleitung durch einen Fachjuristen gesehen.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Rechtsbeistand in Erfahrung zu bringen. Der Erste Bürgermeister wird sodann zur Beauftragung des Fachjuristen ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Zustimmung zur neuen Verbandssatzung des Zweckverbands Kooperation Jugendarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Der „Zweckverband Kooperation Jugendarbeit“ wurde zum 01. Mai 2009 gegründet. In der Gründungsversammlung haben die (damaligen) Mitgliedsgemeinden die Verbandssatzung erlassen,  um hauptsächlich im Bereich gemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit zusammenzuarbeiten. Dies umfasste die Betreuung der gemeindlichen Jugendräume und Jugendzentren, des Ferienprogramms und der aufsuchenden Jugendarbeit.

Mit der Zeit veränderten sich die Aufgabenbereiche der Gemeinden im sozialen Bereich. Neue Anforderungen in der Ganztagesbetreuung, sowie in der sozialpädagogischen Unterstützung an Schulen kamen hinzu. Spezielle Herausforderungen wie Unterstützung von Helferkreisen, Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten im Spiel- und Freizeit-bereich von Kindern und Jugendlichen wurden an die Gemeinden und ihre politischen Gremien herangetragen.

Die Gemeinden schätzten die vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit im Zweckverband und übertrugen diesem über die Zeit neue Aufgaben:
       Offene Ganztagesschulen
       Schulbezogene Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen
       Mittagbetreuungen
       Waldkindergarten
       Planung und Gestaltung von Spielplätzen mit Kindern und Jugendlichen
       Renovierung von Jugendräumen und Spielplätzen in Beteiligungsprojekten
       Unterstützung von Helferkreisen in der Arbeit in den Camps vor Ort

Um alle Aufgaben erfüllen zu können wies die überörtliche Rechnungsprüfung auf die ungenügende Ausgestaltung der Satzung des Zweckverbandes hin und mahnte eine Anpassung dringlich an.
Änderungen mussten insbesondere im Bereich der Mitgliedschaft von Schulzweckverbänden und der Formulierung der Zweckverbandsaufgaben vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird mit der Änderungssatzung zum 01.01.2020 auch der Name in „Zweckverband Jugendarbeit“ vereinfacht.
 
Diese Änderungen in die Satzung einzuarbeiten machte eine grundsätzliche Überarbeitung in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes notwendig. Somit löst zum 01.01.2020 eine überarbeitete Satzung die Gründungssatzung ab und befähigt den Zweckverband die bisherigen und den zu erwartenden Aufgaben der Mitgliedsgemeinden nachzukommen und die Anforderungen an vergabe- und steuerrechtliche Vorgaben zu erfüllen.“

Satzungsänderungen wesentlichen Inhalts bedürfen der Zustimmung der Mitgliedsgemeinden.

Beschluss

Die Gemeinde Haimhausen stimmt der Verbandssatzung des Zweckverbands Jugendarbeit rückwirkend zum 01.01.2019 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Genehmigung der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Jugendarbeit bezüglich Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 3

Sachverhalt

In § 2 der Verbandssatzung werden zum einen direkt Aufgaben an den Zweckverband Jugendarbeit übertragen, wie beispielsweise Betreuung der gemeindlichen Jugendräume, die dann ausschließlich vom Zweckverband wahrgenommen werden dürfen und nur durch Satzungsänderung wieder an die Gemeinden zurückgegeben werden können. Satzungsrechtliche wäre es auch möglich eine einzelne ortsbezogene Aufgabe in § 2 festzulegen, wie beispielsweise die Übernahme der Mittagsbetreuung in der Grundschule Reichertshausen. Damit wäre nur diese eine Mittagsbetreuung übertragen und nicht alle Mittagsbetreuungen der Mitgliedsgemeinden. Sollte die Gemeinde Reichertshausen allerdings diese Aufgabe in Zukunft wieder selbst übernehmen wollen oder sogar einem anderen Träger übertragen wollen, reicht keine einfache Kündigung beim Zweckverband Jungendarbeit aus, sondern die Verbandsversammlung müsste eine Satzungsänderung beschließen. Die in § 2 der Verbandssatzung eigebaute Möglichkeit der Übertragung von einzelnen Aufgaben durch Zweckvereinbarung, ermöglicht, so einen speziellen Auftrag per Vertrag (Zweckvereinbarung) zu gestalten – der von beiden Seiten unter Einhaltung einer vereinbarten Frist -
gekündigt werden kann.

Die Aufgabe von Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze wurde bereits vor der Gründung des Zweckverbands Kooperation Jugendarbeit vom Fachbereich Jugendarbeit wahrgenommen. Der Fachbereich wurde mit Gründung des Zweckverbands personell in diesen überführt, ebenso die wahrgenommenen Aufgaben. In Schriftform übertragen wurde (bisher nur) die Wahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit nach § 2 der Verbandssatzung, aber nicht zu zusätzlichen Aufgaben/Tätigkeiten. Mit der Zweckvereinbarung wird diese formelle Lücke nun geschlossen.

Beschluss

Dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Jugendarbeit bezüglich Bau und Unterhalt der gemeindlichen Spielplätze wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Gründung des Vereins Fokus Jugend e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Die finanzielle Unterstützung der Regierung zu dem Programm Jugendsozialarbeit an Schulen war anfangs auch für Sachaufwandsträger, wie Kommunen oder Schulzweckverbände, möglich. Mit dem Erlass neuer Förderrichtlinien durch das Kultusministerium konnten Sachaufwandsträger von Schulen oder andere öffentliche Träger (z.B. Zweckverbände) nicht mehr für Zuschüsse berücksichtigt werden. Es gab noch Altfallregelungen bis ins Jahr 2017.

Um auch zukünftig die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, die an den Schulen eingesetzt sind und den Schulen zu ermöglichen und gleichzeitig in den Genuss staatlicher Förderungen zu kommen, muss nun ein freier Träger zwischengeschaltet werden. Dieser freie Träger soll durch einen zu gründenden Verein gebildet werden, der einerseits als freier Träger und andererseits als gemeinnützig anerkannt ist.

Gründungsmitglieder dieses Vereins mit dem Namen „Fokus Jugend“ sollten die Gebietskörperschaften, die auch Mitglieder des Zweckverbandes Jugendarbeit sind, sein. Der Verein wird nach seiner Gründung ebenfalls Mitglied im „Zweckverband Jugendarbeit“, um den rechtlichen Vorgaben für Inhouse-Geschäfte zu entsprechen.
Es fallen keine regelmäßigen Mitgliedsbeiträge an, sondern einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 1000,00 €. Die Finanzierung erfolgt über die Erstattung gebuchter Stunden, bei Inanspruchnahme.

Der mit dem zuständigen Finanzamt Freising und den Vertretern des Zweckverbandes Jugendarbeit abgesprochene Entwurf der Vereinssatzung liegt inzwischen vor.

Beschluss

Die Gemeinde Haimhausen erklärt sich bereit Gründungsmitglied des Vereins „Fokus Jugend“ zu sein. Der erste Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt, der Vereinssatzung (Entwurf 01.10.2019) zuzustimmen.

Als Vertreter der Gemeinde wird der/die jeweilige Erste Bürgermeister/in und als Stellvertreter wird der/die jeweilige zweite Bürgermeister/in benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse, so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 6
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6.1. Bebauungsplan Schrammerweg - 3. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf „Schrammerweg 3. Änderung“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.09.2019 gebilligt.

Im Zuge der Vorbereitung der Auslegung wurde festgestellt, dass die Formulierung unter Punkt 2.13 (Einfriedungen) nicht eindeutig verfasst wurde.

Ergänzend erfolgte hierzu von Verwaltungsseite eine technische Ortsbesichtigung. Bereits heute sind Sockelhöhen vorhanden deren Oberkante auf Höhe des Erdgeschoss-Fertigfußbodens liegt. Mit der Regelung „max. – 0,15 m unter EG FFB“ würden die Ziele des Änderungsverfahrens nicht erreicht werden.

Der Punkt 2.13 wird deshalb redaktionell auf folgende Formulierung angepasst:

„Durchgehende massive Sockel sind in Beton und Naturstein bis zur maximalen Höhe des Fertigfußbodens des Erdgeschosses zulässig.“  

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6.2. ÖPNV: Selbstzahlerfahrten der Linie 693

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Für die zusätzlichen Fahrten in den Abendstunden und am Wochenende der Linie 693 erhielt die Gemeinde durch das Landratsamt die erfreuliche Mittei8lung, dass diese Fahrten ab 2020 in die Grundversorgung des Landkreises Dachau mit aufgenommen werden. Ausschlaggebend hierfür sind die im Nahverkehrsplan bechlossenen Festlegungen zur ÖPNV-Grundversorgung durch den Landkreis.

Die Fahrten werden wie bisher durchgeführt. Eine Kostenübernahme durch die Gemeinde – wie bisher jährlich ca. 75.000 € - entfällt ab 2020.

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7. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 7
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7.1. Name für das "Mehrzweckgebäude"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 7.1
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7.2. Gewässerrandstreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2019 ö 7.2
Datenstand vom 21.01.2020 13:01 Uhr