Datum: 14.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal (Hauptstraße 17)
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:08 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Veränderung im Haimhauser Gemeinderat
1.1 Feststellung eines Amtshindernisses
1.2 Vereidigung von Herrn Marc Rohnstein als neues Gemeinderatsmitglied
1.3 Änderung der Ausschuss-Besetzungen
2 Mobile Luftgütemessung durch Flughafen München GmbH in Haimhausen; Vorstellung des Abschlussberichtes
3 Bebauungsplan "Schrammerweg - 3. Änderung"
3.1 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
3.2 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
3.3 Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Birkenweg Süd"; Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss
5 Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"
5.1 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Baugebiet Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss
5.2 Bebauungsplan "Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss
6 Kommunalwahl 2020
6.1 Bestellung eines Gemeindewahlleiters
6.2 Erfrischungsgeld Wahlhelfer
6.3 Bildung Wahlausschuss
7 Motorisiertes Individualverkehrskonzept (MIV-Konzept) für den Landkreis Dachau
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2019
9 Bericht des Bürgermeisters
9.1 Sitzungskalender 2020
10 Wünsche und Anregungen
10.1 Arbeiten am Radweg nach Ampermoching
10.2 Straßenunterhalt, Schaden auf Höhe Grundfeld 59
10.3 Begrünung von Mittelinseln
10.4 Tiefgarage Hauptstraße 17 - Anbringen eines Spiegels
10.5 Info-Tafel vor dem Gemeinde- und Ärztehaus
10.6 Öffentlich zugänglicher Bücherschrank

Sitzungsdokumente öffentlich
Download GR 19.11.14 ö Niederschrift.pdf
Download GR 19.11.14_Anlage_TOP_2_Ergebnisse_Luftgütemessung.pdf
Download GR 19.11.14_Anlage_TOP_2_Vorstellung mobile Luftgütemessung.pdf

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1. Veränderung im Haimhauser Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 1
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1.1. Feststellung eines Amtshindernisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 1.1

Sachverhalt

Das Gemeinderatsmitglied Theodor Thönnißen ist am 26.10.2019 verstorben.

Entsprechend Art. 48 Abs. 3 Gemeindelandkreiswahlgesetz (GLKrWG) ist ein Amtshindernis vom Wahlausschuss festzustellen. Ist die Amtszeit des Wahlausschusses beendet (was mit der letzten Sitzung des Wahlausschusses am 18.03.2014 geschehen ist), stellt der Gemeinderat das Amtshindernis bzw. den Amtsverlust fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Amtshindernis der Ausübung der Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied aufgrund des Ablebens des Herrn Thönnißen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Vereidigung von Herrn Marc Rohnstein als neues Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 1.2

Sachverhalt

Entsprechend dem Kommunalwahlergebnis vom 10. März 2014 ist Fr. Ulla Thönnißen die erste, Herr Karl Kolbeck der zweite Nachrücker für die ÜWG. Beide Nachrücker haben die Wahl schriftlich abgelehnt.

Herr Marc Rohnstein ist der dritte Nachrücker für die ÜWG.

Die schriftliche Einverständniserklärung, die Wahl zum Gemeinderatsmitglied anzunehmen, liegt der Verwaltung vor. Herr Rohnstein ist als neues Gemeinderatsmitglied zu vereidigen, die Vereidigungsformel ergibt sich aus Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO).

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1.3. Änderung der Ausschuss-Besetzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 1.3

Sachverhalt

Hr. Thönnißen gehörte folgenden Ausschüssen an:

  1. dem Rechnungsprüfungsausschuss
(sein Stellvertreter ist Herr Thomas Mittermair)

  1. dem Haupt- und Bauausschuss
    (seine Stellvertreterin ist Frau Angelika Goldfuß)

  1.        als Stellvertreter (von Fr. Angelika Goldfuß) dem Jugend-, Umwelt-, Kultur- Sport- und Sozialausschuss

Erläuterung:
Die Benennung des künftigen Vertreters obliegt der ÜWG-Fraktion, bedarf aber formell der beschlussmäßigen Bestätigung.

Beschluss 1

Rechnungsprüfungsausschuss: Die ÜWG schlägt als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor: Marc Rohnstein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Haupt- und Bauausschuss: Die ÜWG schlägt als Mitglied des Haupt- und Bauausschusses vor: Marc Rohnstein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Jugend- Umwelt- Sport- und Sozialausschuss: Die ÜWG schlägt als Vertretung von Frau Angelika Goldfuß vor: Marc Rohnstein

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Mobile Luftgütemessung durch Flughafen München GmbH in Haimhausen; Vorstellung des Abschlussberichtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 2

Sachverhalt

Vom 11.01. – 04.07.2016 wurde auf dem Grünstreifen östlich des Mischgebietes eine mobile Luftgütemessung der Flughafen München GmbH aufgestellt. Das Ergebnis, wonach in Haimhausen in allen gemessen Werten weit unter den Grenzwerten liegt, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2017 vorgestellt.

Es wurde nun auch für die 2. Jahreshälfte eine Luftgütemessung beauftragt. Diese fand vom 02.07.18 – 03.01.19 statt. Herr Blomeyer von der Flughafen GmbH wird das Ergebnis dem Gremium vorstellen.

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3. Bebauungsplan "Schrammerweg - 3. Änderung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Änderung des Bebauungsplanes Schrammerweg – 2. Änderung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes i.d.F. vom 19.09.2019 beraten und gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem  Entwurf entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und das Landratsamt Dachau, als von der Planung berührte Behörde, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 BauGB zu beteiligen.

Die Beteiligung fand innerhalb der gesetzlichen Fristvorgaben statt.

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3.1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3.1

Sachverhalt

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.09.2019 gebilligte  Entwurf des Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ (Fassung vom 19.09.2019) mit Begründung lag in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen öffentlich aus. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 01.10.2019 hingewiesen.

Bei der Gemeinde ist keine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ bei der Gemeinde vorgebracht wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3.2. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau wurde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens nach § 13 BauGB am Verfahren beteiligt.

Vom Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, gingen mit Schreiben vom 29.10.2019 folgende Hinweise ein:

Aus Sicht des Nuturschutzes und der Landschaftspflege wird die Verwendung von Gabionen aus gestalterischen und Artenschutzgründen durchaus kritisch gesehen: sie stellen massive optische Barrieren, vor allem am Ortsrand, dar und schränken die Durchgängigkeit für Kleintiere wie z.B. Igel erheblich ein. Gleiches gilt auch für durchgehende Sockel mit einer Höhe von mehr wie 10 cm. Es sollte daher zumindest ein kleintiergängiger Abstand zwischen Sockel und Zaun sowie eine Begrünung von Gabionen mit Kletterpflanzen und Fugenpflanzen festgelegt werden.

Beschluss

Die Hinweise werden wie folgt abgewogen:

Die kritische Betrachtung kann entkräftet werden. Es sprechen viele Argumente für Gabionen. Gabionen können durchaus einen hohen ökologischen Nutzwert aufweisen. So sind sie häufig ein wertvoller Lebensraum für Reptilien, Insekten und kleinere Säugetiere. In Zwischenräumen finden Eidechsen, Kreuzottern oder Blindschleichen ein Versteck. Höhlenbrütende Vögel wie die Kohlmeise können hingegen größere Lücken als Brutplatz verwenden. Für Siebenschläfer beispielsweise bieten Gabionen oft sogar den perfekten Überwinterungsplatz. Aber auch Wildbienen, Spinnen, Hummeln oder Laufkäfer bauen zwischen den Steinen nur allzu gerne ihre Nester.

Unter Punkt 2.13 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist in der Entwurfsfassung vom 19.09.2019 zu Grundstückseinfriedungen, hierzu zählen auch Gabionen, festgelegt, dass diese zu hinterpflanzen und zu begrünen sind; maximale Tiefe: 50 cm. Ferner sind im Gesamtgebiet neben den Privatgärten großzügige durchgängige öffentliche Grünflächen und durchgrünte Bereiche festgelegt.

Den Hinweisen der Fachbehörde ist somit bereits Rechnung getragen.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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3.3. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 3.3

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden wurden keine Punkte vorgetragen, die zur Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Schrammerweg – 3. Änderung“ führen. Daher kann der Satzungsbeschluss gefasst werden . Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Schrammerweg – 3. Änderung“ in der Fassung vom 14.11.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Birkenweg Süd"; Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 4

Sachverhalt

Von Teilen der Bevölkerung wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, im Ortsteil Inhausermoos durch Baulandausweisung Wohnraum für ansässige junge Familien zu schaffen. Konkret handelt es sich um Teilflächen der FlNrn. 1839 und 1839/4 jeweils Gemarkung Haimhausen (siehe Umgriff im Lageplan in der Anlage).

Damit die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung gewährleistet und auch verkehrliche und grünordnerische Belange berücksichtigt werden können, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ausweisung von Wohnbauflächen für überwiegend ortsansässige Familien. Städtebauliches Ziel ist vorliegend die Bebauung des Plangebiets mit Einzel- und Doppelhäusern .

Das Plangebiet ist derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Da vorliegend eine Wohnnutzung mit weniger als 10.000 m² Grundfläche vorgesehen ist, ist ein Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) möglich.

Die Anwendbarkeit des § 13b BauGB unterliegt gesetzlichen Fristen. Derzeit muss der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bis 31.12.2019 gefasst werden.

Bei dem Verfahren nach § 13b BauGB werden insbesondere von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Darüber hinaus bedarf es keiner Änderung des Flächennutzungsplans; dieser ist lediglich im Wege der Berichtigung anzupassen. Ferner sind Ausgleichsflächen nicht erforderlich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für Teilflächen der FlNrn. 1839, 1839/3 und 1839/4 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Inhausermoos nach den Verfahrensregelungen des § 13b BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für die Teilflächen der FlNrn. 1839, 1839/3 und 1839/4 jeweils Gemarkung Haimhausen erhält die Bezeichnung „Birkenweg Süd“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 5

Sachverhalt

Von Teilen der Bevölkerung wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen den nördlichen Bereich des Amperbergs baulich zu entwickeln und insbesondere Wohnraum zu schaffen.

Damit dies umgesetzt werden kann, sind die Änderung des Fläch ennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

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5.1. 16. Änderung des Flächennutzungsplans "Baugebiet Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 5.1

Sachverhalt

Aus Teilen der Bevölkerung wurde der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, den nördlichen Bereich des Amperbergs baulich zu entwickeln und insbesondere Wohnraum zu schaffen.

Vorliegend können die Verfahrenserleichterungen des BauGB, die insbesondere die Aufstellung eines Bebauungsplans ohne die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglichen, nicht in Anspruch genommen werden. Es greift daher der Grundsatz, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, § 8 Abs. 2 BauGB.

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan ist das Gebiet als reine Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Daraus resultiert, dass in diesem Bereich gegenwärtig eine Bebauung zu Wohnzwecken nicht möglich ist. Ferner ist im derzeitigen Flächennutzungsplan in dem Gebiet noch ein festgesetztes Wasserschutzgebiet dargestellt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein früheres Wasserschutzgebiet, sodass der Flächennutzungsplan in diesem Punkt nicht den aktuellen Stand darstellt.

Da im Gemeindegebiet eine große Nachfrage nach Wohnbauland besteht, kann in diesem Areal durch die Änderung des Flächennutzungsplans neben der Aktualisierung auch die Grundlage für die Herstellung von Wohnraum geschaffen werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Gemeindegebiets umfasst die FlNrn. 30/2, 30/5, 370, 371, 371/3, -/4, /-5, 372, 372/1, 375, 378 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 26, 30, 52/2, 55,57, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 379, 380, 383 jeweils Gemarkung Haimhausen (siehe Lageplan in der Anlage).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für einen Teil des Gemeindegebiets den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die FlNrn. 30/2, 30/5, 370, 371, 371/3, -/4, /-5, 372, 372/1, 375, 378 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 26, 30, 52/2, 55,57, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/6, 379, 380, 383 jeweils Gemarkung Haimhausen. Hierbei handelt es sich um die 16. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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5.2. Bebauungsplan "Nördlich des Amperbergs" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 5.2

Sachverhalt

Damit insbesondere die Schaffung von Wohnbauland im Gebiet nördlich des Amperbergs umgesetzt werden kann, ist neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Um die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung zu gewährleisten und auch verkehrliche und grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist insbesondere die Ausweisung von Wohnbauflächen für weite Kreise der Bevölkerung. Städtebauliches Ziel ist eine großzügige und gebietsverträgliche Bebauung des Plangebiets mit Einfamilienhäusern als Einzel- und Doppelhäuser.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im sog. Regelverfahren, d.h. es sind vor allem eine Umweltprüfung, ein Umweltbericht und auch Ausgleichsflächen erforderlich. Zudem sind zwei Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

Im Umgriff des Bebauungsplans sind die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen enthalten (siehe Lageplan in der Anlage).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie für die Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für die FlNrn. 58/6, 370, 371, 371/3, /-4, /-5, 372, 372/1 jeweils Gemarkung Haimhausen sowie für die Teilflächen der FlNrn. 52/2, 55, 57, 58/4, 58/5 jeweils Gemarkung Haimhausen erhält die Bezeichnung „Nördlich des Amperbergs“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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6. Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Am 15. März 202 0 finden landesweit in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für Haimhausen bedeutet dies, dass an diesem Tag die Wahlen zum

  • 1. Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Landrat
  • Kreistag

stattfinden.

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6.1. Bestellung eines Gemeindewahlleiters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Entsprechend Art. 5 Abs. 1 des Gemeindelandkreiswahlgesetzes (GlKrWG) hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen. In Betracht kommen hierfür – soweit diese Person nicht selbst zur Wahl ansteht bzw. eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages bzw. dessen Stellvertreter ist - :
  • der 1. Bürgermeister oder ein weiterer Bürgermeister
  • ein Gemeinderatsmitglied
oder
  • ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung.
Die gesetzliche Erfordernis zur Bestellung eines Wahlleiters ist am 17. Dezember 2019 gegeben, eine frühzeitige Bestellung ist jedoch aufgrund der Einarbeitung ins Wahlrecht, verbunden mit entsprechenden Seminarbesuchen und der zeitnahem Prüfung der Ergebnisse von Aufstellungsversammlungen zweckmäßig.

Beschluss 1

Es wird vorgeschlagen, der Leitung des Ordnungsamtes, Frau Michaela Schilasky, die Wahlleitung zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es wird vorgeschlagen Frau Elfriede Heinzinger als stellvertretende Ordnungsamtsleitung die stellvertretende Wahlleitung zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. Erfrischungsgeld Wahlhelfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Die Bereitschaft, ein Ehrenamt an einem Sonntag anzunehmen und bis in die Abendstunden konzentriert zu arbeiten sollte in einer Weise honoriert werden, die den Freizeit- und Familienverzicht ausgleicht.
Die Wahlhelfer der Kommunalwahl 2014 erhielten 80,00 €, als Richtwert wurde 20,00 € pro auszuzählende Wahl ausgelegt. Dieser Richtwert wurde auch für folgende Wahlen verwendet.
Bei Wahlen, in denen nur eine Erststimme auszuzählen ist, mag dies auch als ausreichend anzusehen sein. Bei Wahlen, in denen jedoch auch eine Zweitstimme, oft auf umfangreichen Wahlzetteln verteilt auszuzählen ist, dauert das Auszählen wesentlich länger als auf den vorgenannten Erststimm-Auszählverfahren. Vorgeschlagen wird hier als Richtwert für die jetzige und kommende Wahlen 30,00 €.

Somit würden bei der anstehenden Kommunalwahl 100,00 € als Erfrischungsgeld zur Auszahlung kommen: je 20,00 € für die Auszählverfahren Bürgermeister und Landrat, je 30,00 € für die Auszählverfahren Gemeinderat und Kreistag.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für zukünftige Wahlen wird angepasst auf 20,00 € für Wahlen mit einfachen (i.d.R. Erststimme) und 30,00 € für umfangreichere (i.d.R. Zweitstimme) Auszählverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.3. Bildung Wahlausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 6.3

Sachverhalt

Mitglieder des Wahlausschusses sind der Wahlleiter als Vorsitzender und vier von ihm zu berufende Wahlberechtigte als Beisitzer. Für jeden Beisitzer wird ein Stellvertreter berufen. Bei der Auswahl der Beisitzer sind nach Möglichkeit die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderatswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen.

Keine Partei oder Wählergruppe darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
In den Wahlausschuss darf nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Die Verwaltung bittet alle Parteien und Wählergruppen unter Beachtung der o.g. Einschränkungen um Vorschläge, wer als Beisitzer bzw. dessen Stellvertreter vom Wahlleiter berufen werden kann.

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7. Motorisiertes Individualverkehrskonzept (MIV-Konzept) für den Landkreis Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Landkreis Dachau hat durch das Unternehmen Intraplan ein grundsätzliches Motorisiertes Individualverkehrs-Konzept (MIV-Konzept) erstellen lassen. Dieses wurde im Rahmen von Mandatsträgerkonferenzen erörtert.

Im Vorfeld konnten die Gemeinden Vorschläge mit einbringen. Die Gemeinde Haimhausen hat diese Möglichkeit (Beschluss vom 23.04.2015 TOP 2) auch wahrgenommen. Zusätzlich hat der Landkreis auch eigene Ideen eingebracht.

Alle Gemeinderäte und Stadträte sowie Kreisräte wurden zu den Mandatsträgerkonferenzen eingeladen. Einige Kolleginnen und Kollegen aus Haimhausen haben dieses Angebot wahrgenommen.

Es wurden viele Maßnahmenszenarien ausgearbeitet und verglichen bzw. gegenübergestellt. Mit Ausnahmen der Umfahrung Dachau und der Umfahrung Kloster Indersdorf wurden nur Szenarien dargestellt.

Auf die mehr als 100seitige Anlage zur Mandatsträgerkonferenz vom 15.07.2019 wird verwiesen. Der Vortrag zur Mandatsträgerkonferenz mit Detailprüfungen und Maßnahmenszenarien ist im Ratsinformationssystem im Sitzungs- und Dokumentenarchiv hinterlegt.

Beschluss 1

Die Gemeinde Haimhausen begrüßt die Initiative des Landkreises Dachau, ein MIV-Konzept für den Landkreis Dachau zu erstellen. Da es sich um Maßnahmenszenarien handelt und nicht um eigentliche Umsetzungen/Verfahren, nimmt der Gemeinderat dieses Konzept zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Haimhausen beschließt jedoch vorsorglich, dass alle Szenarien oder künftige Planungen, die zu einer unverhältnismäßigen Verkehrszunahme in der Gemeinde führen, abgelehnt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 9
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9.1. Sitzungskalender 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 9.1

Sachverhalt

Zusammen mit der Ladung zu dieser Gemeinderats-Sitzung wurde auch der vorläufige Sitzungskalender fürs kommende Jahr 2020 mitverschickt.

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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10
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10.1. Arbeiten am Radweg nach Ampermoching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.1
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10.2. Straßenunterhalt, Schaden auf Höhe Grundfeld 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.2
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10.3. Begrünung von Mittelinseln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.3
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10.4. Tiefgarage Hauptstraße 17 - Anbringen eines Spiegels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.4
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10.5. Info-Tafel vor dem Gemeinde- und Ärztehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.5
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10.6. Öffentlich zugänglicher Bücherschrank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2019 ö 10.6
Datenstand vom 21.01.2020 13:14 Uhr