Datum: 16.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schulaula
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"; Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
2 Bebauungsplan "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"; Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3 Vorstellung aktueller Planungs-/Projektstand TenneT & Bayernwerke
4 Bodenneuordnung im Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
5 Antrag auf Erteilung zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken im Feld "Seismik Giga-M" für drei Jahre
6 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates
7 Bericht des Bürgermeisters
7.1 Wettbewerb Brauereigelände - Ergebnispräsentation
7.2 Vorläufiger Sitzungskalender 2024
8 Wünsche und Anregungen

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1. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"; Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 22.06.2023 (TOP 4.1) hat der Gemeinderat beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für die Flurnummern 1604 und 1605 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Realisierung eines Bolzplatzes und eines Dorfgemeinschaftshauses zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 18. Änderung des FNP. Nunmehr wurde ein Vorentwurf des Flächennutzungsplans erarbeitet. Dieser wird in der Sitzung von Frau Breitenbach und Frau Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 16.11.2023) zuzustimmen. Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. In der Anlage sind die Planzeichnung sowie die Begründung mit Umweltbericht beigefügt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, (Stand 16.11.2023) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Download Begründung Stand 16.11.2023.pdf
Download FNP Stand 16.11.2023.pdf
Download Umweltbericht Stand 16.11.2023.pdf

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2. Bebauungsplan "Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen"; Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 22.06.2023 (TOP 4.2) hat der Gemeinderat für die Flurnummern 1604 und 1605 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Dieser wird in der Sitzung von Frau Breitenbach und Frau Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 16.11.2023) zuzustimmen. Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. In der Anlage sind die Satzung, die Begründung und der Umweltbericht beigefügt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die verkehrliche Erschließung für das Dorfgemeinschaftshaus dem Vorentwurf entsprechend über „Schwarzer Weg“ zu planen, nicht über die Mühlenstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

Für die Pflege des Bolzplatzes wird festgelegt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auszuschließen und lediglich die Verwendung von organischem Dünger zu erlauben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf Bebauungsplan „Bolzplatz und Dorfgemeinschaftshaus Ottershausen“ i. d. F. vom 16.11.2023, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 4

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 5

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Dokumente
Download Begründung Stand 16.11.2023.pdf
Download Satzung Stand 16.11.2023.pdf
Download Umweltbericht Stand 16.11.2023.pdf

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3. Vorstellung aktueller Planungs-/Projektstand TenneT & Bayernwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Frau Bullmann, Herr Lieberknecht und Herr Imsande von TenneT sowie Herr Schmitt von der Bayernwerk Netz GmbH stellen den aktuellen Planungs- und Projektstand vor und stehen für Fragen zur Verfügung.

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4. Bodenneuordnung im Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Für einen Teilbereich (Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet MD 2 - FlNrn. 370, 372, 371/3, 371/5, 371, 371/4 und 372/1) im Gebiet des Bebauungsplans „Nördlich des Amperbergs“ bedarf es zur Umsetzung dieses (Bebauung der Parzellen, Errichtung der Erschließungsanlagen usw.) einer sogenannten Bodenneuordnung. Diese Neuordnung sollte mittels einer öffentlichen Umlegung gemäß §§ 45 ff. BauGB erfolgen.

Die Voraussetzungen liegen hierfür insbesondere vor, weil es 
  • in den Geltungsbereichen zusammen mehr als zwei Eigentümer*innen gibt, 
  • mehrere Flurstücke vorhanden sind, deren aktuelle Grenzen nicht mit den neuen Bauparzellen übereinstimmen und
  • weil die Bereitstellung öffentlicher Flächen notwendig ist.

Die Anordnung der öffentlichen Umlegung hat durch den Gemeinderat zu erfolgen und ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Nach § 46 Abs. 4 BauGB kann die Gemeinde die Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Vermessungsamt (Am für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) übertragen. Alternativ führt die Gemeinde das Verfahren eigenständig durch; hierfür ist ein separater Umlegungsausschuss zu bilden und zu berücksichtigen, dass dies beachtliche Personalkapazitäten in Anspruch nimmt.

Die Kosten des Umlegungsverfahrens wurden auf ca. 63.700 € geschätzt, zzgl. Kosten für Abmarkungsmaterial, Vergütungen der Feldgeschworenen, Kosten für ortsübliche Bekanntmachungen und ggf. weitere. Für jedes zusätzlich Zuteilungsflurstück erhöht sich die Gebühr für die katastertechnische Behandlung um jeweils 950 €. Diese sind grundsätzlich von der Gemeinde zu tragen. Über eine evtl. Kostenträgerschaft durch Dritte sind ggf. noch entsprechende Regelungen zu treffen. Hierzu bedarf es noch weiterer Gespräche.

Mit den Beteiligten wurde zunächst eine private Umlegung vereinbart. Zwischenzeitlich hat sich der Sachverhalt dahingehend geändert, dass diese doch nicht durchgeführt werden kann und eine amtliche Umlegung geboten ist. Soweit die privatrechtlichen Vereinbarungen nicht entgegenstehen soll der Erste Bürgermeister ermächtigt werden die entsprechenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Beschluss 1

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird zur Realisierung des bereits in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Nördlich des Amperbergs“ eine Umlegung gemäß §§ 45 ff. BauGB angeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend ortsüblich bekannt zu machen und die nötigen Schritte zur Durchführung des Umlegungsverfahrens einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird die Befugnis zur Durchführung des Umlegungsverfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Sofern die privatrechtlichen Vereinbarungen gegeben sind, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau über die Einzelheiten der Befugnis zur Durchführung der Umlegung zu unterzeichnen und alle zum Vollzug des Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Erteilung zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken im Feld "Seismik Giga-M" für drei Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 5

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert die Gemeinde Haimhausen über folgenden Sachverhalt:

Die SWM Service GmbH stellt einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Seismik GIGA-M“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu wissenschaftlichen Zwecken für einen Zeitraum von drei Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Durchführung eines Forschungsvorhaben zur Optimierung der Geothermieerschließung, konkret u.a. mit der Erhebung einer zusätzlichen Datenbasis für die Entwicklung weiterer Geothermieerschließungen sowie eine Optimierung der Standortplanung im Untersuchungsgebiet des Erlaubnisfeldes.  
Im Erlaubniszeitraum sind nach Auswertung vorhandener Daten, u.a. die Planung der Seismikkampagne, die Erstellung eines naturschutzfachliches Gutachten, die Entwicklung und Durchführung der notwendigen Genehmigungen für die Seismikkampagne, Durchführung umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung der 3D-Seismikkampagne, Datenaufbereitung (Processing) und Interpretation, Zusammenführung und Verschmelzung aller 3DDatensätze (Prestack Merge) und wissenschaftliche Interpretation (Seismic Reservoir Characterisation) geplant (siehe Arbeitsprogramm des Erlaubnisantrags). 

Im Rahmen der Beteiligung nach § 15 BBergG wird den zu beteiligenden Behörden (Landesamt für Umwelt, Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, die Landratsämter Miesbach, Starnberg, Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Erding sowie die kreisfreie Stadt München) Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.12.2023 gegeben. Hierbei geht es um die Prüfung überwiegender entgegenstehender öffentlicher Interessen im gesamten Erlaubnisfeld gegen das Aufsuchungsvorhaben des Antragstellers.
 
Je nach Zuständigkeit wird um Stellungnahmen zu Belangen der Landesplanung, Raumordnung und Wirtschaftsförderung (Regierung von Oberbayern), der Bergaufsicht (Bergamt Südbayern), des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes (Landesamt für Umwelt, Abt. 10 und 9), Belangen des Landschafts-und Naturschutzes sowie des Gewässer-und Trinkwasserschutzes, des Baurechts und Denkmalschutzes (Landratsämter Miesbach, Starnberg, Freising, München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen und Erding sowie kreisfreie Stadt München) gebeten.

Den im Feld liegenden Inhabern einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken (München-Sendling - SWM Service GmbH, Neuperlach - SWM Service GmbH, Wolfratshausen - Enex Geothermieprojekt Geretsried, Planegg - Gemeinde Gräfelfing, Freimann - Stadtwerke München GmbH, Gauting-West - ASTO Park Gauting Entwicklungsgesellschaft mbH mit HEIZWERK Management GmbH und Silenos Energy GmbH, Karlsfeld Ost - MTU Aero Engines AG, Gauting-Ost - ASTO Park Gauting Entwicklungsgesellschaft mbH mit Silenos Energy GmbH, München-Feldmoching - SWM Services GmbH, BMW Milbertshofen - Bayerische Motoren Werke AG, Pullach Süd - Innovative Energie für Pullach GmbH, Karlsfeld-Nord - opportunities & friends GmbH und MAN Truck & Bus SE, Dingharting-Attenham - SWM Services GmbH, Geiselbullach - Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft Anstalt des öffentlichen Rechts der Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau, Neufahrn-Eching - Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching, Fürstenfeldbruck-Nord - Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Erdwärme Vaterstetten) wird nach § 21 Abs.1 BBergG der Antrag auf Erteilung der wissenschaftlichen Erlaubnis übermittelt. Entsprechend § 21 Abs. 2 BBergG können die Inhaber der gewerblichen Erlaubnisse bis 10.12.2023 ein Antrag beim StMWi auf Beteiligung an den Aufsuchungsarbeiten gegen Übernahme der anteiligen Kosten (§ 11 Nr. 5 BBergG) stellen. Hierbei ist durch Belege glaubhaft darzulegen, dass die entsprechenden Mittel für eine Beteiligung an der Aufsuchung aufgebracht werden können. 

Den im Feld liegenden Städte und Gemeinden (Gemeinde Moosinning, Gemeinde Egmating, Gemeinde Anzing, Gemeinde Aschheim, Stadt Olching, Gemeinde Grünwald, Stadt Puchheim, Gemeinde Icking, Stadt Dachau, Gemeinde Taufkirchen, Markt Holzkirchen, Stadt Germering, Gemeinde Valley, Gemeinde Gräfelfing, Markt Markt Schwaben, Gemeinde Hallbergmoos, Stadt Garching b.München, Gemeinde Egling, Gemeinde Neuching, Gemeinde Oberpframmern, Gemeinde Oberhaching, Gemeinde Berg, Gemeinde Hebertshausen, Gemeinde Karlsfeld, Gemeinde Kirchheim b.München, Gemeinde Planegg, Gemeinde Neubiberg, Gemeinde Weßling, Gemeinde Putzbrunn, Gemeinde Schäftlarn, Gemeinde Feldkirchen, Gemeinde Dietramszell, Gemeinde Gröbenzell, Gemeinde Gilching, Gemeinde Unterföhring, Gemeinde Ottobrunn, Gemeinde Oberschleißheim, Gemeinde Emmering, Stadt Starnberg, Gemeinde Ismaning, Gemeinde Maisach, Gemeinde Aying, Gemeinde Pullach i.Isartal, Gemeinde Haar, Gemeinde Brunnthal, Gemeinde Poing, Gemeinde Zorneding, Gemeinde Alling, Gemeinde Otterfing, Stadt Unterschleißheim, Stadt Fürstenfeldbruck, Gemeinde Krailing, Gemeinde Baierbrunn, Gemeinde Hohenbrunn, Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Gemeinde Finsing, Gemeinde Gauting, Gemeinde Haimhausen, Gemeinde Sauerlach, Gemeinde Pliening, Gemeinde Unterhaching, Gemeinde Eichenau, Gemeinde Straßlach-Dingharting, Gemeinde Vaterstetten, Gemeinde Neufahrn b. Freising, Gemeinde Bergkirchen, Gemeinde Neuried, Gemeinde Grassbrunn, Stadt Geretsried) wird - unabhängig von der Beteiligung im Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis nach § 15 BBergG - der Antrag zur Kenntnis übermittelt. Stellungnahmen können bis 10.12.2023 ebenfalls abgegeben werden.

Eine Beteiligung der unmittelbar von den konkreten Arbeiten der Seismikkampagne betroffen Gemeinden und Städte erfolgt noch gesondert im Betriebsplanverfahren durch die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern.


Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich des beantragten Feldes liegt nur zu einem kleinen Bereich (siehe lfd.-Nr. 2 der Karte Seismik GIGA-M). Aus den bisherigen Bemühungen der Gemeinde Haimhausen zur Geothermie hat sich bisher keine konkrete Maßnahme ergeben. Im Bereich der Gemeinde Haimhausen hat weder entsprechende Abnehmer noch die finanziellen Mittel um eine Bohrung selbst durchzuführen.

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde Haimhausen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung behandelten Tagesordnungspunkte beinhalteten insbesondere Vertragsangelegenheiten. Die Gründe der Geheimhaltung entfallen zu keinem Zeitpunkt.

Beschluss

Der Gemeinderat beurteilt die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Themen derart, dass die Geheimhaltungsgründe zu keinem Zeitpunkt entfallen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 7
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7.1. Wettbewerb Brauereigelände - Ergebnispräsentation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 7.1
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7.2. Vorläufiger Sitzungskalender 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Im Anhang befindet sich der vorläufige Sitzungskalender 2024 inkl. Klausurtagungstermin und Gemeinderats-Weihnachtsfeier. Bitte aktualisieren Sie Ihre Kalender.

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8. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.11.2023 ö 8
Datenstand vom 08.12.2023 07:40 Uhr