Datum: 19.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Maschinenhalle in eine Lagerhalle für Regalbauteile aus Metall auf dem Grundstück FlNr. 1040/1 der Gemarkung Amperpettenbach
2 Bebauungsplan Nördlich der Valleystraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorberatung
3 Bauleitplanung "Nördlich der Valleystraße" 19. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorberatung -
3.1 Aufstellungsbeschluss - Vorberatung -
3.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorberatung
4 Vergabe des VgV Verfahrens (Kindergarten Valleystraße)
5 Umsetzung Sturzflutrisikomanagement
6 Mehrkosten der Druckprüfungen der Druckleitungen
7 Sturmschäden
8 Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau-, Plan- und Umweltausschusses
9 Bericht des Bürgermeisters
10 Wünsche und Anregungen

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 1
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1.1. Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Maschinenhalle in eine Lagerhalle für Regalbauteile aus Metall auf dem Grundstück FlNr. 1040/1 der Gemarkung Amperpettenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 1.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein baurechtlicher Antrag zur Nutzungsänderung einer bestehenden Maschinenhalle in eine Lagerhalle für Regalbauteile aus Metall auf dem Grundstück FlNr. 1040/1 der Gemarkung Amperpettenbach (Westerndorf 3, 85778 Haimhausen) vor. 

Das Bestandsgebäude wurde mit Bescheid vom 06.12.1983 baurechtlich genehmigt. Die beantragte Nutzungsänderung umfasst das gesamte Bestandsgebäude. Der Gebäudebestand bleibt unverändert. Ein Aufenthalt von Personen ist nur für den Be- und Entladevorgang, ca. 3-mal in der Woche (für ca. 1 Stunde/Tag) von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, vorgesehen. In der Halle werden Retouren eingelagert und Kleinbestellungen versandt. Es findet keine Handwerkstätigkeit statt und es werden keine Maschinen eingesetzt. Zum Einsatz kommt lediglich ein Hubwagen.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Westerndorf“ (Satzung). Die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich daher nach den Festsetzungen der Satzung und im Übrigen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) auch muss die Erschließung gesichert sein (§ 30 Abs. 1 und 3 BauGB). 
In der Satzung ist keine Art der baulichen Nutzung festgesetzt, daher ist bei der Art der baulichen Nutzung auf die nähere Umgebung abzustellen. Westerndorf ist durch Wirtschaftsstellen der Land- und Forstwirtschaft sowie Wohnen geprägt. Bei der näheren Umgebung handelt es sich um ein Dorfgebiet (MD) in dem sonstige Gewerbebetriebe zulässig sind (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 Baunutzungsverordnung – BauNVO - 1990).
Die Erschließung ist vorliegend gesichert.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Maschinenhalle in eine Lagerhalle für Regalbauteile aus Metall auf dem Grundstück FlNr. 1040/1 der Gemarkung Amperpettenbach (Westerndorf 3, 85778 Haimhausen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Nördlich der Valleystraße; Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Mit diesem Verfahren konnte auf eine Umweltprüfung und eine Flächennutzungsplanänderung verzichtet werden. 

Es wurde mit Bekanntmachung vom 28.03.23 darauf hingewiesen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich bis zum 14.04.2023 äußern kann.  

Mit Beschluss vom 27.04.2023 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan-Entwurf vom 27.04.2023 gebilligt. Der Entwurf lag vom 10.05.2023 bis 12.06.2023 öffentlich aus.  Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden beteiligt. 

Aufgrund der Änderung des Planentwurfes war eine erneute verkürzte Auslegung und erneute Einholung der Stellungnahmen der TöB erforderlich. Die Auslegung zum Entwurf i. d. F. vom 22.06.2023 fand vom 10.07. bis 25.07.2023 statt. 

Mit Pressemitteilung vom 18.07.2023 wurde mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18.07. entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und ab sofort nicht mehr angewendet werden kann. 

Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 27.07.23 beschlossen, dass in das sog. „Regelverfahren“ übergeleitet wird und die Verwaltung beauftragt, die dazu erforderlichen Unterlagen vorbereiten zu lassen.

Die im Rahmen der vorangegangenen verkürzten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der TöB wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Im Regelverfahren sind zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung) erforderlich. Die bereits durchgeführten Verfahrensschritte können als frühzeitige Beteiligung gewertet werden. Nun ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Dazu sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich.

Der Planungsverband, (vertreten durch Frau Breitenbach für die planerischen Festsetzungen und Frau Kneucker für die Umweltprüfung und den Umweltbericht) hat einen überarbeiteten Entwurf vorbereitet, der dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt wird. 

Am 30.08.2023 hat ein Gespräch mit den Grundstückseigentümern der Fl.Nr. 283 stattgefunden. Hier wurden Wünsche zur Änderung der Planung angebracht, die von Frau Breitenbach überprüft und soweit mit dem beschlossenen städtebaulichen Konzept vereinbart, in die Planung eingearbeitet wurden.

Gegenüber dem vorangegangenen Entwurf haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die Fläche für den künftigen Kindergarten, JUZ und das Seniorenwohnen wird als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke mit Baugebietstyp Mischgebiet (auf Anregung der UIB) anstatt allgemeines Wohngebiet nach der BauNVO festgesetzt. Dies macht Schallschutzmaßnahmen in Form von nicht öffenbaren Fenstern zum Spielplatz und zum Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses entbehrlich.
  • Die Grünfläche im Norden des Umgriffs wird offiziell als Ausgleichsfläche bzw. Ökokontofläche festgesetzt. Dies ist in der Form geplant, dass der Ausgleich für die gemeindlichen Grundstücke, das Grundstück der KU Liegenschaften und den anteilige Straßengrundstücken in dieser Grünfläche nachgewiesen wird und der noch zur Verfügung stehende Teil dem gemeindlichen Ökokonto gutgeschrieben wird. Der Ausgleich für die im Privatbesitz verbleibenden Geschosswohnungsbaugrundstücke mit anteiligem Straßengrund wird von den Grundstückseigentümern auf dem Grundstück FlNr. 1702 Gemarkung Amperpettenbach erbracht.
  • Vergrößerung der Bauräume, Wegfall eines Straßenbaumes
  • Breiter Zufahrtsbereich für die Tiefgarage statt schmaler Rampe, da für Großgaragen separate Zu- und Abfahrten notwendig sind
  • Reduzierte Breite der Ortsrandeingrünung um Abstand zwischen Bepflanzung und Gebäude/Bauraum zu gewährleisten.

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Nördlich der Valleystraße i. d. F. vom 21.09.2023“ (Anlage zur Niederschrift).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Dokumente
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage BPL Valleystraße Begründung Stand: 21.09.2023.pdf
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage BPL Valleystraße Satzung Stand: 21.09.2023.pdf
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage BPL Valleystraße Umweltbericht Stand: 21.09.2023.pdf

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3. Bauleitplanung "Nördlich der Valleystraße" 19. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorberatung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat  in seiner Sitzung vom 15.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Valleystraße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Mit diesem Verfahren konnte auf eine Umweltprüfung und eine Flächennutzungsplanänderung verzichtet werden. 

Mit Pressemitteilung vom 18.07.2023 wurde mitgeteilt, dass das Bundesverwaltungsgericht am 18.07. entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und ab sofort nicht mehr angewendet werden kann. 

Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 27.07.23 beschlossen, dass   in das sog. „Regelverfahren“ übergeleitet wird.   Damit ist der Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich zu ändern.  Hierbei handelt es sich um die 19. Änderung. Der Planungsverband wurde mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragt.  

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3.1. Aufstellungsbeschluss - Vorberatung -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.07.2023 beschlossen, für das Bauleitplanverfahren „Nördlich der Valleystraße“ das sog. „Regelverfahren“ anzuwenden und den Flächennutzungsplan hierfür zu ändern. Die Fläche ist bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll nun als Wohnbaufläche, Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbindung soziale Einrichtung und Grünfläche festgesetzt werden. 

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: „Der Gemeinderat beschließt für einen Teilbereich von ca. 1,28 ha des Grundstucks FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Der Planungsverband, vertreten durch Frau Breitenbach und Frau Kneucker haben den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Der Gemeinderat wird um Billigung des Entwurfes und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten.

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 21.09.2023 zu (Anlage zur Niederschrift).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Dokumente
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage 19. FNP-Änderung Begründung Stand: 21.09.2023.pdf
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage 19. FNP-Änderung Plan Stand: 21.09.2023.pdf
Download BPU 2023.09.19 ö Anlage 19.FNP-Änderung Umweltbericht Stand: 21.09.2023.pdf

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4. Vergabe des VgV Verfahrens (Kindergarten Valleystraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Mit Projektsteuerungsvertrag zum 20.07.2023 wurde das KUL mit der Umsetzung der baulichen Herstellung des Kindergartens am Abenteuerspielplatz beauftragt. Um unmittelbar mit der Ausschreibung der Planerleistungen für die Errichtung beginnen zu können, wurden drei Unternehmen für die Begleitung des VgV Verfahrens angeschrieben, um für die Leistungspunkte Objektplaner, HLS Planer, Elektro Planer und Tragwerksplaner, Freianlagenplaner geeignete Bieter zu qualifizieren. Folgen Angebote wurden zur Angebotsfrist am 01.09.2023 abgegeben:

Firma X, München                                         56.135,00€ netto (abzgl. 20% Rabatt)
Firma X, Stuttgart                                        kein Angebot abgegeben
Firma X, Pfarrkirchen                35.000,00€ netto (abzgl. 20% Rabatt)

Die Kosten decken sich mit den Erfahrungen aus dem VgV-Verfahren Häuser Birkenweg.
Die eingereichten Angebote weisen beide einen Rabatt von 20% auf die Nettosumme bei Beauftragung aller 5 Teilverfahren auf.

Beschluss

Aufgrund der Angebotsöffnung vom 01.09.2023 erfolgt der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Xx, Pfarrkirchen zu einem Angebotspreis von 35.000€ netto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Umsetzung Sturzflutrisikomanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Um den im Sturzflutrisikomanagementkonzept der Gemeinde Haimhausen aufgezeigten Risikobereich oberhalb des Anwesens Kürzinger in Amperpettenbach zu verbessern, sind Planungsleistungen hinsichtlich der Hydraulik als auch der baulichen Umsetzung notwendig. Die Umsetzung soll stufenweise erfolgen. Zuerst soll im Ortsteil Amperpettenbach der Regeneinlauf verbessert werden. Dieser wird ausgebaut und durch einen räumlichen Rechen ersetzt. Weiter sollen hydraulische Berechnung durchgeführt werden, um den anschließenden Wirtschaftsweg durch eine kaskadenförmige Entwässerung zu verbessern. Ferner sollen die Ergebnisse der Berechnung mit den betroffenen Landwirten um weitere Schutzmöglichkeiten, etwa das Anpflanzen von Schutzsteifen auf Feldern, besprochen werden. Hierfür hat das technische Bauamt Angebote bei verschiedenen Fachplanerbüros angefragt.

Durch eine derart hohe benötigte Spezialisierung der Ingenieurbüros und der damit einhergehenden knappen Angebotslage und hohen Auslastung der geeigneten Ingenieurbüros, können die Planungsleistungen erst im Oktober beginnen. Durch die genannte knappe Angebotslage hat von den drei angefragten Ingenieurbüros, lediglich eines ein Angebot abgegeben.

Das Angebot des Ing.-Büros XXX besteht aus sechs Teilen (alle Summen Netto):

1. Planung räumlicher Rechen und Rinnen (nach HOAI):         5.800,00 €
2. Hydraulische Berechnung:                                         7.266,65 €
3. Beratung, Beantragung von Fördermittel:                        2.281,45 €
4. Unterstützung bei Informationsveranstaltung:                 1.895,20 €
5. Erstellung von Leistungsverzeichnissen:                            947,60 €
6. Planung von Freianlagen (nach HOAI):                         1.518,55 €        
Die Leistungen werden nach Bedarf abgerufen, eine Abrechnung erfolgt nach tatsächlich abgerufenen Positionen. 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Der finanzielle Aufwand zur Planung der Umsetzungsmaßnahmen im Ortsteil Amperpettenbach beläuft sich auf ca. 19.709,45€ (netto)

Beschluss

Der BPU beauftragt das technische Bauamt mit der stufenweisen Beauftragung des Ingenieurbüros Xxx. Mit einer gesamten Angebotssumme in Höhe von ca. 19.709,45 € (netto) zur Planung der Umsetzungsmaßnahmen des Sturzflutrisikomanagements im Bereich Amperpettenbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Mehrkosten der Druckprüfungen der Druckleitungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Im Zuge der Druckprüfungsarbeiten wird angeregt, bei den schon ohnehin anfallenden Umbauarbeiten an den Pumpschächten eine Möglichkeit zur wiederholbaren Reinigung mittels Molchstation zu schaffen. Hierzu möchte das technische Bauamt die Aussage des Ing.-Büro Dippold & Gerold sachgemäß wiedergeben. Das Begründungsschreiben ist dem Anhang beigefügt:

„Für die Durchführung der Druckprüfungen der Druckleitungen ist es erforderlich (wegen der nicht hochpunktfreien Leitungsführung) die Leitungen zu molchen. Zum Einbringen des Molchs müssen die Pumpstationen teilweise demontiert werden. Die Demontage und Neumontage sind nicht in der Ausschreibung enthalten. Diese Arbeiten sind somit über Stundenlohn oder Nachtrag zu vergüten.

Seitens des LfU ist vorgesehen, in die derzeit in Überarbeitung befindliche Eigenüberwachungsverordnung eine Pflicht zur Wiederholungsprüfung für Abwasserdruckleitungen mit zwingender Molchung im 5 – 10-jährlichem und Turnus vorzusehen. Neu geplante Pumpstationen sollen deshalb und im aktuellen DWA-Regelwerk vorgesehen mit fest installierten Molchschleusen versehen werden. Für bestehende Anlagen fällt entweder der Demontage- und Montageaufwand bei jeder Wiederholungsprüfung an oder es werden Molchschleusen nachgerüstet. Da zur Vorbereitung der Druckprüfungen eine Demontage ohnehin erforderlich ist, würden für den Einbau von Molchschleusen lediglich Materialkosten und höhere Montagekosten anfallen. Der Einbau von Molchschleusen im Zuge der Druckprüfungen bietet sich somit aus wirtschaftlichen Gründen.

Die Firma XXX (Subunternehmer der Firma Bettina Hänsch) hat für den Einbau der Molchschleusen ein Angebot vorgelegt, wobei die Arbeiten in Stundenlohn erfolgen sollen. Zur Abschätzung der Angemessenheit wurde von der Firma XXX aus Türkenfeld ein Richtpreisangebot vorgelegt. Dieses liegt etwas höher als das der Firma XXX. Die Auftragserteilung für den Umbau sollte direkt an die Firma XXX erfolgen, da dann der Subunternehmerzuschlag an die Fa. Hänsch entfällt und der Umbau nicht in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit den an die Firma Hänsch beauftragten Leistungen steht.
Aus wirtschaftlichen Gründen und um künftig Druckprüfungen mit deutlich reduziertem Aufwand durchführen zu können, sollte der Umbau der Pumpschächte in zeitlichem Zusammenhang mit den Druckprüfungen durch die Firma XXX ausgeführt werden.“

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

Es werden Mehrkosten in Höhe von 12.155,65 € (Netto) erwartet. 

Beschluss

Der BPU beauftragt das technische Bauamt mit der Bestellung der Firma XXX aus Nürnberg zum Umbau der Pump- und Übergabeschächte zu Molchstationen, mit einer vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 12.155,65 € netto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Sturmschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Stürme in diesem Sommer haben einigen Buchen am Friedhof sehr geschadet:

Rotbuche Nr. 000040 hinter dem Leichenhaus:

Zustand: Der Stammfuß weist mittlere Wunden auf. Am Stamm selbst befinden sich Zwiesel *), starke spitznasige Rippenbildung unterhalb des Zwiesels beidseitig, mittlere Wunden sowie eine sehr tiefe Höhlung (min. 70 cm) im Zwiesel. Die Krone weist Astungen und Wunden auf, Reibungsäste sowie Totholz.

Bisherige Maßnahmen: Kronenpflegeschnitt sowie der Einbau einer Kronensicherung.

Die Kontrolle nach dem Sturm am 25.08.2023 ergab einen leichten Ausfluss am Zwiesel, eine weitere Kontrolle am 29.08.2023, dass sich in der Höhlung bis oben hin Wasser befindet.

Die Beurteilung durch Frau Annette von Haniel: Der Zwiesel weist eine immer stärkere Höhlung durch Fäule auf und die seitliche Rippenbildung ist sehr erheblich ausgeprägt. 

Als Maßnahme wird auf Grund der aufgeführten Beurteilung empfohlen, Baum Nr. 000040 und mit höchster Priorität so schnell wie möglich zu fällen, um die Verkehrssicherheit auf dem Friedhof wieder herstellen zu können. Besonders durch die Fällung des Nachbarbaumes Nr. 000041 besteht durch den dann geschaffenen Freistand der oben genannten Rotbuche eine sehr stark erhöhte Gefahr eines Bruches und Auseinanderbrechen der Buche.



Rotbuche Nr. 000041 hinter dem Leichenhaus:

Am Stammfuß befinden sich kleinere Wunden. Der Stamm weist mehrfache Zwiesel auf. Am Kronenansatz befinden sich Zwiesel und Wachstumsdefizite. Die Krone weist Astungen und Wunden, Reibungsäste und Totholz auf.

Als Maßnahmen erfolgten bisher: Kronenpflegeschnitt, Einbau einer Kronensicherung am unteren Zwiesel sowie ein zusätzlicher Einbau einer Dreifach-Kronensicherumg im oberen Kronenbereich.

Eine Kontrolle nach dem Gewittersturm am 12.07.2023 ergab, dass die untere Kronensicherung gespannt ist, die oberen Kronensicherungen waren durchhängend und somit funktional.
Eine erneute Kontrolle am 25.08.2023 nach dem Gewittersturm vom 24.08. ergab, dass die untere Kronensicherung stark gespannt ist, bei den oberen Kronensicherungen waren 2 durchhängend, eine gespannt. Am unteren Zwiesel ist sehr starker Ausfluss zu sehen, an einem der oberen Zwiesel ist leichter Ausfluss zu erkennen.

Die Beurteilung: Die gespannte Kronensicherung und der neue starke Ausfluss bestätigen, dass v.a. der untere Zwiesel deutliche Stammrisse aufweist und evtl. nur noch durch die Kronensicherung gehalten wird.

Als Maßnahme wird auf Grund der oben aufgeführten Beurteilung empfohlen, den Baum mit höchster Priorität so schnell wie möglich zu fällen, um die Verkehrssicherheit auf dem Friedhof wieder herstellen zu können.



Die Fällungen der beiden o.g. Buchen erfolgte am Anfang September mittels Kranfällung. Aus Sicherheitsgründen war an diesen 2 Tagen der Friedhof gesperrt.



*) Ausschnitt aus dem Baumpflegeportal:
Eine besondere Form des Stammwuchses an Bäumen ist der umgangssprachlich genannte „Zwiesel“. Dabei bildet der Baum seinen Stamm nicht mehr aus einem, sondern aus zwei oder mehreren Trieben aus. Die Gründe, warum Bäume einen Zwiesel ausbilden, sind sehr unterschiedlich. Verletzungen in der Jugend, Erbanlagen, Windbruch sind nur einige Beispiele.
Blutbuche Nr. 000011 im Friedhofsteil C:

Eine Baumkontrolle am 25.08.2023 nach dem Gewitter vom 24.08.2023 mit Orkanböen zeigt einen Stammriss.
Als Maßnahme erfolgte eine sofortige Fällung, ausgeführt am 25.08.2023 durch die Firma Handschuh. Der Abtransport des gefällten Baumes dauerte etwas, da aufgrund des folgenden Dauerregens die Wiese zu nass war um mit schweren Geräten den Baum ohne Flurschäden zu bergen und viele weitere Schäden erst behoben werden mussten.

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8. Veröffentlichung von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Bau-, Plan- und Umweltausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Im letzten BPU wurden in nichtöffentlicher Sitzung keine Beschlüsse gefasst.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beurteilt die Rechtslage für die in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse so, dass für diese zu keinem Zeitpunkt die Gründe der Geheimhaltung wegfallen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 9
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10. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 19.09.2023 ö 10
Datenstand vom 25.01.2024 17:48 Uhr