Datum: 16.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal MZG
Gremium: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Haimhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 21:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baumzustand, Baumkataster - Vortrag Annette Haniel
2 Bauangelegenheiten
2.1 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Schulgebäudes, CIC (Creativity and Innovation Center) auf dem Grundstück FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen
2.2 Antrag auf Baugenehmigung zur temporären Nutzungsänderung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräumen einer Schule in einem Lagergebäude auf dem Grundstück FlNr. 136/1 der Gemarkung Haimhausen
2.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Rückbau eines Speichergeschosses und Aufstockung eines Obergeschosses an einem Einfamilienhauses sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf dem Grundstück FlNr. 207/15 der Gemarkung Haimhausen
3 Bauleitverfahren benachbarter Kommunen (Vorberatung)
3.1 Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim (Vorberatung)
4 Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Planungs- und Umweltausschuss
5 Bericht des Bürgermeisters
5.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
5.2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
6 Wünsche und Anregungen
6.1 GRM Welshofer Parkverbot Ladestation E-Auto Am Pfanderling, Valleystraße
6.2 GRM Welshofer Straßenbeleuchtung Kreuzung Hauptstraße - Amperpettenbacher Straße
6.3 GRM Meier Sachstand Förderung Straßenbeleuchtungumstellung auf LED

zum Seitenanfang

1. Baumzustand, Baumkataster - Vortrag Annette Haniel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 1

Sachverhalt

Vortrag von Frau Annette Haniel zum aktuellen Stand des Baumkatasters Haimhausen, damit auch zum Grad der Erfassung aller Bäume sowie Aussagen zum Gesundheits- und Pflegezustand.

zum Seitenanfang

2. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

zum Seitenanfang

2.1. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Schulgebäudes, CIC (Creativity and Innovation Center) auf dem Grundstück FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Schulgebäudes , CIC (Creativity and Innovations Center) auf dem Grundstück FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen (Hauptstraße 1d, 85778 Haimhausen) vor.

Das Schulgebäude soll auf dem Baufeld der alten Sporthalle (zwischen Lower School Building und Sporthalle (siehe Freiflächengestaltungsplan)), die zur Freimachung des Baufelds zurückgebaut wird, errichtet werden. Das Schulgebäude soll die Lücke zwischen dem Gebäude Lower School Building und dem Gebäude Sporthalle auf eine Länge zwischen 63,10 m im Norden und 57,71 m im Süden schließen und erhält eine Breite von 36,64 m im Westen und  27,89 m im Osten. Das Schulgebäude soll ein Flachdach erhalten auf dem das Technikzentrum mit Flachdach (Dachneigung 3°) errichtet wird. Die Wandhöhe beträgt in der Teilfläche e der Plandarstellung des B-Plans 11,37 m und in der Teilfläche f der Plandarstellung des B-Plans 8,74 m. Die erforderlichen Kfz-Stellplätze befinden sich auf dem an das Schulgelände im Osten angrenzenden Parkplatz.


Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bavarian International School“ 2. Änderung (B-Plan).

Mit dem Antrag wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans beantragt.

Errichtung einer Technikzentrale auf dem Dach des Schulgebäudes (Festsetzung B) 7.3.9):

Begründung:
Aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren konnte das ursprüngliche Entwurfskonzept, das Grundlage für die 2. Änderung des B-Plans war, nicht mehr aufrechterhalten werden. Als wesentliche Einsparung ist das Untergeschoss entfallen. Durch diesen Entfall mussten auf dem Dach Flächen für die technische Versorgung des Gebäudes untergebracht werden, die ursprünglich nicht vorgesehen wurden. Der dafür erforderliche Dachaufbau ist in dem B-Plan nicht enthalten. 
Der Dachaufbau beinhaltet die Lüftungszentrale des Gebäudes, die durch Wärmerückgewinnung zur deutliche Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes beiträgt. Für die innenliegenden Räume ist die Lüftung technisch zwingend erforderlich. Zur Wahrung des Gesamtbildes wurde die Fassade der Technikzentrale deutlich von der Fassade des Gebäudes zurückgesetzt. Dadurch ist die Technikzentrale vom Straßenraum aus kaum sichtbar. Der Sichtbezug zum Schloss ist durch den Baumbewuchs an der Wendeschleife nicht gegeben. Somit entsteht auch keine Konkurrenz zwischen dem Neubau und dem denkmalgeschützten Schloss. Die Grundzüge der Planung sind somit nicht beeinträchtigt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Unter der Festsetzung B) 7.3.9 sind Dachgauben und Zwerchgiebel die den bauhistorischen Bestand de 18. und 19. Jahrhunderts widerspiegeln und im Bereich des Firstrichtungswechsels Laternen als Dachaufbauten zulässig.
Der geplante Dachaufbau soll die Technikzentrale, die eine Wärmerückgewinnung beinhaltet, aufnehmen. Die Wärmerückgewinnung entspricht dem aktuellen Stand der Technik und findet auf Grund des Wegfalls des Kellergeschosse, der zu begrüßen ist (Begründung zum B-Plan F) 3.3.3),  im geplanten Schulgebäude keinen Platz. Der Dachaufbau ist vom Straßenraum kaum sichtbar und stellt bzgl. der nichtgegebenen Sichtverbindung, durch den vorhandenen Baumbestand (Begründung zum B-Plan F)3.5), zum Schloss keine Konkurrenz dar. Das Schulgebäude ordnet sich, trotz des Dachaufbaus (Technikzentrale), dem denkmalgeschützten Schloss unter.

Der beantragte Befreiung kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau eines Schulgebäudes , CIC (Creativity and Innovations Center) auf dem Grundstück FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen (Hauptstraße 1d, 85778 Haimhausen) sowie der nachfolgenden Befreiung vom Bebauungsplan „Bavarian International School“ 2. Änderung zu.

  • Festsetzung B) 7.3.9:
Errichtung einer Technikzentrale auf dem Dach des Schulgebäudes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag auf Baugenehmigung zur temporären Nutzungsänderung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräumen einer Schule in einem Lagergebäude auf dem Grundstück FlNr. 136/1 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur temporären Umnutzung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräume einer Schule in einem Lagergebäude auf dem Grundstück FlNr.136/14 der Gemarkung Haimhausen (Dorfstraße 30b, 85778 Haimhausen) vor.

Auf dem Nachbargrundstück (FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen) des Vorhabengrundstück, auf dem sich die Bavarian International School (BIS) befindet, soll im Baufeld der alten Turnhalle (Sporthalle (siehe beigefügten Eingabeplan (Lageplan / Grundriss EG / Schnitt)) ein neues Schulgebäude errichtet werden (siehe BPU-Sitzung 16.01.2024 TOP 2.1). Im Rahmen der Neuerrichtung des Schulgebäudes wird die alte Turnhalle, in der sich zur Zeit der Proben- und Unterrichtsraum für des Schultheater der BIS befindet, zurückgebaut. Im neuen Schulgebäude auf der FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen sind Funktionsflächen für das Schultheater vorgesehen. 
Während des Abbruchs der alten Turnhalle und dem Neubau des Schulgebäudes muss für den Proben- und Unterrichtsraum eine Ersatzfläche bereitgestellt werden. Da in der BIS keine geeigneten Räume zur Verfügung stehen, sollen für die Dauer des Abbruchs der alten Turnhalle bis zum Umzug in das neue Schulgebäude (voraussichtlich 1. Quartal 2027) Räume in einer an die BIS angrenzenden Lagerhalle, die sich auf dem Vorhabengrundstück befindet, entsprechend Räume für das Schultheater hergerichtet werden. Die Lagerhalle wird baulich in der Kubatur nicht geändert. Es werden zur besseren Belichtung an zwei Seiten neue Fensteröffnungen angebracht und zur akustischen Trennung einige Trockenbauwände eingezogen.
 

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB), sondern   innerhalb eines im  Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).  Das Bauvorhaben ist daher zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34  Abs. 1 Satz 1 BauGB). 

Art der baulichen Nutzung:
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Dorfgebiet nach § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Dorfgebiet sind u.a. Anlagen für soziale Zwecke, zu denen Schulen zählen, zulässig (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO).




Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaute Grundstücksfläche:
An der bestehenden Lagerhalle werden in der Kubatur keine Änderungen vorgenommen, daher entfällt die Beurteilung des Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll.

Erschließung:
Die Erschließung ist vorliegend gesichert.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur temporären Umnutzung von Lagerflächen zu Probeflächen und Unterrichtsräume einer Schule in einem Lagergebäude  auf dem Grundstück FlNr.136/1 der Gemarkung Haimhausen (Dorfstraße 30b, 85778 Haimhausen), bis zur Nutzungsaufnahme des neu zu errichtenden Schulgebäudes auf der FlNr. 138 der Gemarkung Haimhausen, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download BPU 2024.01.16 ö Anlage TOP 2.2.pdf

zum Seitenanfang

2.3. Antrag auf Baugenehmigung zum Rückbau eines Speichergeschosses und Aufstockung eines Obergeschosses an einem Einfamilienhauses sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung auf dem Grundstück FlNr. 207/15 der Gemarkung Haimhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Rückbau eines Speichergeschosses und Aufstockung eines Obergeschosses an einem Einfamilienhauses sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung  auf dem Grundstück FlNr. 207/15 der Gemarkung Haimhausen (Johann-Albert-Straße 15, 85778 Haimhausen) vor.

Das Bestandswohnhaus soll im Erdgeschoss mit einer Wärmedämmung als Vollwärmeschutz saniert werden. Das Erdgeschoss (EG) wird um ein Obergeschoss (OG) aufgestockt. Die neuen Räumlichkeiten des OG werden der Wohnung im EG zugeordnet. Das OG erhält im Süden einen Balkon mit einer  Fläche von 28,70 m². Das Dachgeschoss wird als Speicher genutzt. Die Wandhöhe (WH) wird 7,04 m und die Firsthöhe (FH) wird 9,56 m betragen. 
Die nach der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) erforderlichen 3 Stellplätze, bei einer Wohnfläche von 227,83 m², werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Nr. 1.1 Anlage1(zu § 3) Stellplatzsatzung) . 

Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist daher zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Als Bezugsfall in der näheren Umgebung kann die Bebauung auf dem Grundstück FlNr. 207/2 der Gemarkung Haimhausen (Johann- Albert-Straße 8), gegenüber liegenden Straßenseite, herangezogen werden. 

Art der baulichen Nutzung:
Die Art der baulichen Nutzung ändert sich nicht.

Maß der baulichen Nutzung:
Am Maß der baulichen Nutzung ändert sich die WH und die FH.
Der Bezugsfall hat eine WH von 6,95 m und eine FH von 10,10 m. Durch die Aufstockung wird die WH des Bezugsfalls um 0,10 m überschritten. Da das Maß der baulichen Nutzung im § 34 BauGB nicht statisch ist, ist die geringfügige Überschreitung der WH genehmigungsfähig.

Bauweise und Grundstücksfläche die überbaut werden soll:
Diese ändern sich nicht.

Erschließung:
Die Erschließung ist vorliegend gesichert.  

Beschluss

Der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zum Rückbau eines Speichergeschosses und Aufstockung eines Obergeschosses an einem Einfamilienhauses sowie Anbau eines Balkons mit Überdachung  auf dem Grundstück FlNr. 207/15 der Gemarkung Haimhausen (Johann-Albert-Straße 15, 85778 Haimhausen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitverfahren benachbarter Kommunen (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Begründung für die nichtöffentliche Behandlung:

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:

zum Seitenanfang

3.1. Bebauungsplan 160 "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier" der Stadt Unterschleißheim (Vorberatung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 3.1

Sachverhalt

In der Bau-, Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 17.10.2023 TOP 2 (vorberatend) und in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2023 TOP 8 wurde im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen, dass keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Gemeinde Haimhausen wurde nun mit E-Mail vom 04.01.2024 erneut im Verfahren Beteiligung Behörden und TöB gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB beteiligt. Einwendungen können nur bis 09.02.2024 erhoben werden. Um eventuelle Einwendungen in der Gemeinderatssitzung am 18.01.2024 beschließen zu können, wird die Vorberatung in der heutigen Ausschuss-Sitzung erforderlich.

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ gefasst und in seiner Sitzung am 04.07.2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat das dazugehörige Mobilitätskonzept in seiner Sitzung am 12.07.2022 gebilligt. Bei der öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 und am 17.04.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Die eine geänderte Planung wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 11.09.2023 gebilligt.

Bei der öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 hat der Grundstücks- und Bauausschuss und am 14.12.2023 der Stadtrat die Stellungnahmen und Anregungen aus der letzten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und hat die geänderte Planung gebilligt. Der Stadtrat hat bei der öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes vom Regelverfahren nach BauGB zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB überzuleiten. 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt. 

Wesentliches Merkmal des Bebauungskonzepts sind die eingeschossigen Sockelgeschosse, die den Straßenraum durch Gassen und Plätzen mit angelagerter Nutzungsmischung (Wohnen, kleinteiliges Gewerbe, Gastronomie etc.)  bilden. Darauf liegen Einzelbaukörper, ausgebildet als 3 – 7-geschossige Punkthäuser und zweigeschossige langgestreckte Wohnriegel. Beide Baukörpertypen stehen spannungsreich und gegeneinander versetzt in unterschiedlichen Entfernungen zueinander. Den städtebaulichen Kulminationspunkt bildet ein Landmark max. 16 Geschosse, Gebäudehöhe ca. 50m (Landmark bezeichnet ein auffälliges, meist weithin sichtbares topographisches Objekt -Hochhaus-), das stadträumlich mit dem als Portal ausgebildeten Kopfbau des südlich gegenüberliegenden Business Campus korrespondiert.

Die vollständigen Unterlagen sind unter Unterschleißheim  

https://www.unterschleissheim.de/planen-bauen-wohnen-klimaschutz/bebauungsplaene/bebauungsplaene-im-verfahren.html

einsehbar.

In der Anlage zu diesem Top ist der aktuelle Planungsstand (Planzeichnung mit textlicher Festsetzung sowie der Begründung) beigefügt.

Beschluss

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erhebt keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download BPU 2024.01.16 ö Anlage 1 (Plan) BPL "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier".pdf
Download BPU 2024.01.16 ö Anlage 2 (Festsetzungen) BPL "Wohnen am Camus - Urbanes Gartenquartier".pdf
Download BPU 2024.01.16 ö Anlage 3 (Begründung) BPL "Wohnen am Campus - Urbanes Gartenquartier".pdf

zum Seitenanfang

4. Veröffentlichung von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzungen des Bau- Planungs- und Umweltausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Aus den letzten Sitzungen gab es nichts zu veröffentlichen.

zum Seitenanfang

5. Bericht des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

5.2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
zum Seitenanfang

6. Wünsche und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. GRM Welshofer Parkverbot Ladestation E-Auto Am Pfanderling, Valleystraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 6.1

Sachverhalt

GRM Welshofer teilt mit, dass an den Ladestationen für E-Autos am Pfanderling und in der Valleystraße Fahrzeuge parken die die Ladestation nicht nutzen. Hier sollten Halteverbotsschilder aufgestellt werden.
1.BGM Felbermeier teilt mit, dass geprüft wir inwieweit Halteverbotsschilder vorhanden sind  und bei Bedarf nachgebessert wird. Des Weitern wird die kommunale Verkehrsüberwachung auf das Problem hingewiesen und um Kontrolle gebeten.

zum Seitenanfang

6.2. GRM Welshofer Straßenbeleuchtung Kreuzung Hauptstraße - Amperpettenbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 6.2

Sachverhalt

GRM Welshofer teilt mit, dass die Kreuzung Hauptstraße - Amperpettenbacher Straße in Höhe des Nah Kauf sehr schlecht ausgeleuchtet ist.
1.BGM Felbermeier teilt mit, dass dies geprüft wird und ggf. abgestellt wird. Dies kann evtl. im Rahmen der Umstellung auf LED-Beleuchtung erfolgen.

zum Seitenanfang

6.3. GRM Meier Sachstand Förderung Straßenbeleuchtungumstellung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö 6.3

Sachverhalt

GRM Meier fragt an wie der Sachstand bzgl. der Förderung zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist.
1.BGM Felbermeier teilt mit, dass der Förderbescheid des Bundes vorliegt, ausständig ist noch der Förderbescheid des Landes Bayern.


Keine weiteren Themen.
Ende der Sitzung.

Datenstand vom 28.02.2024 07:34 Uhr